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Haustierverbot in einer Mietwohnung wegen schlechter Erfahrungen (Gelesen: 1.446 mal)
karambol
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i4a rocks!


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Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haustierverbot in einer Mietwohnung wegen schlechter Erfahrungen
11.09.2022 um 20:13:13
 
Hallo liebe Experten,

angenommen, steht im Mietvertrag folgendes:

“Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (z.B. Ziervögel) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung dieser Personen oder des Grundstücks zu befürchten ist.”

Der Mieter schreibt dem Vermieter folgende Mail:

“Sehr geehrter Herr Vermieter,

es ist noch gar nicht bekannt, ob wir das überhaupt machen würden, aber damit wir schon mal wissen, ob wir überhaupt daran denken sollten, könnten Sie uns bitte sagen, wie es bei Ihnen mit der Haustierhaltung, insbesondere Katzen, geregelt ist?”.

Darauf antwortet der Vermieter:

“Sehr geehrter Herr Mieter,

es erstaunt uns, dass Sie eine Anfrage für
Tierhaltung stellen. Beim Einzug in Ihre Wohnung im März 2020 haben
wir Sie explizit darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich keine
Haustiere in unseren Häusern genehmigen. Bei Neuvermietung erhalten
Interessenten mit einem Haustier grundsätzlich eine Absage. Diese
Regelung gilt für alle unsere Mieter. Wir bitten um Verständnis für
unsere Entscheidung.”

Dann schreibt der Mieter:

“Sehr geehrter Herr Vermieter,

meine Anfrage bitte ich Sie, mir zu entschuldigen. Ich habe das nochmals angefragt, rein weil das "nur" grundsätzlich so ist und ich somit eine Erlaubnis nicht vollkommen ausschließen konnte. Nicht nur hatten wir keine Haustiere als wir eingezogen sind, sondern nicht mal Gedanken darüber. Erst jetzt als meine Frau mit ihrem Ehrenamt beim Tierheim angefangen hat, haben wir gesehen, wie überfüllt das Heim ist. Das ist der Hauptgrund, warum wir mit den Gedanken gespielt haben, und für meine Anfrage trotz dem grundsätzlichen Verbot der Haustierhaltung.
Falls sich das bei Ihnen irgendwann ändern sollte und wir eine Katze doch adoptieren dürften, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben. Alle damit verbundene Kosten (eventuelle durch eine Katze verursachte Schäden an Wänden, Böden usw.) würden wir selbstverständlich im vollen Umfang übernehmen.”

Dann schreibt der Vermieter:

“Sehr geehrter Herr Mieter,

aufgrund unser jahrelangen schlechten Erfahrung in unsere Objekten gilt diese Regelung für alle Mieter. Es ist sehr schwierig einem Mieter eine Ausnahme zu genehmigen und anderen Mieter diese Zustimmung zu verweigern.

Jeder Mieter hat eine individuelles Anliegen bei der Anfrage einer Genehmigung. Um alle Mieter in unseren Häusern gleich zu behandeln müssen wir leider auf die Absage für die Tierhaltung bestehen.”

Dann schreibt der Mieter:

“Sehr geehrter Herr Vermieter,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.

Ich verstehe Ihre Entscheidung und Sie müssen diese auch nicht begründen. Ich weiß die Begründung aber sehr zu schätzen.

Sie können sich sicher sein, dass wir ohne Ihre Erlaubnis nie etwas machen würden, selbst wenn das nur eine reine kleine Wohnungskatze wäre, die im Gegensatz zu einem Hund niemanden stören und auch von niemandem gesehen würde. Letztendlich ist das ja nicht etwas, was wir zum Überleben brauchen. Wir wollten ja nur helfen. Dann helfen wir halt weiter so wie auch vorher und so viel wir können, nämlich indem wir uns ehrenamtlich engagieren.

Wir sind Ihnen für diese Wohnung sehr dankbar und werden auch immer dankende Mieter sein.”

Nun zur Frage: wie gut sind die Chancen des Vermieters, irgendwas durchzusetzen, wenn der Mieter sich nun doch eine Katze geholt hat? Kann er den Mieter dazu verpflichten, die Katze aufzugeben? Hat der Vermieter eine Chance, dem Mieter den Mietvertrag sogar erfolgreich zu kündigen? Kann der Vermieter vielleicht sonst noch etwas unangenehmes für den Mieter durchsetzen?

Danke
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lottchen
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Antwort #1 - 11.09.2022 um 23:16:43
 
Wenn man im Internet unter "Katzenverbot Mietvertrag" schaut findet man sehr viele Urteile von Gerichten zu diesem Thema. Die meisten Urteile sind zugunsten des Mieters, also es wurde festgestellt dass ein prinzipielles Verbot von Haustieren unwirksam ist. Entscheidend sind normalerweise nicht die Urteile von kleinen Amtsgerichten, selbst Landgerichte sind nicht so wichtig. Entscheidend sind immer die Urteile vom BGH....Einfach mal lesen.
Rein praktisch kann man ja auch mal überlegen: Wenn sich die Katze tatsächlich ausschließlich in der Wohnung aufhalten soll (ist das gut für die Katze?) - wie soll der Vermieter davon erfahren?
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« Zuletzt geändert: 11.09.2022 um 23:26:59 von lottchen »  
 
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blubb


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Antwort #2 - 12.09.2022 um 04:44:41
 
Hier gibt es aber kein generelles Haltungsverbot, sondern einen zulässigen Genehmigungsvorbehalt des Vermieters.
Ich wäre äußerst vorsichtig damit, einfach eine Katze in der Mietwohnung zu halten, ohne dass die Erlaubnis des Vermieters eingeholt wurde.
Einstieg zur Eigenrecherche: https://www.mietrecht.com/haustiere/
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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