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Negativbescheinigung/Kasachischer pass (Gelesen: 1.393 mal)
Andruxa92
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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03.03.2023 um 21:54:11
 
Guten Abend,

folgende Situation: ich lebe mit meinen Eltern schon seit fast 20 Jahren in Deutschland. Ich und Vater haben eine deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter die kasachische mit Aufenthalt unbefristet.

diese Jahr im Juni muss ihr Pass verlängert werden und dafür ist unter anderem eine Negativbescheinigung nötig in der steht, dass meine Mutter keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder beantragt hat.

Das blöde ist, sie hat vor einigen Wochen ein Antrag auf die deut. Staatsbürgerschaft gestellt. Langer Rede kurzer Sinn: die Termine werden sich überschneiden und es kann sein, dass sie trotzdem ihren Pass verlängern muss.

Jetzt ist die Frage welche Auswirkung hat es für die kasachische Botschaft, wenn es in der Negativbescheinigung steht, dass sie deutschen Pass beantragt hat? Klar, man kann da anrufen und nachfragen aber Ich wollte erstmal hier versuchen.
Vielleicht war jemand in einer ähnlichen Situation.

Sry für den langen Text und vielen Dank im Voraus Smiley
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SimonB
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Beiträge: 639

deutschland, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2023 um 10:29:10
 
Andruxa92 schrieb am 03.03.2023 um 21:54:11:
dass meine Mutter keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder beantragt hat.

Deine Mutter kann ihren EB-Antrag zurückziehen. Wenn sie der Behörde erklärt, aus welchem Grund sie das tut, wird die Behörde die Bescheinigung ausstellen.
Wenn der neue kas. Reisepass erteilt ist, kann deine Mutter einen neuen Einb.-Antrag stellen.

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 04.03.2023 um 14:53:34
 
@SimonB

Ist dein Beitrag Satire?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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