Flar schrieb am 18.10.2022 um 15:01:42:Das Gesamtergebnis war A2, nur Schreiben war mit
B1 erfüllt.
Genauer gesagt: die Punktezahl im Teil "Schreiben" war mehr als für A 2 erforderlich. Damit kann deine Frau trotzdem KEIN B1-Zertifikat erhalten.
Weil die ABH das gesehen hat, hat sie den Antrag abgelehnt. Das ist so vorgesehen.
Also nutzt doch bitte die Ausnahmen.
Flar schrieb am 18.10.2022 um 15:01:42:Nach meiner Einschätzung sind die ganzen Kurse
A1, A2,
B1,.. zum weitaus größten Teil nichts als Prüfungsvorbereitung,
Ich stimme dir zu. Jedoch gibt es nun mal diese GER-Richtlinie und daraus die ins AufenthG übernommenen rechtlichen Vorgaben.
Dazu die entspr. Ausnahmen.
Weder der Träger des Sprachkurses noch die
ABH können diese Regelung ignorieren oder ändern.
Flar schrieb am 18.10.2022 um 15:01:42:Wenn jemand, wie in unserem Fall,
Wenn ihr das bereits in der NE-Antragstellung erwähnt habt, sollte es für deine Frau ein leichtes sein, ein persönliches Gespräch mit einem ABH-Mitarbeiter zu führen. Damit kann sie den Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse erbringen. Evtl. kann man beides (Härtefall Alter und Gesprächsangebot) im Widerspruch unterbringen.
Grundsatzdiskussionen zu Sinn oder Unsinn der Kurse bringen euch nicht voran.