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Trotz Heirat, Anmeldung, und Arbeit Abscheibungsdrohung bekommen (Gelesen: 3.166 mal)
zola
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägypten
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16.10.2022 um 05:26:38
 
Liebe i4a,

  Ich bin in Oktober 2021 in Ägypten mit meinem Mann verheiratet. Er ist ein Deutscher, wir sind standesamtlich verheiratet, und dann ist er zurückgegangen, und wie ich das verstehe dass es in Deutschland erkannt worden ist. Anfang April 2022 bin ich nach Deutschland mit einem Besuchervisum von einer seiner Verwandte nach Deutschland angekommen, weil wir die Konditionen für Ehevisum nicht erfüllen (er ist ein Student). In diesem Visum stand 6 Monate und nicht 3 (also bis September ist es gultig)

Nach großer Stress und Anwaltsrat können wir mich hier in Juni anmelden, das heißt, ich habe steuernummer und bin in dieser Adresse registriert. Ich habe danach auch Familienkrankenkasse Karte bekommen. Das hatte lang gedauert, weil ich wegen Ukrainer deprioritisiert wurde. Ein Tag nach Ablauf meines Visums, habe ich auch mein Sozialversicherungsausweis bekommen.

Hier ist das Problem. Obwohl mein Anwalt in Juli ein Email zur Ordnungsamt geschickt hat, warum ich Aufenthalt brauche (ich bin verheiratet, bin angemeldet, habe gesetzliche Krankenkasse versicherung, kann gut Deutsch mit B2 Zertifikat, Missbrauch in Heimatland, habe ein Job, und es wird dann schwer für mich sein) habe ich Freitag ein Abscheibungsdrohung brief bekommen. In dem Stand, in große Buchstaben, dass ich DRITSTAAT bin, und deswegen wurde mein Auftrag auf Aufenthaltserlaaubnis abgelehnt. Ich muss das Land bis 21.10 verlassen.

Mein Mann hat gerade kein Job, und ist noch Student. Das heißt, ich arbeite seit September in IT Bereich und sorge für uns beide. Das Gehalt geht auf sein Konto. Ich zahle natürlich steuer.

Natürlich kann ich nicht nach Ägypten gehen. Ich habe geheiratet um von Missbrauch wegzulaufen. Ich kann auch Home Office machen, aber ich vertraue es nicht wenn ich abgeschoben wurde dass ich hier wiederkommen kann. Was sind meine Optionen. Kann ich noch Asyl beantragen, und wenn ja, wie kann ich in meiner Wohnung bleiben und kein Flüchlingsheim. Ich bin Atheistin und deswegen haben meiner Eltern mich in Ägypten bedroht, deswegen bin ich hiergekommen ohne die lange Visum zu warten. Das habe ich die Behörden nicht mitgeteilt.

Danke fürs Lesen und freue mich aufs Antwort.

LG, Zola

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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 16.10.2022 um 08:04:05
 
zola schrieb am 16.10.2022 um 05:26:38:
Anfang April 2022 bin ich nach Deutschland mit einem Besuchervisum von einer seiner Verwandte nach Deutschland angekommen, weil wir die Konditionen für Ehevisum nicht erfüllen (er ist ein Student).

Du bist mit dem falschen Visum eingereist und musst das richtige Visumverfahren nachholen! für das ehevisum gibt es keine "Einkommenskonditionen" wie du sagst, wenn dein ehemann Deutscher ist!


Also irgentetwas stimmt an deiner Geschichte nicht, deshalb vermutlich die Abschiebung! Ich würde es nicht zur Abschiebung kommen lassen, sondern rechtzeitig ausreisen. Ansonsten kommen hohe Kosten und Sperren auf dich zu
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zola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.10.2022 um 11:23:42
 
"falschen Visum" ist hier unfair. Man kann in der Deutsachen Botschaft kaum langfristige Visum bekommen
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 16.10.2022 um 11:42:00
 
zola schrieb am 16.10.2022 um 05:26:38:
Anfang April 2022 bin ich nach Deutschland mit einem Besuchervisum von einer seiner Verwandte nach Deutschland angekommen, weil wir die Konditionen für Ehevisum nicht erfüllen (er ist ein Student).

Wenn Dein Mann Deutscher ist dann ist es nicht von Bedeutung dass er Student ist und vermutlich kein Einkommen hat bzw. das nicht hoch genug ist. Du hättest ganz normal ein Visum zur FZF beantragen können und müssen. Warum Du das nicht getan hast ist mir völlig unklar.
Was Du gerade jetzt machst ist entgegen dem Gesetz. Bist Du mit dem falschen Visum eingereist wenn Du dauerhaft hier bleiben willst. Das ist nun mal Fakt und nicht "unfair". Hast Du momentan eine Fiktionsbescheinigung? Du hast eine Arbeitserlaubnis? Natürlich kannst Du auch Asyl beantragen, das kann jeder Nicht-Deutsche. Ob es was bringt bezweifle ich. Besser wäre es Du bittest bai der ABH um eine Vorabzustimmung, reist aus und stellst den Antrag auf Visum zur FZF. So wie es das Gesetz vorschreibt. Mit der Vorabzustimmung könnte das sehr schnell gehen und Du könntest bald wieder hier sein.

Hat die Verwandte zu der Du mit Visum gekommen bist eine VE abgegeben? Wenn ja trägt sie alle Kosten die entstehen wenn Du nicht freiwillig ausreist oder wenn Du Asyl beantragst. Das können leicht ein paar Tausend oder Zehntausend Euro sein.
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mgb
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Antwort #4 - 16.10.2022 um 12:31:33
 
Wenn sowieso ein Anwalt mit im Spiel ist, warum nicht den fragen.
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SimonB
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Antwort #5 - 16.10.2022 um 12:46:08
 
zola schrieb am 16.10.2022 um 11:23:42:
Man kann in der Deutsachen Botschaft kaum langfristige Visum bekommen

Das ist falsch. Für Ehepartner gibt es doch das FZF-Visum (Familienzusammenführung).
In diesem Fall steht Familie höher als Einkommen. Das konnte dein Ehemann VOR der Hochzeit herausfinden.
Das FZF-Visum konntest du sofort nach der Eheschließung vor 1 Jahr bei der dt. Botschaft beantragen.

Ob dein Anwalt dir nun empfiehlt, hier in D Asyl zu beantragen?
Aus den genannten Gründen? Hat er das bisher noch nicht empfohlen?
Eine E-Mail zum Ordnungsamt war wohl so oder so total falsch.
Was war das für ein Anwalt?

Du müsstest bitte mit deinem Mann dieses ABH-Schreiben genau lesen, dann zur zuständigen ABH/Ausländerbehörde und wie schon hier geschrieben, eine Vorabzustimmung beantragen.

Du solltest nach Möglichkeit NICHT warten, bis du zwangsweise abgeschoben wirst.
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mgb
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 16.10.2022 um 13:20:17
 
Wenn die Nachholung des FZV Verfahrens unzumutbar ist und das auch nachgewiesen werden kann, dann darf die Nachholung nicht gefordert  werden.
Der Anwalt der Fragestellerin wird das sicher auch wissen.
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 16.10.2022 um 13:47:07
 
zola schrieb am 16.10.2022 um 05:26:38:
Das heißt, ich arbeite seit September in IT Bereich und sorge für uns beide.

Wie kannst du, ohne AE nur mit Schengenvisum (abgelaufen), legal arbeiten? Dürfte kaum möglich sein!

Warum wurde kein FZV anstatt eines Schengenvisums gemacht?

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Antwort #8 - 17.10.2022 um 16:46:09
 
SimonB schrieb am 16.10.2022 um 12:46:08:
und wie schon hier geschrieben, eine Vorabzustimmung beantragen.

ees gibt jedoch keinen Anspruch auf eine Vorabzustimmung ... daher kann man sie auch nicht "beantragen", sondern nur danach freundlich fragen und dann ggf. auch ein nein akzeptieren.

Nach der Eheschliessung hattest du aber sogar einen Anspruch auf ein FZF Visum zum Ehemann. Seit Status als Student oder Einkommen waren und sind irrelevant. Mit diesem FZF Visum hättest du auch gleich eine AE bekommen.

Du bist mit einem Besuchsvisum eingereist. Dieses hast du nur bekommen, weil du versichert hast, wieder auszureisen.
Mit diesem Visum gibt es normalerweise keine AE.
Deine Nichtausreise ist nicht fair und nicht dass dir die AE nicht gegeben wird.

Asyl: beantragen kann man das natürlich ... bekommen wirst du es nur, wenn du nachweisen kannst, das du persönlich vom ägyptischen Staat verfolgt wirst. Wirst du das?



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Antwort #9 - 17.10.2022 um 18:23:02
 
erne schrieb am 17.10.2022 um 16:46:09:
ees gibt jedoch keinen Anspruch auf eine Vorabzustimmung

Stimmt. Sorry. Also freundlich fragen und bitten.

Neben den anderen Ungereimtheiten mit Schengenvisum und GKV und Erwerbstätigkeit... scheint eine Vorabzustimmung eher  illusorisch zu sein.
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Aras
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Antwort #10 - 18.10.2022 um 00:33:38
 
Also für ein FZF Visum kommst es nicht auf das Einkommen deines deutschen Ehemannes an. Also hat wohl ein Verwandter eine Verpflichtungserklärung erteilt, damit du wohl ein Visum bekommst. Ob jetzt tatsächlich das Visum 6 Monate Aufenthalt gewährt bezweifle ich. Kann sein, dass es besagt dass in dem 6 monatigen Gültigkeitszeitraum es 90 Tage Aufenthalt gewährt?

Wie man damit arbeiten kann, obwohl Schengenvisa nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigen, macht die Sache heikel. Naja sagen wir besser es macht die Erwerbstätigkeit illegal.

Also ich habe da nur einen Gedanken:
Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Blaue Karte?

In "Hinweise des Bundesministeriums des Innern zu den Regelungen zur Blauen Karte EU nach § 19a Aufenthaltsgesetz und zur  Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche  nach § 18c Aufenthaltsgesetz" steht geschrieben:

Zitat:
Handelt es sich um einen Staatsangehörigen eines in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates (Negativstaater), der sich mit gültigem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland aufhält, so kann dieser nach § 39 Nummer 3, 2. Alternative AufenthV nach einer Einreise mit Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte die Blaue Karte EU im Inland einholen. Ein Verweis auf die Durchführung des erforderlichen Visumverfahrens zur Erlangung eines Visums nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG ist nicht zulässig.


Aber das ganzen ist jetzt schwieriger weil das Schengenvisum wohl abgelaufen ist.

Aber für die Blaue Karte und dem beschleugten Fachkrâfteverfahren kann man theoretisch schneller ein Visum bekommen.

Oder dein Ehemann macht ein Urlaubssemester und ihr geht für 4 Monate in ein andere EU Land und lebt und arbeitet dort. Mit der Aufenthaltskarte kannst du dann wieder zurück nach Deutschland. Wenn du in der IT bist, dann kannst du ja versuchen solange im Homeoffice arbeitet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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