Earl Grey schrieb am 12.01.2023 um 11:32:30:Ein Staatsangehöriger aus einem Drittland, verheiratet, mit Niederlassungserlaubnis aus z. B. Deutschland, dürfte der/die sich jetzt legal eine Arbeit suchen in einem anderen EU-Land als dem Land in dem er/sie die Niederlassungserlaubnis hat?
Suchen darf er es sicherlich, was er aber für die Aufnahme dieser Beschäftigung benötigt, häng vom nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates ab.
Alana schrieb am 12.01.2023 um 12:08:18:Wer eine
NE hat, erfüllt in der Regel aber auch die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt-EU.
Die Aussage ist nur richtig, wenn man gegen eine
NE vergleicht, die aufgrund von § 9
AufenthG erteilt wurde. Weiterhin sind die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung relevant, da es sein kann, dass man früher alle Erteilungsvoraussetzungen für eine
NE § 9
AufenthG oder DA-EU erfüllt hat, jetzt es aber nicht mehr so ist.