vijay schrieb am 07.11.2022 um 12:53:00:Mein rechtlicher Status in Deutschland und meine Rechte, meinen Job weiter auszuüben?
Hier erstmal eine Entwarnung. Da du einen Antrag vor Ablauf der Blauen Karte gestellt hast, gilt diese auch nach dem Ablauf weiter, bis die Ausländerbehörde über deinen Antrag entschieden hat. Rechtsgrundlage ist § 81 Abs. 4 Satz 1
AufenthG.
Die Fiktionsbescheinigung, das sagt der Name schon, bescheinigt lediglich, dass dieses Recht tatsächlich eingetreten ist. Sie ist aber für dieses Recht selbst nicht notwendig, da es direkt aufgrund des Gesetzes eintritt.
§ 81
AufenthG:
(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. (....)
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.vijay schrieb am 07.11.2022 um 12:53:00: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine
NE wegen des befristeten Arbeitsvertrags abgelehnt wird?
Kann man nicht sagen, es gilt aber folgendes zu beachten: Wer eine Blaue Karte besitzt, ist eine hochqualifizierte Fachkraft mit entsprechend hohem Gehalt. Die Sorge, dass diese Person in die Arbeitslosigkeit und dauerhaftem Bezug von Sozialleistungen abrutscht, ist sehr gering. Ein befristeter Arbeitsvertrag darf der Erteilung einer
NE grundsätzlich nicht entgegenstehen.
Insoweit kann man das z.B. nicht mit dem Fall einer ungelernten Arbeitskraft gleichsetzen, die ohnehin prekär beschäftigt ist und bei einem eventuellen Arbeitsplatzverlust mit einem längeren Bezug von Sozialleistungen zu rechnen ist.
vijay schrieb am 07.11.2022 um 12:53:00:Kann ich nach der Ablehnung der Niederlassungserlaubnis einen weiteren Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte stellen? Oder sollte ich bereits jetzt einen neuen Antrag stellen, da ich davon ausgehe, dass die
NE abgelehnt werden könnte?
Du solltest am besten jetzt schon einen Antrag auf Verlängerung stellen, falls du sicher gehen willst.
Übrigens, falls es für dich von Interesse sein sollte: Man kann die Blaue Karte und die Niederlassungserlaubnis gleichzeitig besitzen. Es würden nur entsprechende Kosten anfallen.