Wenn das Visum mit wahren Angaben zum Hauptreiseland beantragt wurde, kann es uneingeschränkt genutzt werden.
Vor mir stand mal ein russischer StAng, der von den Finnen ein Jahresvisum erhalten hatte, nachdem im Antrag außer fünf Tagen im Januar nichts angegeben war.
Im September wurde ihm dann ein Zwei-Monats-Aufenthalt an einer deutschen Uni vorgeschlagen, von dem zehn Monate davor beim Visumantrag natürlich noch nichts ahnen konnte.
Daher klar: Er konnte dieses Visum für die zwei Monate in DEU nutzen.
Dagegen wäre es unzulässig gewesen, hätte er im Dezember bereits von zwei Monaten DEU ab Anfang Februar gewusst und er hätte ein Visum für drei oder mehr Monate bei den Finnen beantragt. Dafür wären nun wieder wir zuständig gewesen.
Zu Deiner Frage:
Wenn jemand drei Monate in Deutschland plant und dafür ein Visum bei einer norwegischen
AV beantragt, dann kann
und sollte das zu bösen Problemen führen.
Das ist nur möglich bei Falschangaben über die geplanten Reisen - und Falschangaben gehen gar nicht!
Ob und wie das kontrolliert wird, ist dabei völlig irrelevant: Wir sind kein Rechts-Umgehungs-Forum.
Hat er dagegen ein Dreijahresvisum und war damit vor zwei Jahren in Norwegen, dann soll er gern tun und lassen, was immer er will. Genau dies ist der Nutzen des Schengener Abkommens für Drittstaater.
Und:
Der Reiseweg ist für die Antworten auf Deine Fragen absolut irrelevant. Die Aufenthalte zählen.