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Welche Unterlagen für Verlängerung AE (Gelesen: 565 mal)
frachs
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Unterlagen für Verlängerung AE
22.11.2022 um 10:00:44
 
Hallo! Meine Frau hat eine AE durch unsere deutsche minderjährige Tochter. Jetzt müssen wir die AE verlängern lassen und die AB schickte uns eine lange Liste mit Unterlagen die wir mitbringen sollen. Ich bin mir aber noch ziemlich sicher, daß bei "Mutter eins deutschen minderjährigen Kindes" das alles gar nicht benötigt wird. Oder hat sich die letzten 3 Jahre rechtlich etwas geändert?

Hier die Liste, was die Ausländerbehörde haben möchte, ich aber denke, daß sie es nicht verlangen dürfen:

Erweiterte Melderegisterauskunft
Wohnungsnachweis
Arbeitsvertrag
Verdienstbescheinigungen
Einkommenssteuerbescheid
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.189

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.11.2022 um 14:17:50
 
Keine Ahnung wozu die Ausländerbehörde die erweiterte Melderegisterauskunft benötigt. Das können die eigentlich als eigenständige Behörde selber beschaffen. Aber das kannst du mit nem NFC-fähigen Hände auch selber kostenlos online beschaffen.

In § 28 Abs. 2 AufenthG ist die Regelerteilung von Niederlassungserlaubnissen geregelt. Entweder die wollen bei der Verlängerung gleich eine Niederlassungserlaubnis erteilen, oder aber ihr habt die Unterlagen nicht und deine Frau kriegt nur eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre.

Auch entweder Verdienstbescheinigungen oder Einkommenssteuerbescheid.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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