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Heiraten in Dänemark eine sichere Option? (indisch-deutsch) (Gelesen: 2.757 mal)
anurag
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i4a rocks!


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21.11.2022 um 14:35:59
 
Ich benutze dafür Google Translate, weil mein Deutsch nicht gut genug ist. Entschuldigung, wenn es irgendwelche Fehler in der Übersetzung gibt.

Ich komme also aus Indien und meine Verlobte ist Deutsche. Ursprünglich wollten wir in Indien nach dem Special Marriage Act heiraten, aber nachdem wir uns damit befasst haben, sieht es sehr lang und kompliziert aus und erfordert möglicherweise sogar die Anwesenheit / Erlaubnis meiner Eltern. Das ist ein Problem, weil meine Eltern unsere Beziehung nicht gutheißen. Aus dem gleichen Grund ist ein Heiratsvisum für Deutschland keine Option, da es eine unterschriebene eidesstattliche Erklärung meiner Eltern als Nachweis der Ledigkeit erfordert.

Die nächste Option ist, in Dänemark zu heiraten, aber dafür muss ich ein Schengen-Visum bekommen. Nehmen wir an, ich bekomme es, wird es später zu Problemen führen, wenn ich mit einem Touristenvisum heirate? Wie würde ein Visa-Beamter in der Botschaft das sehen? Wird es meine Chancen verringern, ein Visum für die Familienzusammenführung zu erhalten?

Danke.
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.11.2022 um 17:47:22
 
anurag schrieb am 21.11.2022 um 14:35:59:
Nehmen wir an, ich bekomme es, wird es später zu Problemen führen, wenn ich mit einem Touristenvisum heirate?

Nein, wird es nicht.

Heiraten mit einem Touristenvisum ist nicht verboten. Man muss nur rechtzeitig wieder ausreisen.

anurag schrieb am 21.11.2022 um 14:35:59:
Wird es meine Chancen verringern, ein Visum für die Familienzusammenführung zu erhalten?

In Deinem Heimatland - nein!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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roseforest
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Antwort #2 - 21.11.2022 um 19:32:14
 
Ergänzend zur Frage "sichere Sache?" möchte ich aber gerne noch ergänzen
dass wenn ihr dann verheiratet seit im Rahmen des FzF Visums die Botschaft oder die Ausländerbehörge eine
Überprüfung der Urkunden - in der Regel die Geburtsurkunde verlangen könnten.

Dann ist nicht auszuschließen dass die Eltern davon mitbekommen - zusätzlich: sollte sich herausstellen dass die Urkunden gefälscht oder inhaltlich unrichtig sind seit ihr zwar verheiratet, aber es könnten durchaus große Probleme bzgl. des Einreisevisums auf Euch zukommen.



Details hier
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anurag
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Antwort #3 - 21.11.2022 um 23:16:55
 
Petersburger schrieb am 21.11.2022 um 17:47:22:
Nein, wird es nicht.

Heiraten mit einem Touristenvisum ist nicht verboten. Man muss nur rechtzeitig wieder ausreisen.

In Deinem Heimatland - nein!


Danke für die Antwort.  Ich meinte, ein FzF für Deutschland zu bekommen.  Wird es in diesem Fall ein Problem geben?
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anurag
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Antwort #4 - 21.11.2022 um 23:20:48
 
roseforest schrieb am 21.11.2022 um 19:32:14:
Ergänzend zur Frage "sichere Sache?" möchte ich aber gerne noch ergänzen
dass wenn ihr dann verheiratet seit im Rahmen des FzF Visums die Botschaft oder die Ausländerbehörge eine
Überprüfung der Urkunden - in der Regel die Geburtsurkunde verlangen könnten.

Dann ist nicht auszuschließen dass die Eltern davon mitbekommen - zusätzlich: sollte sich herausstellen dass die Urkunden gefälscht oder inhaltlich unrichtig sind seit ihr zwar verheiratet, aber es könnten durchaus große Probleme bzgl. des Einreisevisums auf Euch zukommen.



Details hier


Danke für ihre antwort. Das beunruhigt mich. Ist es üblich, dass der Anwalt der Botschaft meine Eltern kontaktiert, um meine Geburt zu überprüfen? Ich hab gedacht, das könne man einfach beim Standesamt nachprüfen.
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namaskaram
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Antwort #5 - 22.11.2022 um 09:43:17
 
Es kann dir vorher niemand sagen, ob deine Eltern kontaktiert werden. In unserem Fall (Kerala) war es vor einigen Jahren nicht so. Aber es ist eine durchaus übliche Vorgehensweise.

Ich denke, dass eine Heirat in Indien die einfachste und günstigste Variante für euch ist. Wenn ihr in Indien heiratet, dann müsst ihr nur darauf achten, dass ihr euch strikt an die indischen Gesetze haltet, damit Deutschland die Ehe anerkennt. Ihr müsst z.B. die 30 Tage zwischen Eheanmeldung und Eheschließung einhalten. Sprich doch mal mit einem indischen Standesbeamten, was ihr an Papieren benötigt. Ich hoffe, du wohnst in einer größeren Stadt, damit der Standesbeamte sich auch auskennt.
Du könntest dich auch an love commandos wenden, die sich mit den Schwierigkeiten auskennen, wenn die indische Familie die Heirat nicht will.

Egal wie ihr euch entscheidet, es ist wichtig, dass deine Daten (Name, Geburtsdatum, etc.) auf allen Papieren übereinstimmen. Und wenn du nach Deutschland möchtest, dann benötigst du ein anerkanntes Zertifikat über A1 Deutschkenntnisse.
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anurag
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Antwort #6 - 22.11.2022 um 10:30:52
 
namaskaram schrieb am 22.11.2022 um 09:43:17:
Es kann dir vorher niemand sagen, ob deine Eltern kontaktiert werden. In unserem Fall (Kerala) war es vor einigen Jahren nicht so. Aber es ist eine durchaus übliche Vorgehensweise.

Ich denke, dass eine Heirat in Indien die einfachste und günstigste Variante für euch ist. Wenn ihr in Indien heiratet, dann müsst ihr nur darauf achten, dass ihr euch strikt an die indischen Gesetze haltet, damit Deutschland die Ehe anerkennt. Ihr müsst z.B. die 30 Tage zwischen Eheanmeldung und Eheschließung einhalten. Sprich doch mal mit einem indischen Standesbeamten, was ihr an Papieren benötigt. Ich hoffe, du wohnst in einer größeren Stadt, damit der Standesbeamte sich auch auskennt.
Du könntest dich auch an love commandos wenden, die sich mit den Schwierigkeiten auskennen, wenn die indische Familie die Heirat nicht will.

Egal wie ihr euch entscheidet, es ist wichtig, dass deine Daten (Name, Geburtsdatum, etc.) auf allen Papieren übereinstimmen. Und wenn du nach Deutschland möchtest, dann benötigst du ein anerkanntes Zertifikat über A1 Deutschkenntnisse.


Ich glaube, dass alle Daten auf meinen Papieren gleich und korrekt sind – das ist kein Problem. Und ich habe bereits A2 in Deutsch erreicht. Was mich stört, ist, dass meine Eltern in den Prozess involviert sein könnten, und wenn sie es sind, werden sie definitiv ihr Bestes geben, damit ich das Visum nicht bekomme.

Aber vielen Dank für die Informationen. Wir haben auch gedacht, dass es die beste Option ist, in Indien zu heiraten, bis wir vom Standesbeamten herausfinden, dass wir Zeugen aus meiner Familie brauchen würden. Ich wünschte, es wäre möglich, den Prozess ohne meine Familie zu machen.

Jedenfalls, für die Heirat in Indien, was habt ihr für das Ehefähigkeitszeugnis gemacht? Benötigt man dafür nicht ein einziges Zertifikat des indischen Partners?
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namaskaram
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Antwort #7 - 22.11.2022 um 12:08:10
 
Bei der Heirat in Indien waren unsere Familien dabei. Und für Deutschland hat die Mutter meines Mannes sowie eine nahe Verwandte Auskunft bei einem Notar über die Ledigkeit meines Mannes gegeben. Der Vater meines Mannes war bereits verstorben. In diesem Punkt gab es bei uns keine Schwierigkeiten.

Ich nehme an, dass eine Heirat aus deutscher Sicht nicht am Einverständnis der Eltern scheitern darf. Dazu melden sich hoffentlich noch Spezialisten.
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Aras
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Antwort #8 - 22.11.2022 um 13:00:47
 
Wenn man sich quasi sicher ist, dass die Eltern das Verfahren sabotieren, dann sollte man das vielleicht anders angehen.

Im Iran ist es so, dass man bei Verweigern der Erlaubnis des Vaters oder des Großvaters die Erlaubnis durch einen Gerichtsbeschluss erwirken kann. Es scheint als gäbe es das gemäß Special Marriage Act, § 8 Abs. 2 Special Marriage Act.

Entweder das Gericht verwirft den Einwand der Eltern und man kann in Indien heiraten. Oder es gibt dem Einwand der Eltern statt und man heiratet nicht in Indien.

In beiden Fällen, hätte man den Vorteil das ein Gerichtsurteil vorliegt. Sollte man nicht in Indien heiraten können, weil die Eltern das Einverständnis verweigern, kann man beim Ehefähigkeitszeugnisverfahren in Deutschland das Gerichtsurteil vorlegen. Dann kann das Oberlandesgericht in Deutschland das Gerichtsurteil lesen und bestimmen ob die Gründe auch in Deutschland anerkannt wären.

Also insbesondere Bigamie- und Inzestverbot wären anerkennbare Gründe. Nicht anerkennbar wäre, dass die Eltern der Eheschließung nicht zustimmen, da es ein Verstoß gegen die Eheschließungsfreiheit darstellen würde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 22.11.2022 um 16:07:08
 
anurag schrieb am 22.11.2022 um 10:30:52:
Was mich stört, ist, dass meine Eltern in den Prozess involviert sein könnten, und wenn sie es sind, werden sie definitiv ihr Bestes geben, damit ich das Visum nicht bekomme.

Auf die Vergabe des Visums haben die Eltern doch überhaupt keinen Einfluss.
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Antwort #10 - 22.11.2022 um 17:09:43
 
Wenn die dann fragen ob die Tochter unverheiratet ist etc.. können die schon Einfluss haben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 22.11.2022 um 18:19:46
 
Saxonicus schrieb am 22.11.2022 um 16:07:08:
Auf die Vergabe des Visums haben die Eltern doch überhaupt keinen Einfluss.

Werden meine Eltern nicht für die Überprüfung meiner Identität/Geburtsurkunde benötigt? Viele sagen, dass das bei der Deutschen Botschaft in Neu-Delhi üblich ist.
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Antwort #12 - 22.11.2022 um 19:25:02
 
in meiner oben verlinkten pdf steht folgendes: (ich schreibe es mal hier rein vllt ist es dann für Dich einfacher mit google translate)

. Überprüfung von Personenstand und Identität
Für die Überprüfung von Personenstand und Identität des Urkundeninhabers sind folgende
Unterlagen einzureichen:
- Geburtsurkunde (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)
- Staatliches Schulzeugnis bzw. Schulabgangszeugnis der 10. oder 12. Klasse mit Angabe des
Geburtsdatums (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)
- Passkopie: Datenseite und letzte Seite (2 Kopien)
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. der Duldung (2 Kopien), ggf. Hinweis, wenn
kein deutscher Aufenthaltstitel existiert
- Zwei Passfotos der/des Betroffenen
- Vollständige indische Heimatadresse. Im ländlichen Bereich ist die Angabe des örtlichen
Postamts („VPO“) und der Polizeistation („PS“) notwendig (2 Kopien).
- Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer von Bezugspersonen in Indien, z.B. Eltern,
Ehepartner, sonstige Verwandte (2 Kopien)

. Überprüfung von Heiratsurkunden
Zusätzlich zu allen unter „a. Überprüfung von Personenstand und Identität“ genannten
Dokumenten sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Standesamtliche Heiratsurkunde oder Eheregistrierungsurkunde (Original, 2 Kopien, evtl.
Übersetzung mit 2 Kopien)
- Bei religiösen Eheschließungen:
- Priester- oder Gurudwara-Bescheinigung (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2
Kopien)
- Aussagekräftige Fotos der Zeremonie, die erkennen lassen, dass die essentiellen
religiösen Riten durchgeführt wurden. Die Fotos werden nach erfolgter Überprüfung
nicht zurückgegeben.

es gibt auch eine Seite der Botschaft auf Englisch wo leider die Unterlagen nicht aufgeführt sind...:
https://india.diplo.de/in-en/service/documentverification/2004314

daher: Man muss (eher sollte) die Kontaktdaten der Eltern angeben. Ob sie kontaktiert werden ist wie schon geschrieben wurde unklar - kann passieren oder auch nicht. Diese werden aber sicher nicht persönlich auf der Botschaft erscheinen müssen. Es kann aber passieren dass die Eltern im Rahmen der Prüfung besucht werden!

Ansonsten definiere mal "viele sagen" genauer. Auf Facebook Gruppen etc würde ich nicht viel geben.
Im Zweifel kann man sicher auch die Botschaft in Dehli anschreiben und fragen. Zumindest mit der DEutschen Botschaft in Manila habe ich diesbezüglich schon viele positive Erfahrungen gehört. Da sind aber auch die Merkblätter finde ich besser.. naja anderes Thema Durchgedreht
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Antwort #13 - 22.11.2022 um 20:25:06
 
roseforest schrieb am 22.11.2022 um 19:25:02:
in meiner oben verlinkten pdf steht folgendes: (ich schreibe es mal hier rein vllt ist es dann für Dich einfacher mit google translate)

. Überprüfung von Personenstand und Identität
Für die Überprüfung von Personenstand und Identität des Urkundeninhabers sind folgende
Unterlagen einzureichen:
- Geburtsurkunde (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)
- Staatliches Schulzeugnis bzw. Schulabgangszeugnis der 10. oder 12. Klasse mit Angabe des
Geburtsdatums (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)
- Passkopie: Datenseite und letzte Seite (2 Kopien)
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. der Duldung (2 Kopien), ggf. Hinweis, wenn
kein deutscher Aufenthaltstitel existiert
- Zwei Passfotos der/des Betroffenen
- Vollständige indische Heimatadresse. Im ländlichen Bereich ist die Angabe des örtlichen
Postamts („VPO“) und der Polizeistation („PS“) notwendig (2 Kopien).
- Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer von Bezugspersonen in Indien, z.B. Eltern,
Ehepartner, sonstige Verwandte (2 Kopien)

. Überprüfung von Heiratsurkunden
Zusätzlich zu allen unter „a. Überprüfung von Personenstand und Identität“ genannten
Dokumenten sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Standesamtliche Heiratsurkunde oder Eheregistrierungsurkunde (Original, 2 Kopien, evtl.
Übersetzung mit 2 Kopien)
- Bei religiösen Eheschließungen:
- Priester- oder Gurudwara-Bescheinigung (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2
Kopien)
- Aussagekräftige Fotos der Zeremonie, die erkennen lassen, dass die essentiellen
religiösen Riten durchgeführt wurden. Die Fotos werden nach erfolgter Überprüfung
nicht zurückgegeben.

es gibt auch eine Seite der Botschaft auf Englisch wo leider die Unterlagen nicht aufgeführt sind...:
https://india.diplo.de/in-en/service/documentverification/2004314

daher: Man muss (eher sollte) die Kontaktdaten der Eltern angeben. Ob sie kontaktiert werden ist wie schon geschrieben wurde unklar - kann passieren oder auch nicht. Diese werden aber sicher nicht persönlich auf der Botschaft erscheinen müssen. Es kann aber passieren dass die Eltern im Rahmen der Prüfung besucht werden!

Ansonsten definiere mal "viele sagen" genauer. Auf Facebook Gruppen etc würde ich nicht viel geben.
Im Zweifel kann man sicher auch die Botschaft in Dehli anschreiben und fragen. Zumindest mit der DEutschen Botschaft in Manila habe ich diesbezüglich schon viele positive Erfahrungen gehört. Da sind aber auch die Merkblätter finde ich besser.. naja anderes Thema Durchgedreht


Ich habe das pdf gelesen. Es fällt mir schwer, Deutsch zu schreiben oder sprechen, aber ich kann es (meistens) lesen.  Laut lachend

Ich denke, es ist wirklich nicht sicher, ob meine Eltern in dem Visumprozess kontaktiert werden oder nicht. Hoffentlich nicht, aber wir werden es sehen. Ich werde an die Botschaft schreiben und nachsehen, ob sie etwas für mich haben. Vielen Dank für die Hilfe!  Smiley
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