anda192
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Guten Tag,
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einige Tipps geben könnten.
Situation: Antrag im November 2021 eingereicht. Nach einem Jahr, im November 2022 per email nachgefragt wie lange es noch dauern wird. Die Antwort lautete, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde, da sie gerade die Anträge von März 2021 bearbeiten.
Ist es in dieser Situation sinnvoll, einen Anwalt für eine Untätigkeitsklage zu beauftragen, oder ist es sinnloss, da die Sache, dass sie mit anderen Anträgen bschäftigt sind einen zureichender Grund für die nichtbearbeitung meines Antrages ist?
Ich würde auch gerne wissen, ob es einen weniger aggressiven Weg gibt, sich zu beschweren, als direkt eine Klage einzureichen.
Und noch eine Frage, aus reiner Neugier, falls jemand weiß, sind alle Anträge immer nacheinander bearbeitet, oder sind sind Anträge abhängig z.B. vom Paragraph des Gesetzes mit verschiedenen priorität bearbeitet, z.B. 10 mit höherem als 9 da es bei 10 um den Anspruch händelt?
Danke im Voraus!
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