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Unbefristete Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit für ein Syrischer Asyl (Gelesen: 786 mal)
Themen Beschreibung: Unbefristete Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit für ein Syrischer Asyl Ohne syrischer Pass
Alouni
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit für ein Syrischer Asyl
01.12.2022 um 18:04:30
 
Hallo Zusammen,

Ein syrischer Bekannter, der seit 2015 als Asyl in DE (Bayern) lebt, hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, Einen blauen Reiseausweis, Ein Aufenthaltstitel-Karte mit Aufenthaltserlaubnis: 25 ABS. 2(3 ASYLG) und Erwerbstätigkeit Erlaubnis, möchte gerne eine unbefristete Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit beantragen.

Das Problem ist, wenn er zum Ausländerbehörde geht verlangen sie von Ihm einen Syrischen pass, was er nicht hat. Sie sagen ihm, "ohne einen syrischen Pass bekommt er weder die unbefristete Aufenthalt noch die Staatsangehörigkeit."
Das bedeutet, dass er zur Syrische Botschaft fahren muss, um einen Pass zu beantragen.
Aber wir haben in mehrere Foren gelesen, dass "...als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling darf keinen Pass aus seinem Heimatland beantragen. Wenn er einen Pass aus seiner Heimat beantragt oder die Botschaft seines Heimatlandes besucht, verliert er in der Regeln seinen Status als Asylberechtigter oder Flüchtling und damit sein Aufenthaltsrecht für Deutschland."

Was tun nun? Wie können wir das Problem am besten lösen? verlangen andere Bundesländer auch der Syrische Pass?

Vielen Dank im Voraus für euren Rat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2022 um 23:43:05
 
Wahrscheinlich wollen die keinen Reisepass, sondern irgendein Dokument, das seine Identität nachweisbar bestätigen kann. Den dürfen sie grundsätzlich auch fordern, geklärte Identität ist sowohl für die NE als auch für die Einbürgerung Voraussetzung.

Hat er eine syrische ID-Karte? Einen abgelaufenen Reisepass? Irgendwelche anderen Dokumente?
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Alouni
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Antwort #2 - 05.12.2022 um 13:38:54
 
Der Bekannter meinte, er hatte eine Geburtsurkunde und ein Papier, die ähnlich wie Personalausweis dient. Beide original Unterlagen wurden vom Ausländerbehörde vor sieben Jahre, also als er gerade nach DE gekommen ist, genommen.
Er hat jetzt keine Unterlagen, und die Ausländerbehörde sagt, dass sie keine Unterlagen von ihm hat.
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SimonB
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Antwort #3 - 05.12.2022 um 18:43:42
 
Alouni schrieb am 01.12.2022 um 18:04:30:
Sie sagen ihm, "ohne einen syrischen Pass bekommt er weder die unbefristete Aufenthalt noch die Staatsangehörigkeit."

Ich denke, das würden sie einem anerkannten Geflüchteten nicht schreiben. Sie sagen das nur.
Sogar Standesämter sagen das, wenn es zB um Eheschließung geht.
Manche Ämter reden Unfug und wissen nach 7 Jahren noch nicht, wie das mit anerkannten Geflüchteten und gültigen Pässen ist.
Asylberechtigte mit eAT nach § 25 (2) AufenthG  erhalten auch ohne gültigen syrischen Pass aufgrund ihrer Anerkennung als Flüchtling  sowohl eine NE als auch die dt. Staatsangehörigkeit.


Alouni schrieb am 05.12.2022 um 13:38:54:
er hatte eine Geburtsurkunde und ein Papier, die ähnlich wie Personalausweis dient.

Er hat doch schon alles, was er benötigt. Außer 8 Jahre Aufenthalt.
Aber er hat seinen aktuellen eAT, seinen blauen Reiseausweis für Ausländer, eine Arbeit...
Er hat ganz bestimmt auch vom BAMF damals ein Schreiben zu seinem "Interview" erhalten.

Alouni schrieb am 05.12.2022 um 13:38:54:
Er hat jetzt keine Unterlagen, und die Ausländerbehörde sagt, dass sie keine Unterlagen von ihm hat.

Auch in Bayern gilt das Gesetz zur Staatsangehörigkeit, also Einbürgerung.

Er kann seinen Einbürgerungsantrag oder den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis schriftlich stellen.
-Warum will er schon nach 7 Jahren eingebürgert werden?
-Seit wann hat er die unbefristete Arbeit?
-Welchen Sprachnachweis hat er?


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