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Antrag nach einem Jahr noch nicht bearbeitet (Gelesen: 1.146 mal)
anda192
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag nach einem Jahr noch nicht bearbeitet
16.11.2022 um 17:08:40
 
Guten Tag,

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einige Tipps geben könnten.

Situation: Antrag im November 2021 eingereicht. Nach einem Jahr, im November 2022 per email nachgefragt wie lange es noch dauern wird. Die Antwort lautete, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde, da sie gerade die Anträge von März 2021 bearbeiten.

Ist es in dieser Situation sinnvoll, einen Anwalt für eine Untätigkeitsklage zu beauftragen, oder ist es sinnloss, da die Sache, dass sie mit anderen Anträgen bschäftigt sind einen zureichender Grund für die nichtbearbeitung meines Antrages ist?

Ich würde auch gerne wissen, ob es einen weniger aggressiven Weg gibt, sich zu beschweren, als direkt eine Klage einzureichen.

Und noch eine Frage, aus reiner Neugier, falls jemand weiß, sind alle Anträge immer nacheinander bearbeitet, oder sind sind Anträge abhängig z.B. vom Paragraph des Gesetzes mit verschiedenen priorität bearbeitet, z.B. 10 mit höherem als 9 da es bei 10 um den Anspruch händelt?

Danke im Voraus!
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 276

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.11.2022 um 18:33:49
 
Die ABH meiner Stadt schreibt öffentlich auf ihrer Webseite

"Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei den Einbürgerungsverfahren zurzeit bei ungefähr 18 Monaten liegt.
Sachstands- und Terminanfragen beantworten wir - soweit das personell und zeitlich möglich ist - unter der Telefonnummer ***. Bei sonstigen Anfragen erhalten Sie in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Antwort. Bitte sehen Sie von wiederholten Anfragen - auch über andere Dienststellen der Verwaltung ab. Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge erfolgt strikt nach Antragseingang - eine Beschleunigung des Verfahrens ist im Moment leider nicht möglich."

Denke wenn es "angreifbar" wäre würden sie es nicht so schreiben, von daher würde ich sagen bleibt nur abwarten.
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SimonB
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Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.11.2022 um 18:56:20
 
anda192 schrieb am 16.11.2022 um 17:08:40:
Ist es in dieser Situation sinnvoll, einen Anwalt für eine Untätigkeitsklage zu beauftragen,

Ich halte das nicht für sinnvoll.

anda192 schrieb am 16.11.2022 um 17:08:40:
ob es einen weniger aggressiven Weg gibt

Ich kenne keinen. Du hast ja gerade höflich nachgefragt und die sicher korrekte Antwort erhalten. Die Behörde arbeitet den großen Stau ab und ist nicht allein damit beschäftigt. Sie muss auch auf Zuarbeit von anderen Behörden warten, die ebenfalls einen Bearbeitungsstau vor sich haben.

Der "Stau" ist erklärbar:
- Pandemie
- sehr viele Anträge
- immer und überall Personalmangel
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.11.2022 um 11:31:42
 
anda192 schrieb am 16.11.2022 um 17:08:40:
Ist es in dieser Situation sinnvoll, einen Anwalt für eine Untätigkeitsklage zu beauftragen, oder ist es sinnloss, da die Sache, dass sie mit anderen Anträgen bschäftigt sind einen zureichender Grund für die nichtbearbeitung meines Antrages ist?


Du solltest dir sogar noch andere Einbürgerungsbewerber mit ins Boot holen und die Behörde mit Untätigkeitsklagen überfluten. Manche Rechtsträger werden es sonst nicht anders lernen.

19 Monate (!) bis zur Bearbeitung (!) sind eine absolute Unverschämtheit und durch nichts zu rechtfertigen. Da können sich so manche "Behördenversteher" noch so viel Mühe geben.
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.11.2022 um 00:40:15
 
roseforest schrieb am 16.11.2022 um 18:33:49:
Denke wenn es "angreifbar" wäre würden sie es nicht so schreiben

Doch. Die Behörden versuchen so die potentiellen Antragsteller dadurch einzuschüchtern bzw. den Arbeitszufluss auf eine nicht unbedingt rechtmäßige Weise zu steuern, in viele Fällen gelingt es denen auch, da nur wenige an eine Untätigkeitsklage denken und den Gerichtsweg einschlagen wollen würden.

Zitat:
Du solltest dir sogar noch andere Einbürgerungsbewerber mit ins Boot holen und die Behörde mit Untätigkeitsklagen überfluten. Manche Rechtsträger werden es sonst nicht anders lernen.

Leider ist es so, dass man nicht immer ein offenes Ohr beim VG findet. Die Gerichte sind meist auch mit Klagen überflütet und das Gerichtsverfahren kann auch monatelang dauern. Worst case bekommt man auch die Gerichtskosten auferlegt, da es angeblich keinen Grund gab das Gericht einzuschalten...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.11.2022 um 08:49:01
 
dim4ik schrieb am 18.11.2022 um 00:40:15:
Leider ist es so, dass man nicht immer ein offenes Ohr beim VG findet. Die Gerichte sind meist auch mit Klagen überflütet und das Gerichtsverfahren kann auch monatelang dauern. Worst case bekommt man auch die Gerichtskosten auferlegt, da es angeblich keinen Grund gab das Gericht einzuschalten...


Wobei das keine abstrakte Antwort war, sondern konkret auf den Fall, der hier vorgetragen wurde, bezogen war. Insoweit besteht hier kein Grund für das weitere Abwarten. Die Behörde ist hier selbst nach dem Maßstab, den Laien an § 75 VwGO anlegen untätig geblieben, was von sich aus auch zugegeben hat.

Die Beschleunigung kann nicht immer das Ziel sein, dafür sind die Verwaltungsgerichte auch selbst beschäftigt. Aber wenn wie hier eine Behörde keine Anstalten macht, ihr organisatorisches Versagen zu beseitigen, muss sie dafür die finanziellen Konsequenzen verlorener Klagen hinnehmen. Die Kostenfrage sehe ich hier konkret als nicht problematisch an.
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