Überarbeitete Regeln des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-h..."Ich möchte meine vom Erdbeben betroffenen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?
Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.
Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:
Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf unserer Webseite)
Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen
Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
Antragsformular
gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
Krankenversicherung
Biometrisches Foto
Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original (muss vor der innerdeutschen Ausländerbehörde am Wohnsitz des Verwandten abgegeben werden)
Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen; „Tarihceli yerlesim yeri bilgileri raporu“)
Verwandtschaftsnachweis („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“ mit amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) und Barcode)
Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge
Das Visum wird gebührenfrei erteilt. Das bei Antragstellung im Antragsannahmezentrum übliche Service-Entgelt (ca. 33 EUR) muss jedoch weiterhin an den externen Dienstleister gezahlt werden, ..."
Presssebericht dazu:
https://www.telepolis.de/features/Wie-sich-deutsche-Beamte-unbuerokratische-Visa...