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Tazkira und Ledigkeitsbescheinigung trotz deutscher Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 2.274 mal)
haniya
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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01.10.2022 um 19:33:23
 
Hallo!

Vielleicht kann jmd mir weiterhelfen:

Ich wollte eine Eheschließung im Standesamt hier vornehmen. Bzgl. der erforderlichen Unterlagen ist eine Tazkira und eine Ledigkeitsbescheinigung angegeben. Die Unterlagen bedürfen zusätzlich einer "Überbeglaubigung" durch das afghan. Innenministerium.
Ich habe seit ca. 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit, bin jedoch in Afghanistan geboren und als Kleinkind vor ca. 35 Jahren nach Deutschland gekommen. Über eine Tazkira habe ich nie verfügt. Das gab es meines Wissens damals auch nicht. Meine Eltern hatten hier damals eine notarielle Urkunde über nicht vorhandene Ausweisdokumente anfertigen lassen und darin auch die Geburtsdaten eintragen lassen.
Meine Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass man von schon lange eingebürgerten Deutsch-Afghanen eine Tazkira und Ledigkeitsbescheinigung für die Eheschließung verlangt?

Danke für eure Hilfe!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 02.10.2022 um 03:21:05
 
Diese Staaten verweigern die Entlassung ihrer Bürger aus der Staatsangehörigkeit und die deutschen Behörden akzeptieren das.

Marokko
Tunesien
Syrien
Libanon
Iran
Afghanistan
Algerien
Kuba
Eritrea

Du bist demzufolge auch weiterhin afghanischer Staatsbürger, also Doppelstaater, möglicherweise liegt es daran.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.10.2022 um 06:07:02
 
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch BGEBG Artikel 5 Peronalstatut Absatz 1 Satz 2

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.


Das scheint das Standesamt übersehen zu haben.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.10.2022 um 15:22:01
 
Das Problem ist nicht, dass die Tazkira gefordert wird sondern dass eine Geburtsurkunde gefordert wird.

Du hast die Wahl:
a. Beschaffe eine Tazkira
b. Beantrage eine Nachbeurkundung deiner Geburt ins deutsche Register unter Vorlage der notariellen Beurkundung deiner Geburt abgegeben von deinen Eltern
c. Lege die notarielle Beurkundung anstelle der Geburtsurkunde vor
d. Heirate woanders.

Im Zweifel auf den schriftlichen Bescheid bestehen und vor Gericht gehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.10.2022 um 16:53:10
 
Wurden solche Unterlagen (Geburtsurkunde, Zazkira) nicht bei der Einbürgerung bereits verlangt?
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 03.10.2022 um 18:56:00
 
Eine Einbürgerung geht doch gar nicht ohne Geburtsurkunde. Wo immer die auch herkommt.
Ein beglaubigter Registerauszug ist einer Geburtsurkunde gleichwertig. Siehe  § 54 Abs. 2 PStG.
Die Fragestellerin schreibt doch das ihre Geburtsdaten eingetragen wurden.
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Aras
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Antwort #6 - 04.10.2022 um 02:37:16
 
Wo steht dass eine Einbürgerung ohne Geburtsurkunde nicht ginge?

Beglaubigter Registerauszug? Aus welchem Register? Wenn wir im Personenstandsrecht sind, dann sprechen wir vom deutschen Geburtsregister. Also nicht vom Melderegister oder vom Register für Entscheidungen von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Man sollte nicht vergessen, dass im Geburtsregister Eheschließungen, Scheidungen, Geburten von Kindern auch schriftlich eingetragen werden. Das hat man nicht zwingend im Melderegister und schon garnicht im Register für Entscheidungen von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Für einen Auszug aus dem deutschen Geburtsregister braucht man aber auch eine deutsche Beurkundung der Geburt. Das fehlt hier soweit ich das sehe.

Bei der Registrierung der eigenen Geburt wird der Personenstand der vollständig Person erfasst. Das ist nunmal die Aufgabe des Standesamtes, vgl. § 25 PStG. Der Personenstand der TE ist eigentlich bekannt aber es fehlen die Urkunden. Also Eheurkunde der Eltern und die ausländischen Geburtsurkunden der Eltern und der TE. Auch muss man wissen ob er nicht irgendwo als verheiratet registriert ist. Das würde sich wohl aus der Tazkira ergeben.

Ich sag jetzt nicht, dass die TE jetzt bei der afghanischen Botschaft nach der Tazkira fragt etc..

Sondern dass sie den Antrag auf Nachbeurkundung stellt und eben die notarielle Urkunde der Eltern und andere unterstützende Unterlagen vorlegt. Dann legen die einen Geburtsregistereintrag an. Spätestens bei der Geburt des ersten Kindes wird ja die Geburtsurkunde wieder verlangt.

Btw. Die TE schreibt sie ist seit 20 Jahren Deutscher und ist vor  ca. 35 Jahren als Kleinkind nach Deutschland gekommen. Das legt den Verdacht nahe, dass er zum Zeitpunkt des sowjetischen Rückzug aus Afghanistan mit ihren Eltern geflohen ist. Sympathisanten der Sowjets siedelten normalerweise in die DDR über. In den Endtagen der DDR wurden viele Ausländer eingebürgert. Da wurde nicht viel nach Geburtsurkunden gefragt, sondern eher die Bezirksverwaltung um die politische Haltung der Einbürgerungswilligen gefragt hat (LOL).

Die Tazkira gibt es seit ca. 100 Jahren. Aber man darf nicht vergessen, dass Mädchen erst seit der amerikanischen Invasion und der darauffolgenden Reformen auch Tazkiras bekommen können. Früher wurden Mädchen glaub ich höchstens in die Tazkira der Väter eingetragen. Also dass sie keine Tazkira hat ist nachvollziehbar.
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mgb
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Antwort #7 - 04.10.2022 um 06:12:50
 
Vor 20 Jahren bei der Einbürgerung gab es die DDR schon lange nicht mehr. Die Sache muss anderes gelaufen sein.
Wenn sich das Standesamt nur mit einer Nachbeurkundung der Geburt beruhigen lässt, dann muss die Fragestellerin das halt machen.
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