Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D (Gelesen: 758 mal)
uwe1122
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
10.02.2023 um 16:05:10
 
Mir ist folgende Frage gestellt worden,wo ich mir nicht 100 % sicher bin ,wie sich die Rechtslage verhält.

Nun die Frage :

Folgender Fall.
Visaaussteller ist Norwegen. Gehört zwar nicht zur EU aber es ist ein Schengen Visa.

Wo muss der Einreise Ort sein?
Muss dies zwingend Norwegen sein oder kann dies auch direkt Deutschland sein?


Wer und wie wird das kontrolliert?
Hintergrund ist die gesamten 3 Monate sollen eigentlich in Deutschland verbracht werden.

Das Visa wurde in Norwegen beantragt da dort eine Verwandte lebt und es vor Jahren schon mal eine Reise nach Norwegen gab.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Antwort #1 - 10.02.2023 um 17:09:17
 
Wenn das Visum mit wahren Angaben zum Hauptreiseland beantragt wurde, kann es uneingeschränkt genutzt werden.

Vor mir stand mal ein russischer StAng, der von den Finnen ein Jahresvisum erhalten hatte, nachdem im Antrag außer fünf Tagen im Januar nichts angegeben war.
Im September wurde ihm dann ein Zwei-Monats-Aufenthalt an einer deutschen Uni vorgeschlagen, von dem zehn Monate davor beim Visumantrag natürlich noch nichts ahnen konnte.

Daher klar: Er konnte dieses Visum für die zwei Monate in DEU nutzen.

Dagegen wäre es unzulässig gewesen, hätte er im Dezember bereits von zwei Monaten DEU ab Anfang Februar gewusst und er hätte ein Visum für drei oder mehr Monate bei den Finnen beantragt. Dafür wären nun wieder wir zuständig gewesen.

Zu Deiner Frage:
Wenn jemand drei Monate in Deutschland plant und dafür ein Visum bei einer norwegischen AV beantragt, dann kann und sollte das zu bösen Problemen führen.
Das ist nur möglich bei Falschangaben über die geplanten Reisen - und Falschangaben gehen gar nicht!

Ob und wie das kontrolliert wird, ist dabei völlig irrelevant: Wir sind kein Rechts-Umgehungs-Forum.

Hat er dagegen ein Dreijahresvisum und war damit vor zwei Jahren in Norwegen, dann soll er gern tun und lassen, was immer er will. Genau dies ist der Nutzen des Schengener Abkommens für Drittstaater.


Und:
Der Reiseweg ist für die Antworten auf Deine Fragen absolut irrelevant. Die Aufenthalte zählen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Antwort #2 - 10.02.2023 um 17:20:12
 
Danke,für Deine Antwort,so ähnlich habe ich mir das schon gedacht.

Darf ich Deine Antwort kopieren und so weiter leiten ?

Gruss

Uwe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Antwort #3 - 10.02.2023 um 20:32:50
 
Klar doch.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema