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Kann man Erdbebenopfer zu sich nach Deutschland holen (Familie)? (Gelesen: 6.654 mal)
Galathea
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann man Erdbebenopfer zu sich nach Deutschland holen (Familie)?
07.02.2023 um 13:09:35
 
Hallo zusammen,

die Familie meines Mannes hat bei dem Erdbeben in der Türkei alles verloren und bis dort die Infrastruktur wieder einigermaßen hergestellt wird, dauert es bestimmt. Am liebsten würden wir sie für eine Weile zu uns nach Deutschland holen, damit sie sich von dem Schock erholen können. Es wären meine Schwiegereltern, beide Rentner, und mein Schwager.

Mein Mann ist Türke mit einer Niederlassungserlaubnis und ich bin Deutsche.

Ich bin überfragt, bei welcher Behörde wir das beantragen könnten und was für ein Visum, Asyl oder sonstiges das passende wäre.

Ein normales Besuchervisum könnte vielleicht abgelehnt werden, weil der Rückkehrwille nicht nachweisbar ist? Asyl passt aber irgendwie auch nicht, schließlich ist nicht das ganze Land in Gefahr.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wohin ich mich wenden könnte?

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Martina
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Aras
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Antwort #1 - 07.02.2023 um 13:19:43
 
Ich sehe keine Rechtsgrundlage um die erweiterte Verwandschaft nach Deutschland zu holen, sofern wir beim nationalen Recht bleiben. Für Unionsfreizügigkeit der Eltern müsstet ihr in ein anderes EU-Land umziehen und dort arbeiten oder reich sein.

Ansonsten könnte man prüfen ob man das überweisen von Geld an die Eltern als Unterhalt deklarieren kann und am Ende des Jahres als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt deklarieren kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 07.02.2023 um 13:36:03
 
Letzlich kannst Du Dich an überhaupt niemanden wenden.

Möglichkeit ist ein Besuchsvisum, das aber nur diejenigen beantragen können, die besuchen wollen. Richtig, es könnte abgelehnt werden, wenn ihnen nicht geglaubt wird, dass sie in der Türkei hinreichend verankert sind und bestimmt zurückkehren werden.
Asylantrag wäre vermutlich aussichtslos, würde danach aber zu Schwierigkeiten bei jedem neuen Visumantrag führen. Aber wie wollen sie die landesweite persönliche politische Verfolgung begründen?
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Galathea
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Antwort #3 - 07.02.2023 um 13:37:49
 
Schade, ich hatte gehofft, dass bei so ner Katastrophe Ausnahmen möglich wären. Dann müssen sie wohl doch ein Besuchsvisum beantragen und hoffen, dass es genehmigt wird. Sie waren mit so einem Visum in der Vergangenheit schon mal hier, aber ohne Eigenheim ist das mit dem Rückkehrwillen schon schwierig.
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Galathea
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Antwort #4 - 07.02.2023 um 13:40:40
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Ja, Asyl kommt nicht in Frage, sie werden zum Glück nicht politisch verfolgt. Daher hatte ich gehofft auf eine dritte Option, die ich noch nicht kenne, aber in dem Fall gibt es so was nicht.
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Antwort #5 - 09.02.2023 um 08:40:37
 
Hallo zusammen,

hier eine Petition in der es genau darum geht:
"Schnelle und unbürokratische Einreise für Erdbebenopfer!"
https://chng.it/cQnhhLTTy4

Gerne teilen und weiterleiten!
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Galathea
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Antwort #6 - 09.02.2023 um 09:15:38
 
Vielen Dank, ich habe unterschrieben und teile sie überall!
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Fred Dust
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Antwort #7 - 10.02.2023 um 02:58:07
 
Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute über Änderungen bei der Visa-Erteilung für Türkisch-Syrische Erdbebenopfer:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.humanitaere-hilfe-nach-dem-erdbeben-au...

Leider sagte das Auswärtige Amt noch am Nachmittasg auf seiner Website was anderes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/erdbeben-t...

Nämlich unverändere Visa-Bedingungen, Verweis auf das Schengen-Visum. Also mit Prüfung der Rückkerhrbereitschaft. Rückkehren in ein Erdebengebiet? Wer macht das freiwillig? Dh. solche Visa müssten nach den Regeln eigentlich abgelehnt werden. Zumal das Konsulat Im Erdbebengebiet auch zerstört Ist und man zu einem Der anderen Konsulate in der Türkei reisen müsste.

Ich hoffe, das AA ändert seine Politik zu der aus dem Artikel der Stuttgarter Zeitung.
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Antwort #8 - 10.02.2023 um 10:08:41
 
Bei allem Verständnis für Menschen in Not, aber auch eine Landtagspräsidentin darf vor einer öffentlichen Äußerung ...  Lippen versiegelt ... fachkundigen Rat einholen.
Dürfte für sie ja nicht so schwer sein.

Wenn es denn im üblichen Verfahren gehen soll, also im Visumverfahren, dann wird das Visum bereits für die Einreise benötigt.
Was die Erteilung in Deutschland ausschließt.
Zudem komme ich irgendwie nicht klar mit der Vorstellung, dass Erdbebenopfer neben der eigenen Haut und vielleicht ein paar Sachen auf dem Leib meist auch noch einen gültigen Reisepass mitnahmen, bevor Wände und Decken ...

Wenn Hilfe in Form von kurzfristiger Aufnahme bei Verwandten überhaupt realistisch sein soll, dann bestimmt nicht bei Einhaltung aller üblichen bürokratischen Wege.

Solche Ideen sind verschwendete Zeit.
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Antwort #9 - 10.02.2023 um 11:11:44
 
Zumal es ja keine Schengenvisa sein können sondern höchstens nationale Besuchervisa. Zudem ist die Aussage vom AA, dass die humanitäre Lage in der Türkei berücksichtigt wird auch zweischneidig... Wird ja nicht gesagt, dass die Lage wohlwollend berücksichtigt wird.

Die Türkei wird imho im Zweifel schnell Pässe erteilen, denn jeder Mensch weniger bedeutet mehr Resourcen für andere.
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Antwort #10 - 10.02.2023 um 11:52:12
 
Bevor hier falsche Hoffnungen aus dem Wort entstehen:

Was sind
Aras schrieb am 10.02.2023 um 11:11:44:
nationale Besuchervisa


Eine Wortkombination, die ich im deutschen Recht nicht kenne.
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Antwort #11 - 10.02.2023 um 12:02:45
 
Das Wortkonstrukt habe ich von der VAB im Abschnitt E Iran 1 gefunden. Also wer weiß wann der Abschnitt verfasst wurde.
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Antwort #12 - 10.02.2023 um 13:21:23
 
Besuchsvisum und Touristenvisum wie auch Geschäftsvisum sind Begriffe, die für Schengen-Visa üblich sind und oft synonym verwendet werden.

"Touristenvisum" wird ja auch hier im Forum von Fragenden für alles verwendet - einschließlich visafreier Einreisen von Positivstaatern  Cool

Nationale Visa sind zum Daueraufenthalt und bedürfen in Deutschland eines Aufenthaltszwecks aus dem "Katalog" des Kapitels 2 des AufenthG.

Dort steht nichts von Besuchsaufenthalten, mithin kann es keine nationalen Visa für Besuchsaufenthalte geben.
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Antwort #13 - 18.02.2023 um 01:37:33
 
Überarbeitete Regeln des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-h...

"Ich möchte meine vom Erdbeben betroffenen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?
Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf unserer Webseite)
Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen
Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

Antragsformular
gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
Krankenversicherung
Biometrisches Foto
Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original (muss vor der innerdeutschen Ausländerbehörde am Wohnsitz des Verwandten abgegeben werden)
Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen; „Tarihceli yerlesim yeri bilgileri raporu“)
Verwandtschaftsnachweis („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“ mit amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) und Barcode)
Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge
Das Visum wird gebührenfrei erteilt. Das bei Antragstellung im Antragsannahmezentrum übliche Service-Entgelt (ca. 33 EUR) muss jedoch weiterhin an den externen Dienstleister gezahlt werden,  ..."

Presssebericht dazu:
https://www.telepolis.de/features/Wie-sich-deutsche-Beamte-unbuerokratische-Visa...
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Galathea
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Antwort #14 - 19.02.2023 um 14:12:47
 
Dieses Visum wird meine Schwiegerfamilie nun auch beantragen bzw. sind wir schon dabei, die aufgeführten Unterlagen zu besorgen. Besonders unbürokratisch ist es leider nicht, wir warten gerade auf die neuen Pässe, erst dann können wir überhaupt die Verpflichtungserklärung erstellen lassen, was laut Amt auch zwei Wochen dauern kann... Echt mühsam, aber immerhin werden wohl alle Anträge genehmigt, was natürlich super ist.
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