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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
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Beitrag begonnen von uwe1122 am 10.02.2023 um 16:05:10

Titel: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Beitrag von uwe1122 am 10.02.2023 um 16:05:10
Mir ist folgende Frage gestellt worden,wo ich mir nicht 100 % sicher bin ,wie sich die Rechtslage verhält.

Nun die Frage :

Folgender Fall.
Visaaussteller ist Norwegen. Gehört zwar nicht zur EU aber es ist ein Schengen Visa.

Wo muss der Einreise Ort sein?
Muss dies zwingend Norwegen sein oder kann dies auch direkt Deutschland sein?


Wer und wie wird das kontrolliert?
Hintergrund ist die gesamten 3 Monate sollen eigentlich in Deutschland verbracht werden.

Das Visa wurde in Norwegen beantragt da dort eine Verwandte lebt und es vor Jahren schon mal eine Reise nach Norwegen gab.

Titel: Re: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Beitrag von Petersburger am 10.02.2023 um 17:09:17
Wenn das Visum mit wahren Angaben zum Hauptreiseland beantragt wurde, kann es uneingeschränkt genutzt werden.

Vor mir stand mal ein russischer StAng, der von den Finnen ein Jahresvisum erhalten hatte, nachdem im Antrag außer fünf Tagen im Januar nichts angegeben war.
Im September wurde ihm dann ein Zwei-Monats-Aufenthalt an einer deutschen Uni vorgeschlagen, von dem zehn Monate davor beim Visumantrag natürlich noch nichts ahnen konnte.

Daher klar: Er konnte dieses Visum für die zwei Monate in DEU nutzen.

Dagegen wäre es unzulässig gewesen, hätte er im Dezember bereits von zwei Monaten DEU ab Anfang Februar gewusst und er hätte ein Visum für drei oder mehr Monate bei den Finnen beantragt. Dafür wären nun wieder wir zuständig gewesen.

Zu Deiner Frage:
Wenn jemand drei Monate in Deutschland plant und dafür ein Visum bei einer norwegischen AV beantragt, dann kann und sollte das zu bösen Problemen führen.
Das ist nur möglich bei Falschangaben über die geplanten Reisen - und Falschangaben gehen gar nicht!

Ob und wie das kontrolliert wird, ist dabei völlig irrelevant: Wir sind kein Rechts-Umgehungs-Forum.

Hat er dagegen ein Dreijahresvisum und war damit vor zwei Jahren in Norwegen, dann soll er gern tun und lassen, was immer er will. Genau dies ist der Nutzen des Schengener Abkommens für Drittstaater.


Und:
Der Reiseweg ist für die Antworten auf Deine Fragen absolut irrelevant. Die Aufenthalte zählen.

Titel: Re: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Beitrag von uwe1122 am 10.02.2023 um 17:20:12
Danke,für Deine Antwort,so ähnlich habe ich mir das schon gedacht.

Darf ich Deine Antwort kopieren und so weiter leiten ?

Gruss

Uwe

Titel: Re: Schengevisum für Norwegen,aber Aufenthalt in D
Beitrag von Petersburger am 10.02.2023 um 20:32:50
Klar doch.

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