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Frewillige Ausreise der Eltern - Möglichkeit der Rückkehr als Erwachsener? (Gelesen: 1.957 mal)
Themen Beschreibung: Meine Eltern sind aus D freiweillig ausgereist, organisiert durch die IOM
zazdxb
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Beiträge: 1

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: unbekannt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frewillige Ausreise der Eltern - Möglichkeit der Rückkehr als Erwachsener?
17.10.2022 um 13:15:20
 
Hi alle zusammen,

meine Eltern sind 1997 freiweillig aus Deutschland ausgereist, über die IOM.
Meine Staatsangehörigkeit ist "unbekannt" (wir kommen aus Palästina), ich reise mit einem Reisedokument.

Wir sind von 1989 bis 1997 in Deutschland gewesen. Habe die Grundschule und das Gynasium besucht.
Als ich 14 Jahre alt gewesen bin, haben sich meine Eltern entschieden wieder nach Palästina zurückzukehren.
Ich reise geschäftlich nach Deutschland und arbeite seit den letzten 15 Jahren für ein deutsches Unternehmen.

Ich möchte wieder in Deutschland leben und überlege auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen.

Sicher ein komplexer Sachverhalt, aber wie stehen hier meine Chance auf einen Aufenthalt und später dann auch die Beantragung der Staatsbürgerschaft.

Danke.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frewillige Ausreise der Eltern - Möglichkeit der Rückkehr als Erwachsener?
Antwort #1 - 22.10.2022 um 16:56:01
 
So komplex auch wieder nicht.

Du kannst bei entsprechender Qualifikation (Hochschulabschluss) über die regulären Kanäle der Fachkräfteeinwanderung (Blaue Karte, AE § 18b Abs. 1 AufenthG zwecks Erwerbstätigkeit) zunächst einen befristeten, später einen unbefristeten Aufenthalt oder auch die Staatsangehörigkeit erlangen. Da musst du mal gucken, ob dein Arbeitgeber dich nicht dauerhaft in Deutschland einsetzen möchte oder dir hier einen neuen suchen.

Irrelevant sind hingegen deine Voraufenthaltszeiten in Deutschland, wenn um die Erlangung eines Aufenthaltstitels geht. Für die Einbürgerung mag das anders aussehen, aber soweit ist es noch nicht.
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