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Praktikum/Einstiegsqualifizierung mit Sprachvisum (Gelesen: 377 mal)
Themen Beschreibung: Ist es möglich mit Sprachvisum ein Praktikum/Einstiegsqualifizierung zu machen?
Birgit Amrehn
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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14.02.2023 um 13:32:29
 
Hallo!
Ich helfe einem jungen Brasilianer, der derzeit in Deutschland mit einem Sprachvisum in einer Sprachschule Deutsch lernt. Sein Ziel ist es, anschließend eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker zu absolvieren. Neben seinem Sprachstudium würde er gerne ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung in einer KFZ-Werkstatt machen, auch ohne Bezahlung. Einen interessierte Werkstatt hat er bereits gefunden, doch findet sich weder der Betrieb, noch der junge Mann mit den Bestimmungen zur Aufnahme eines Praktikums/Einstiegsqualifizierung zurecht. Wir würden uns sehr freuen, wenn uns jemand beantworten könnte, ob es grundsätzlich mit einem Sprachvisum möglich ist und was man dafür auf Seiten der Behörden und Versicherungen machen muss.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Birgit Amrehn

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Aras
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Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.02.2023 um 14:05:20
 
Für ein Praktikumbzw, eine Einstiegsqualifizierung ist eine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV, wenn er auf Weisung einer Person(Vorgesetzter, Geschäftsführer) in einer Arbeitsorganisation (= Unternehmen) Tätigkeiten durchführt. Ich gehe also davon aus, dass der Brasilianer auch mit anpacken soll und darum eben eine Beschäftigung vorliegen würde. Insofern würde er eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Ich gehe ferner davon aus, dass er eine AE gem. § 16f Abs. 1 AufenthG hat. In § 16f Abs. 3 S. 4 AufenthG steht geschrieben: "Die Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit."

Insofern ginge wohl ein Praktikum nicht, solange er nur die AE für den Sprachkurs hat.

Alternativ ginge noch hospitieren. Hospitieren ist keine Beschäftigung weil man keine Tätigkeiten auf Weisung durchführt, weil man eben nur zuguckt. Ist bestimmt nicht so prickelnd für den Betrieb, weil die bestimmt auch seine Arbeitsleistung und seine Motivation beurteilen wollen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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