Wo steht dass eine Einbürgerung ohne Geburtsurkunde nicht ginge?
Beglaubigter Registerauszug? Aus welchem Register? Wenn wir im Personenstandsrecht sind, dann sprechen wir vom deutschen Geburtsregister. Also nicht vom Melderegister oder vom Register für Entscheidungen von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Man sollte nicht vergessen, dass im Geburtsregister Eheschließungen, Scheidungen, Geburten von Kindern auch schriftlich eingetragen werden. Das hat man nicht zwingend im Melderegister und schon garnicht im Register für Entscheidungen von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Für einen Auszug aus dem deutschen Geburtsregister braucht man aber auch eine deutsche Beurkundung der Geburt. Das fehlt hier soweit ich das sehe.
Bei der Registrierung der eigenen Geburt wird der Personenstand der vollständig Person erfasst. Das ist nunmal die Aufgabe des Standesamtes, vgl. § 25 PStG. Der Personenstand der
TE ist eigentlich bekannt aber es fehlen die Urkunden. Also Eheurkunde der Eltern und die ausländischen Geburtsurkunden der Eltern und der
TE. Auch muss man wissen ob er nicht irgendwo als verheiratet registriert ist. Das würde sich wohl aus der Tazkira ergeben.
Ich sag jetzt nicht, dass die
TE jetzt bei der afghanischen Botschaft nach der Tazkira fragt etc..
Sondern dass sie den Antrag auf Nachbeurkundung stellt und eben die notarielle Urkunde der Eltern und andere unterstützende Unterlagen vorlegt. Dann legen die einen Geburtsregistereintrag an. Spätestens bei der Geburt des ersten Kindes wird ja die Geburtsurkunde wieder verlangt.
Btw. Die
TE schreibt sie ist seit 20 Jahren Deutscher und ist vor ca. 35 Jahren als Kleinkind nach Deutschland gekommen. Das legt den Verdacht nahe, dass er zum Zeitpunkt des sowjetischen Rückzug aus Afghanistan mit ihren Eltern geflohen ist. Sympathisanten der Sowjets siedelten normalerweise in die DDR über. In den Endtagen der DDR wurden viele Ausländer eingebürgert. Da wurde nicht viel nach Geburtsurkunden gefragt, sondern eher die Bezirksverwaltung um die politische Haltung der Einbürgerungswilligen gefragt hat (LOL).
Die Tazkira gibt es seit ca. 100 Jahren. Aber man darf nicht vergessen, dass Mädchen erst seit der amerikanischen Invasion und der darauffolgenden Reformen auch Tazkiras bekommen können. Früher wurden Mädchen glaub ich höchstens in die Tazkira der Väter eingetragen. Also dass sie keine Tazkira hat ist nachvollziehbar.