Toastie schrieb am 30.08.2022 um 17:39:54:Es ist ein öffezielles Schreiben der Ausländerbehörde.
Aber es hat nichts mit dir zu tun.
Toastie schrieb am 30.08.2022 um 14:12:20:Es interessiert mich sehr, da er sehr agrresiv und bedrohlich ist.
Auch dann hat es nichts mit dir zu tun.
Wenn du den Scheidungsantrag eingereicht hast und die
ABH darüber informiert hast, muss die
ABH handeln.
Da sie den Wohnsitz deines Mannes nicht kennt, hat sie öfftl. zugestellt.
Wenn dein Mann sich nicht ans Aufenthaltsrecht hält, wird er das zu verantworten haben.
Toastie schrieb am 30.08.2022 um 17:34:09:Denkst du es ist erstmal nur ein Anhörungsbogen und nicht die Verkürzung der
AE ist.
Woher soll man wissen, was die ABH 6 Monate später an den unbekannt verzogenen Ehemann schreibt?
Hattest du die Trennung der
ABH auch mitgeteilt?
Der
AT wird nicht verkürzt, der ist womöglich erloschen.