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Niederlassungserlaubnis mit befristetem Arbeitsvertrag (Gelesen: 804 mal)
vijay
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis mit befristetem Arbeitsvertrag
07.11.2022 um 12:53:00
 
Hallo zusammen,

Ich arbeite hier mit einer blauen Karte von 2019. Mein Arbeitsvertrag wurde vor kurzem bis Ende 2025 verlängert. Auf dieser Grundlage habe ich im Juni dieses Jahres einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt. Im August erhielt ich eine Antwort von der Ausländerbehörde mit der Aufforderung, einige zusätzliche Dokumente einzureichen. Danach habe ich aber keine Antwort mehr erhalten. Wir hatten auch um eine Fiktionsbescheinigung gebeten, da meine derzeitige Blaue Karte Ende dieses Monats abläuft. Aber bis jetzt keine Antwort von der Auslänbderbehörde.

Ich bin jetzt besorgt. Außerdem hatte ich vor, im Dezember in den Urlaub zu fahren. Aber ich glaube nicht, dass es jetzt möglich ist, da die Flugpreise zu sehr gestiegen sind Griesgrämig
Aber noch wichtiger ist, dass ich mir Sorgen mache über
1. Mein rechtlicher Status in Deutschland und meine Rechte, meinen Job weiter auszuüben?
2a. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine NE wegen des befristeten Arbeitsvertrags abgelehnt wird?
2b. Kann ich nach der Ablehnung der Niederlassungserlaubnis einen weiteren Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte stellen? Oder sollte ich bereits jetzt einen neuen Antrag stellen, da ich davon ausgehe, dass die NE abgelehnt werden könnte?

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.11.2022 um 13:23:36
 
vijay schrieb am 07.11.2022 um 12:53:00:
Mein rechtlicher Status in Deutschland und meine Rechte, meinen Job weiter auszuüben?


Hier erstmal eine Entwarnung. Da du einen Antrag vor Ablauf der Blauen Karte gestellt hast, gilt diese auch nach dem Ablauf weiter, bis die Ausländerbehörde über deinen Antrag entschieden hat. Rechtsgrundlage ist § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.

Die Fiktionsbescheinigung, das sagt der Name schon, bescheinigt lediglich, dass dieses Recht tatsächlich eingetreten ist. Sie ist aber für dieses Recht selbst nicht notwendig, da es direkt aufgrund des Gesetzes eintritt.

§ 81 AufenthG:
(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. (....)
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.


vijay schrieb am 07.11.2022 um 12:53:00:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine NE wegen des befristeten Arbeitsvertrags abgelehnt wird?

Kann man nicht sagen, es gilt aber folgendes zu beachten: Wer eine Blaue Karte besitzt, ist eine hochqualifizierte Fachkraft mit entsprechend hohem Gehalt. Die Sorge, dass diese Person in die Arbeitslosigkeit und dauerhaftem Bezug von Sozialleistungen abrutscht, ist sehr gering. Ein befristeter Arbeitsvertrag darf der Erteilung einer NE grundsätzlich nicht entgegenstehen.

Insoweit kann man das z.B. nicht mit dem Fall einer ungelernten Arbeitskraft gleichsetzen, die ohnehin prekär beschäftigt ist und bei einem eventuellen Arbeitsplatzverlust mit einem längeren Bezug von Sozialleistungen zu rechnen ist.

vijay schrieb am 07.11.2022 um 12:53:00:
Kann ich nach der Ablehnung der Niederlassungserlaubnis einen weiteren Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte stellen? Oder sollte ich bereits jetzt einen neuen Antrag stellen, da ich davon ausgehe, dass die NE abgelehnt werden könnte?


Du solltest am besten jetzt schon einen Antrag auf Verlängerung stellen, falls du sicher gehen willst.

Übrigens, falls es für dich von Interesse sein sollte: Man kann die Blaue Karte und die Niederlassungserlaubnis gleichzeitig besitzen. Es würden nur entsprechende Kosten anfallen.
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vijay
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.11.2022 um 14:18:25
 
Danke für die Antworten! Das bringt etwas Klarheit.
Ich denke, ich werde die Antwort in den nächsten Wochen abwarten und eine Verlängerung der Blauen Karte beantragen, wenn sich vor Monatsende nichts ergibt.
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