kreien schrieb am 15.09.2022 um 22:10:13:Ich bin verheiratet, meine Frau und ich leben zusammen. Wir üben gemeinsam das Sorgerecht für die Kinder aus. Meine Frau macht zurzeit allein für längere Zeit alleine Urlaub bei der Familie auf den Philippinen.
Sie ist also nicht da und bei der Beantragung folglich nicht dabei. Was in diesem Fall nötig ist, hast du ja selbst – vor dem Termin – gelesen. Oder erst danach und ärgerst dich eigentlich deshalb?
Zitat:Der Webseite des Bürgeramtes entnehme ich:
[i]Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
(..l.)
• bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Also ENTWEDER der Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten ODER, "gegebenenfalls", (wenn dieser Sorgeberechtigte eben nicht anwesend ist), die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises.
Zitat:Ich wurde heute belehrt, dass die Einverständniserklärung meiner Frau sowie eine Ausweiskopie von ihrem philippinischen Pass zwingend erforderlich sind. Und dies würde auch so eindeutig auf der Webseite stehen.
Ja, steht's auch.
Zitat:Ich halte den Text des letzten Aufzählungspunkts für kritisch und lese diesen nicht mit der mir vorgeworfenen Eindeutigkeit.
Dir wurde keine Eindeutigkeit vorgeworfen, sondern das Fehlen von Papieren.
Zitat:"Gegebenenfalls" ist für mich eventual und keine Muss-Vorschrift, nämlich dann, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Seht ihr das ähnlich?
Nein. Es ist eine Eventualvorschrift für den Fall, dass ein Erziehungsberechtigter nicht anwesend ist.
Zitat:Die Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) gibt dem Bürgeramt recht:
Ja. Und deshalb bringt es auch nichts, wenn du dich weiter ärgerst.
Zitat:Gleichwohl wurde meine Erklärung, dass meine Frau sich für längere Zeit im Ausland aufhält ignoriert bzw. war wohl nicht glaubhaft genug, und ich wurde mit leeren Händen weggeschickt, obwohl die PassVwV ausführt:
Deine Erklärung wurde nicht ignoriert und es ist auch völlig egal, ob die glaubwürdig ist oder nicht – deine Frau war nicht da und du hattest ersatzweise weder ihre Einverständniserklärung noch ihre Ausweiskopie dabei.
Zitat:Seht ihr den Text mit dem Wörtchen "ggf." des Bürgeramts ähnlich missverständlich.
Nein.
Zitat:Wie erfolgt denn eine Glaubhaftmachung, dass die Holde nicht im Lande ist?
Gar nicht.
Es geht nicht um die Glaubhaftmachung des nicht-im-Lande-seins, sondern um das Einverständnis des bzw. in diesem Fall der Sorgeberechtigten.
Und das wird eben mit der Einverständniserklärung und der Kopie des Ausweises nachgewiesen.