Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 957 mal)
Themen Beschreibung: Kein B1-Zertifikat keine Niederlassungserlaubnis?
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
20.02.2023 um 17:08:19
 
Hallo,
hätte man ausreichende Deutschkenntnisse, könnte man als Ehepartner eines Deutschen bereits nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis haben. Ein Bekannter von mir erhält selbst nach 7 Jahren immer wieder nur eine 2-jährige Verlängerung, da er noch nicht B1 geschafft hat. Nun arbeitet er auch noch in Vollzeit und kann erst recht nicht zum Sprachkurs. Was hilft in dieser Situation? Das Ehepaar hat ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
VG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 20.02.2023 um 17:22:46
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 17:08:19:
Was hilft in dieser Situation? 

B1 und leben in Deutschland bestehen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 20.02.2023 um 18:13:45
 
uwe1122 schrieb am 20.02.2023 um 17:22:46:
B1 und leben in Deutschland bestehen

Das sage ich auch schon die ganze Zeit!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 20.02.2023 um 19:13:46
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 18:13:45:
Das sage ich auch schon die ganze Zeit! 

Na dann ist doch die Frage hier unnötig! Ohne B1 wird es keine NE geben
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Antwort #4 - 20.02.2023 um 21:14:24
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 17:08:19:
eine 2-jährige Verlängerung

Nur aus Neugierde, normal gibt es nur 1 Jahr,warum in diesem Fall 2 Jahre ?

Gruss

Uwe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Antwort #5 - 21.02.2023 um 14:41:50
 
Die erste AE für 1 Jahr und danach immer für 2 Jahre, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Antwort #6 - 21.02.2023 um 17:05:46
 
juhun schrieb am 21.02.2023 um 14:41:50:
Die erste AE für 1 Jahr und danach immer für 2 Jahre, oder?


Ich kenn persönlich nur Ersterteilung 3 Jahre.Jede weitere Verlängerung ohne Vorraussetzung für eine NE 1 Jahr.

So ist das auch im Aufenthaltsgesetz geregelt,wenn ich mich nicht irre.

Gruss

Uwe

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema