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Finanzielle Unterstützung für Deutschkurse nach Einzug in Deutschland (Gelesen: 1.269 mal)
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Beiträge: 4

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Finanzielle Unterstützung für Deutschkurse nach Einzug in Deutschland
02.01.2023 um 23:22:18
 
Hallo,

ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, arbeite in Berlin und meine Frau ist vor kurzem mit einem FZF-Visum aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gekommen, mit Erwerbsfähigkeiterlaubnis. Im Moment ist es schwierig, einen geeigneten Arbeitsplatz für sie zu finden. Der Plan ist es, zunächst Deutsch zu lernen. Kann sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder irgendwoher bekommen, um Deutsch zu lernen? Ich habe gehört, dass die ABH 50% für den Integrationskurs zahlt, aber wir haben dort noch keinen Termin bekommen.

Vielen Dank im Voraus.
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Aras
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Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.01.2023 um 08:30:45
 
Sie wird eine Verpflichtung oder eine Zulassung für den staatlich geförderten Integrationskurs bekommen, wenn sie einen Integrationsbedarf hat. Also wenn sie kein B1 hat, hat sie einen Integrationsbedarf. Siehe § 44a AufebthG.
Bezieht ihr Leistungen vom Jobcenter dann kann  auch eine komplette Befreiung der Kosten erteilt werden.

Eine Sprachschule, die auch staatlich geförderte Integrationskurse anbietet, hat auch die Möglichkeit direkt beim BaMF eine Teilnahmeberechtigung und die Kostenbeifreiung für den potentiellen Sprachschüler zu beantragen.

Da du potentiell in Berlin wohnst und ggf. eine überlastete Ausländerbehörde hast:
Meine Frau war im Dezember 2019 nach Deutschland eingereist. Ausländeramt Düsseldorf hat dann im Januar 2020 (vor Corona) einen Termin im August 2020 gegeben um zum ersten Mal für die erste Aufenthaltserlaubnis vorsprechen zu können. Also direkt mit der Sprachschule gesprochen, die haben den Antrag gestellt. Antrag auf Erteilung der Teilnahmeberechtigung wurde von BaMF abgelehnt. Habe dann einen Widerspruch formuliert, und erklärt, dass mit A1 Sprachkenntnissen eingereist wurde, die Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragt wurde aber die Ausländerbehörde Düsseldorf in 8 Monaten einen Termin für die Fingerabdrücke etc. gegeben hat und wir alles unternommen haben um von der Ausländerbehörde die Teilnahmeberechtigung früher zu erhalten aber keinen Erfolg hatten, und wir nicht 8 Monate warten wollen bis die ABH Düsseldorf im Rahmen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Integrationskurs verpflichtet. Zudem sollte dem BaMF die Überlastung der ABH Düsseldorf bekannt sein.
Daraufhin wurde dem Widerspruch stattgegeben und die Zulassung zum Integrationskurs vorläufig erteilt. Wir hätten nur noch die Aufenthaltserlaubnis nach Erteilung dem BaMF faxen sollen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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