Alouni schrieb am 01.12.2022 um 18:04:30:Sie sagen ihm, "ohne einen syrischen Pass bekommt er weder die unbefristete Aufenthalt noch die Staatsangehörigkeit."
Ich denke, das würden sie einem anerkannten Geflüchteten nicht
schreiben. Sie sagen das nur.
Sogar Standesämter sagen das, wenn es zB um Eheschließung geht.
Manche Ämter reden Unfug und wissen nach 7 Jahren noch nicht, wie das mit anerkannten Geflüchteten und gültigen Pässen ist.
Asylberechtigte mit
eAT nach § 25 (2) AufenthG erhalten auch ohne gültigen syrischen Pass aufgrund ihrer Anerkennung als Flüchtling sowohl eine
NE als auch die dt. Staatsangehörigkeit.
Alouni schrieb am 05.12.2022 um 13:38:54:er hatte eine Geburtsurkunde und ein Papier, die ähnlich wie Personalausweis dient.
Er hat doch schon alles, was er benötigt. Außer 8 Jahre Aufenthalt.
Aber er hat seinen aktuellen
eAT, seinen blauen Reiseausweis für Ausländer, eine Arbeit...
Er hat ganz bestimmt auch vom
BAMF damals ein Schreiben zu seinem "Interview" erhalten.
Alouni schrieb am 05.12.2022 um 13:38:54:Er hat jetzt keine Unterlagen, und die Ausländerbehörde sagt, dass sie keine Unterlagen von ihm hat.
Auch in Bayern gilt das Gesetz zur Staatsangehörigkeit, also Einbürgerung.
Er kann seinen Einbürgerungsantrag oder den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis schriftlich stellen.
-Warum will er schon nach 7 Jahren eingebürgert werden?
-Seit wann hat er die unbefristete Arbeit?
-Welchen Sprachnachweis hat er?