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Sprachkurs zum Zweck der Vorbereitung der Beantragung der Berufszulassung in einem reglementierten Beruf (Gelesen: 930 mal)
Starz
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29.12.2022 um 12:01:38
 
Wir könnten den Botschaft viel mal Telefonisch und per Email nicht erreichen.

Angaben zum Sachverhalt:

Mein Bruder ist ein Zahnarzt und ist verheiratet mit 2 Kinder (1 und 4 Jahre alt.). Wir wissen dass, die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland mit Guthaben von mindestens 11.364,- Euro eine von der Voraussetzung ist.

* Muss er auch das Sperrkonto für seine Frau eröffnen? Was ist mit die zwei Kinder?

Für die Verpflichtungserklärung:

Verpflichtungserklärung (im Original) einer  in Deutschland lebenden Person auf bundeseinheitlichem Vordruck mit Bonitätsprüfung über einen monatlichen Betrag von 947,- Euro

* Ich habe ein Monatliche Gehalt von ca. 3800 Euro (Netto)
* kann ich eine Verpflichtungserklärung für alle machen? Oder reicht nur für eine Person und den Rest müssen dan ein Sperrkonto eröffnen?
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Antwort #1 - 29.12.2022 um 12:12:52
 
Starz schrieb am 29.12.2022 um 12:01:38:
Mein Bruder ist ein Zahnarzt und ist verheiratet mit 2 Kinder (1 und 4 Jahre alt.). Wir wissen dass, die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland mit Guthaben von mindestens 11.364,- Euro eine von der Voraussetzung ist. 

Da er ja für einen Sprachkurs nicht Frau & Kinder mitbringen muss (im Gegenteil hält ihn das ja eher vom lernen ab), dürfte eine Begründung für ein Visum für die Familie schwer fallen.
Auch wären dann natürlich für jeden ein Guthaben nötig oder entsprechende VE

Starz schrieb am 29.12.2022 um 12:01:38:
Muss er auch das Sperrkonto für seine Frau eröffnen? Was ist mit die zwei Kinder?


Na klar, wenn man überhaupt für die Familie ein Visum bekommt! Die 11k€ sind ja nur für den Unterhalt einer Person gerechnet

Starz schrieb am 29.12.2022 um 12:01:38:
Verpflichtungserklärung (im Original) einerin Deutschland lebenden Person auf bundeseinheitlichem Vordruck mit Bonitätsprüfung über einen monatlichen Betrag von 947,- Euro

* Ich habe ein Monatliche Gehalt von ca. 3800 Euro (Netto)
* kann ich eine Verpflichtungserklärung für alle machen? Oder reicht nur für eine Person und den Rest müssen dan ein Sperrkonto eröffnen? 


Wenn dein Gehalt abzüglich Miete, Heizung, Krediten und deinem eigenen Unterhalt dafür reicht, kannst du auch für alle eine VE abgeben.
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Antwort #2 - 29.12.2022 um 21:58:55
 
deerhunter schrieb am 29.12.2022 um 12:12:52:
Da er ja für einen Sprachkurs nicht Frau & Kinder mitbringen muss (im Gegenteil hält ihn das ja eher vom lernen ab), dürfte eine Begründung für ein Visum für die Familie schwer fallen.

Eine derartige, schematische formulierte Aussage passt meiner ganz privaten Auffassung nach schon seit Jahren nicht zum erklärten Ziel der Bundesregierung, Hochqualifizierte ins Land zu holen.

Hier bedeutet das: Wir brauchen zwar einen Mediziner, aber bevor Du hier Deine Approbation bekommen kannst, bleibt Deine Familie schön in der Heimat!

Keine Frage, wenn der LU nicht gesichert ist. Dann ist das begründet.
Wenn der LU aber gesichert ist, aus welchen nachvollziehbaren Gründen soll dann die Familie getrennt werden?

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Antwort #3 - 30.12.2022 um 08:57:48
 
Petersburger schrieb am 29.12.2022 um 21:58:55:
Eine derartige, schematische formulierte Aussage passt meiner ganz privaten Auffassung nach schon seit Jahren nicht zum erklärten Ziel der Bundesregierung, Hochqualifizierte ins Land zu holen

Da magst du Recht haben, aber unsere privaten Meinungen helfen meist wenig bei der Visavergabe!
Aus meiner bisherigen Erfahrung wurde ein "Sprachkursvisum" (Studium, Arbeitssuche) zusammen mit Familie bisher immer abgelehnt (für die Familie), weil "grundlos"....egal ob LU gesichert war oder nicht!
Kommt möglicherweise auch auf das Land an

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Antwort #4 - 30.12.2022 um 09:31:16
 
Stimmt, in den meisten vorgetragenen Fällen ist das Ganze auch nicht besonders plausibel. Unabhängig vom LU.

Bzw. bei Visa zur Arbeitsplatzsuche gar nicht möglich, weil dort im Inland von vornherein keine AE zu diesem Zweck erteilt werden kann, was nun wieder Voraussetzung für einen AT zum Familiennachzug ist.

Im hier vorliegenden Fall haben wir jedoch einen bereits "fertigen" Mediziner, bei dem es nicht um den Erwerb der nötigen Qualifikation geht (also: Studium), sondern um deren Anerkennung in Deutschland. Es ist also nicht zu erwarten, dass daraus ein ewiger Student wird oder gar mehrfache Änderungen der "Lebensplanung" in Deutschland erfolgen.
In solchen Fällen konnten schon mehrfach Visa auch für die Familie gleich erteilt werden, weil einfach alles passte - bis hin zu einem bereits vorliegenden Arbeitsvertrag mit einer Klinik.

Das gibt der Startbeitrag von seinen Informationen zwar nicht her, aber einen pauschalen Ausschluss des Familiennachzugs auch nicht.
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Antwort #5 - 02.01.2023 um 04:08:17
 
Ok, Vielen Dank für die Information
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