Hallo zusammen,
vielen Dank schonmal für eure Antworten.
mgb schrieb am 16.10.2022 um 14:01:49:Das wird bei einigen Staaten öfters behauptet. In Wirklichkeit wird dann nur die andere Staatsbürgerschaft nicht anerkannt.
Deine Freundin sollte mal bei der dänischen Botschaft nachfragen wie das so aussieht mit der dänischen Staatsbürgerschaft für die Tochter.
Da werde ich auf jeden Fall nachfragen. Das ist auf jeden Fall ein guter Tipp.
lottchen schrieb am 16.10.2022 um 14:44:44:Mit was für einem Aufenthaltstitel hat sie früher 4 Jahre in D gelebt?
Sie könnte versuchen ein Visum zur Jobsuche zu bekommen. Oder sich gleich von Kirgisistan aus um einen Job hier bewerben. In einem Reisebüro dürften die Chancen allerdings gering sein. Vielleicht bei einer Kreuzfahrtlinie im Büro.
In der Zeit, als sie bereits in Deutschland war, hatte sie ein Sprachvisum und eine Sprachschule besucht.
Wir werden erstmal schauen, welche Möglichkeiten es in Richtig Visum für BFDlerinnnen bzw. Arbeitsvisum gibt. Wobei ich die Chancen, dass ihr Bachelorabschluss im Bereich Tourismus anerkannt wird, eher als gering einschätze.
Wie schaut es mit dem Familienzusammenführung aus? Darf ihre Tochter ohne große Probleme mitkommen, sobald meine Freundin einen entsprechenden Aufenthaltstitel hat, oder gibt es hier weitere spezielle Punkte zu beachten? (sofern es mit der dänischen Staatsbürgerschaft nicht funktioniert)