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Antragsstellung vor Ablauf der Aufenthaltsfrist (Gelesen: 524 mal)
nicholasM
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antragsstellung vor Ablauf der Aufenthaltsfrist
17.11.2022 um 14:20:34
 
Moin, ich wäre für eine Einschätzung dankbar:

Ich bin ein Deutscher und mit einer Ausländerin verheiratet, die seit mehr als 3 Jahren in Deutschland lebt. Sie erfüllt alle Voraussetzungen bis auf die 2 Jahre Aufenthalt nach der Heirat. Hierfür muss sie noch 6 Monate warten. Unser Plan war, dass sie den Antrag in 6 Monaten stellt (d.h. wenn sie auch die Aufenthaltszeitvoraussetzung erfüllt hat).
 
Ich lese aber immer öfter, dass die Bearbeitung des Antrags sehr lange dauert. Deshalb haben wir jetzt überlegt, den Antrag früher zu stellen, da es wahrscheinlich deutlich über 6 Monate dauern wird, bis die Behörden ihren Antrag bearbeiten. Wir wissen, dass es möglich ist, dass die Behörden den Antrag vorher bearbeiten und ihn dann kostenpflichtig ablehnen, weil die Aufenthaltsvorraussetzung (noch) nicht erfüllt wäre, aber wir denken, dass das in Ordnung ist und in diesem Fall würden wir den Antrag einfach später nochmal stellen. 

Wir planen jetzt einen Termin mit der Behörde zu vereinbaren um zu versuchen den Antrag schon abzugeben. Meine Frage ist folgende: falls uns gesagt wird, dass sie den Antrag nicht annehmen, weil die 2 Jahre nach dem Heiraten noch nicht vergangen sind, können wir den Antrag trotzdem per Post mit Einschreiben stellen? soweit ich recherchiert habe, gibt es keine Pflicht den Antrag persönlich mit einem Termin abzugeben. Gibt es etwas außer potenziellen Ablehnungskosten wegen des zu früh gestellten Antrags, was man in Betracht ziehen muss?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.11.2022 um 15:46:53
 
Ihr könnt den Antrag auch per Post abgeben. Eine Ablehnung ist bei sechs Monaten nicht zu befürchten, denn so etwas würde spätestens im Klageverfahren, wo es um die Voraussetzungen z.Ztp. der mündlichen Verhandlung geht, wieder kassiert werden.
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SimonB
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Beiträge: 574

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.11.2022 um 19:48:03
 
nicholasM schrieb am 17.11.2022 um 14:20:34:
Meine Frage ist folgende: falls uns gesagt wird, dass sie den Antrag nicht annehmen, weil die 2 Jahre nach dem Heiraten noch nicht vergangen sind, können wir den Antrag trotzdem per Post mit Einschreiben stellen?

Ja, das könnt ihr trotzdem machen. Die Behörde wird euch nicht sagen, dass sie den Antrag nicht annehmen, weil noch Zeit fehlt.
Sie wird auch den Antrag nicht kostenpflichtig ablehnen, weil noch Zeit fehlt.

nicholasM schrieb am 17.11.2022 um 14:20:34:
gibt es keine Pflicht den Antrag persönlich mit einem Termin abzugeben.

Das ist richtig.
Man muss in Betracht ziehen, dass es lange dauern könnte, bis die Einbürgerung vollzogen ist.
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