Hallo,
meine Schwiegermutter aus Sri Lanka hat letzte Woche ein Besucherschengenvisum
beantrag und heute kam leider ein Ablehnungsbescheid. Die Punkte die zur
Ablehnung aufgefürt sind, sind für uns nicht wirklich nachvollziehbar und wir
hoffen hier evtl. Hinweise darauf zu bekommen, was wir falsch gemacht haben
könnten und wie wir am besten vorgehen können, um dieses (aus unserer Sicht)
Missverständnis, mit der Botschaft zu klären.
Als Entscheidungsgrundlage wurden die Punkt 3/4/11/13 angegeben:
3/4) Nicht erbrachter Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
11) Es bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Erklärung in Bezug auf Mittel
13) Rückkehrbereitschaft
Die Kosten werden von uns getragen und es wurde eine entsprechende
Verpflichtungserklärung bei Antragsstellung eingereicht welche Anfang
Juli von meiner Frau abgegeben wurde. Ursprünglich hatten wir geplant, dass der Besuch ab Ende
November stattfindet. Dementsprechend war das Einreisedatum auf der
Verpflichtungserklärung Ende November. Nun Besuchen wir meine Schwiegereltern
allerdings zunächst im Dezember über Weihnachten in Sri Lanka und wollten dann
zusammen mit meiner Schwiegermutter Ende Dezember zurück nach Deutschland
fliegen. Hier sollte sie dann 3 Monate zu Besuch bleiben. Dementsprechend haben
wir das Visum dann ab Ende Dezember für 90 Tage beantragt. Auf Nachfrage wurde
uns vom örtlichem AA mitgeteilt, dass dies bezüglich des Datums der
VE kein
Problem darstellen sollte und diese idr. bis zu 6 Monate ab Ausstellung akzeptiert würde.
Auf telefonische Nachfrage heute hat das örtliche AA auch noch mal bestätigt,
dass aus ihrere Sicht die
VE korrekt ist und der Nachweis der Mittel
stattgefunden hat.
Wir gehen davon aus, dass Punkt 3/4 ein Resultat von Punkt 11 ist. Wir können
allerdings nicht verstehen, wieso die Botschaft die Echtheit der
VE anzweifeln
sollte. Wir gehen davon aus, dass sowas ja auch entsprechend im System
hinterlegt ist und geprüft wird/werden kann.
Punkt 13 können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. Meine Schwiegermutter hat
in der Vergangenheit bereits mehrfach ein Visum für 3 Monate genehmigt bekommen
und ist jedesmal fristgerecht ausgereist. Desweiteren ist sie in Sri Lanka
verwurzelt (Haus, Ehemann, Tochter, Enkeltochter, Verwandschaft) und hat
keinerlei Bestreben länger als erlaubt in Deutschland zu verweilen.
Die einzige "Unregelmässigkeit" besteht darin, dass das letzte 3 Monatsvisum
was fuer März 2020 erteilt wurde, aufgrund der Coronapandemie und der
Schließung des Luftverkehrs Ende März 2020 nicht in anspruch genommen wurde.
Wir hoffen das jemand uns evtl. Hinweise geben kann, wieso die Botschaft die
VE anzweifeln könnte, sowie wie wir am besten vorgehen, um mit der Botschaft
zeitnah in Kontakt zu treten. Wir hoffen nach wie vor, das der Besuch wie
geplant stattfinden kann, befürchten allerdings das eine Klärung des
Sachverhaltes länger dauern könnte, da wir keinen direkten Kontaktweg zur
Botschaft für solche Zwecke gefunden haben. Besteht die Möglichkeit bei der
Botschaft diesbezüglich anzurufen, oder ist dies nicht wirklich zielführend?
Im schreiben wird auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung
beim Verwaltungsgericht Berlin hingewiesen. Dies klingt allerdings nicht
zielführend und würde vermutlich lange dauern.
Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen
srmp