Hallo liebe Schwarmintelligenz,
ein Bekannter von mir lebt momentan in Polen, wo er als IT-Systemingenieur tätig ist. Er hat eine neue Stelle in Deutschland gefunden und einen Arbeitsvertrag ab November unterschrieben. Nun weiß er nicht ob er deutsches Visum für Einreise und Beantragung einer deutschen Blauen Karte benötigt, oder nicht.
Kurz gefasst:
1. Er hat ukrainische Staatsbürgerschaft.
2. Seit einigen Jahren lebte und arbeitete er in Tschechien, und hatte tschechische
AE (keine Blaue Karte).
3. Vor 1 Jahr zog er wegen einer neuen Arbeit aus Tschechien nach Polen. Dort beantragte er polnische
AE (Blaue Karte EU).
4. Bisher hat er seinen
eAT nicht erhalten. Ihm wurde lediglich eine Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass er eine Blaue Karte beantragt hat und in Polen leben und arbeiten darf. Polnische Behörden sind ja für sehr lange Bearbeitungszeiten berüchtigt.
5. Seine tschechische
AE ist wohl nicht mehr gültig, da er schon seit 1 Jahr in Polen lebt.
Die deutsche Botschaft in Warschau hat keine Termine in den nächsten 2 Monaten und antwortet weder per Mail noch telefonisch. Meine Frage ist, ob er unter diesen Umständen einfach nach Deutschland einreisen, sich anmelden und bei einer örtlich zuständigen
ABH eine
AE beantragen darf? Ich weiß zwar, dass Ukrainer nur als Touristen visumfrei in die EU einreisen dürfen, aber hat sich vielleicht seit dem Kriegsbeginn etwas geändert?