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Anerkennungsprozess für Kind eines Deutschen mit Nicht-EU-Bürgerin (Gelesen: 2.725 mal)
michas
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11.09.2022 um 15:13:21
 
Ich habe die Geschichte einer Frau erfahren, die Mutter eines gemeinsamen Wunschkinds mit einem deutschen Vater ist.
Er hatte sie kurz vor der Pandemie in den Philippinen besucht, dabei das Kind gezeugt, konnte dann aber, zurück in Deutschland, nicht mehr wieder in die PH einreisen. So kam es, dass die Entbindung ohne Vater stattfand; sein Name wurde aber vom entbindenden Arzt in der Geburtsurkunde eingetragen, aber er selbst hat bisher die Anerkennung verweigert, und die Geburtsurkunde nicht unterschrieben.
Unterhaltszahlungen hat er eine Weile geleistet, aber mittlerweile eingestellt.

Welche Möglichkeiten hat die Frau,
ihrem Kind seinen biologischen Vater auch rechtlich zukommen zu lassen?
Unterhaltszahlungen von ihm zu erhalten?
Zusammen mit dem Kind nach Deutschland überzusiedeln?
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Antwort #1 - 11.09.2022 um 19:43:51
 
Die Vaterschaft kann auch durch ein (deutsches) Gericht festgestellt werden, wenn die Mutter einen Antrag stellt. Siehe § 1600d BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1600d.html). Für Details müsste man einen Anwalt mit entsprechenden Kenntinssen im Familienrecht kontaktieren.

Mit Feststellung der Vaterschaft würde das Kind die dt. Staatsangehörigkeit erworben, es könnte nach Deutschland. Die Mutter hat einen Anspruch auf ein nationales Visum und später eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterhaltsansprüche könnte man in auch ggf. über das Jugendamt durchsetzen. Wie das aus dem Ausland funktioniert kann evtl. jemand anderes beantworten.
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Antwort #2 - 12.09.2022 um 09:44:48
 
Es ist sehr schwer entsprechende Ansprüche aus den Philippinen durchzusetzen, weil es einiges an Geld kostet (Anwalt usw)

Hier helfen NGO´s, die deutsche Botschaft und auch das deutsche Jugendamt, wenn ein gerichtlicher Bescheid vorliegt! Wenn der Mann nicht will, geht alles über ein Gericht...man müsste vermutlich die Kosten für anwalt vorstrecken, könnte aber PKH beantragen (speziell wenn das Kind Deutsch ist)

Sie hätte nach Nachweis 2 Möglichkeiten...


1. Unterhalt nach Haager verordnung von 1956 was 25% des in Deutschland üblichen (Düsseldorfer Tabelle( beträgt.Also nicht viel aber es wäre etwas

2. Das Kind ist ja Deutsch und könnte zusammen mit ihr nach Deutschland. Er müsste dann 100% bezahlen und möglicherweise auch Unterhalt für einige Jahre für sie. Sie könnte bleiben bis das Kind 18 geworden ist oder sie einen eigenen Titel bekommt (Heirat, Arbeit)

Die Dame soll sich mal an die PREDA Foundation wenden. https://www.preda.org/


PREDA ist auch in D taetig und sie wissen wie sie den "nicht zahlenden Vätern" ins Genick steigen können legal und sie zum Zahlen bringen können.


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michas
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Antwort #3 - 26.09.2022 um 10:50:35
 
Nach meinem Telefonat mit dem JA am Wohnsitz des mutmaßlichen Vaters ist mir klar, dass es fast keine Möglichkeiten gibt, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, solange das Kind im Nicht-EU-Ausland lebt.
Ist es möglich den Vaterschafts-Anerkennungsprozess in Gang zu setzen, wenn die Mutter mit ihrem Kind auf Basis eines Visums eine Weile hier in D lebt?
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Antwort #4 - 26.09.2022 um 15:39:18
 
Weil sich kein Gericht als örtlich zuständig erachtet?

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__170.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 27.09.2022 um 21:27:53
 
michas schrieb am 26.09.2022 um 10:50:35:
Ist es möglich den Vaterschafts-Anerkennungsprozess in Gang zu setzen, wenn die Mutter mit ihrem Kind auf Basis eines Visums eine Weile hier in D lebt? 


Auf welcher Basis will eine Pinay mit Kind ein Visum zum hier leben bekommen? Außer Hochzeit fällt mir da wenig ein und dazu braucht es einiges im Vorfeld. Nur mal UP in den Raum geworfen!

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