i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1661861540

Beitrag begonnen von Toastie am 30.08.2022 um 14:12:20

Titel: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 14:12:20
Ich brauche euren Rat oder Meinung. Vielen Dank schon im Voraus.

Heute habe ich eine öffentliche Zustellung an meinem getrennt lebenend noch Ehemann entdeckt. Scheidungsantrag ist gestellt und die Ausländerbehörde weiß bescheid.
Hat jemand von euch eine Idee was es sein kann, da die Ausländerbehörde den Aufenthalstsstatus Ende März 2022 prüfen wollte und die Aufenthaltserlaubnis bis Anfang Februar 2023 gültig ist.
Es interessiert mich sehr, da er sehr agrresiv und bedrohlich ist.

Kann es vielleicht erstmal ein Anhörungsbogen sein weil die Ausländer Behörde beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis zu wiederrufen oder wie ist eure Meinung dazu.

Mich verwirren auch die ersten 3 Zahlen vom Aktenzeichen. Sind vielleicht Paragrafen vom Aufenthaltsgesetz gemeint da es passen würde.

Text der Zustellung:
des Dokuments des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt ——- vom 29.08.2022, Aktenzeichen 32-31-1 St. —-, an Herrn —-/geb. —-, zuletzt wohnhaft unbekannt. Das Dokument kann eingesehen/abgeholt werden beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt, Zimmer —-, Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Auskunft erteilt Herr —-.

Liebe Grüße

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von uwe1122 am 30.08.2022 um 14:49:43

Toastie schrieb am 30.08.2022 um 14:12:20:
weil die Ausländer Behörde beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis zu wiederrufen 


Ich vermute mal das ,dass der Grund ist,wenn ihr noch keine 3 Jahre eine eheliche Lebensgemeinschaft lt. Aufenthaltsrecht geführt habt.

Aber dazu fehlen von Dir noch einige Angaben.

Ich sehe gerade das Du die ersten 3 Jahre erwähnt hast,dann wird meine Vermutung wohl zutreffen.

Gruß
Uwe

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 30.08.2022 um 15:13:36
Es macht wenig Sinn zu spekulieren, was denn da nun öffentlich zugestellt wird. Wenn die AE Anfang Februar 2023 ausläuft wäre es eher verwunderlich wenn sich ein halbes Jahr vorher jemand die Mühe macht, diese zu verkürzen. Was ja nun auch ein Verwaltungsakt ist, der Zeit, Geld, Personal bindet. Vielleicht hat er sich auch nur einen Strafzettel eingefangen. Oder es geht um einen Verstoß gegen das Meldegesetz....Aber auch das sind Spekulation....
Bürger- und Ordnungsamt sind für so ziemlich alles zuständig. Das kann alles Mögliche bedeuten.

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 30.08.2022 um 16:37:29
Vielleicht ist es auch der Scheidungsantrag

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 17:34:09
Hallo Uwe,
vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort.
Ja wir sind getrennt und die Ausländerbehörde ist informiert. Der Scheidungsantrag ist auch an die AB weiter geleitet worden. Der Sachbearbeiter teilte mit vor schon vor 5 mit dass er den Aufenthaltsstatus überprüfen wird. 
Denkst du es ist erstmal nur ein Anhörungsbogen und nicht die Verkürzung der AE ist.
LG Gruß
Toastie

uwe1122 schrieb am 30.08.2022 um 14:49:43:
Ich vermute mal das ,dass der Grund ist,wenn ihr noch keine 3 Jahre eine eheliche Lebensgemeinschaft lt. Aufenthaltsrecht geführt habt.

Aber dazu fehlen von Dir noch einige Angaben.

Ich sehe gerade das Du die ersten 3 Jahre erwähnt hast,dann wird meine Vermutung wohl zutreffen.

Gruß
Uwe


Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 17:37:47

lottchen schrieb am 30.08.2022 um 15:13:36:
Es macht wenig Sinn zu spekulieren, was denn da nun öffentlich zugestellt wird. Wenn die AE Anfang Februar 2023 ausläuft wäre es eher verwunderlich wenn sich ein halbes Jahr vorher jemand die Mühe macht, diese zu verkürzen. Was ja nun auch ein Verwaltungsakt ist, der Zeit, Geld, Personal bindet. Vielleicht hat er sich auch nur einen Strafzettel eingefangen. Oder es geht um einen Verstoß gegen das Meldegesetz....Aber auch das sind Spekulation....
Bürger- und Ordnungsamt sind für so ziemlich alles zuständig. Das kann alles Mögliche bedeuten.


Die öffentliche Zustellung ist von der Ausländerbehörde obwohl ordnungsamt da steht

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 17:39:54
nein leider nicht. Es ist ein öffezielles Schreiben der Ausländerbehörde.

lottchen schrieb am 30.08.2022 um 16:37:29:
Vielleicht ist es auch der Scheidungsantrag


Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von SimonB am 30.08.2022 um 18:06:26

Toastie schrieb am 30.08.2022 um 17:39:54:
Es ist ein öffezielles Schreiben der Ausländerbehörde.

Aber es hat nichts mit dir zu tun.


Toastie schrieb am 30.08.2022 um 14:12:20:
Es interessiert mich sehr, da er sehr agrresiv und bedrohlich ist.

Auch dann hat es nichts mit dir zu tun.
Wenn du den Scheidungsantrag eingereicht hast und die ABH darüber informiert hast, muss die ABH handeln.
Da sie den Wohnsitz deines Mannes nicht kennt, hat sie öfftl. zugestellt.
Wenn dein Mann sich nicht ans Aufenthaltsrecht hält, wird er das zu verantworten haben.


Toastie schrieb am 30.08.2022 um 17:34:09:
Denkst du es ist erstmal nur ein Anhörungsbogen und nicht die Verkürzung der AE ist.

Woher soll man wissen, was die ABH  6 Monate später an den unbekannt verzogenen Ehemann schreibt?

Hattest du die Trennung der ABH auch mitgeteilt?
Der AT wird nicht verkürzt, der ist womöglich erloschen.

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 18:15:04

SimonB schrieb am 30.08.2022 um 18:06:26:
Aber es hat nichts mit dir zu tun.

Auch dann hat es nichts mit dir zu tun.
Wenn du den Scheidungsantrag eingereicht hast und die ABH darüber informiert hast, muss die ABH handeln.
Da sie den Wohnsitz deines Mannes nicht kennt, hat sie öfftl. zugestellt.
Wenn dein Mann sich nicht ans Aufenthaltsrecht hält, wird er das zu verantworten haben.

Woher soll man wissen, was die ABH  6 Monate später an den unbekannt verzogenen Ehemann schreibt?

Hattest du die Trennung der ABH auch mitgeteilt?
Der AT wird nicht verkürzt, der ist womöglich erloschen.



Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von uwe1122 am 30.08.2022 um 18:20:54

Toastie schrieb am 30.08.2022 um 18:15:04:
Ich suche hier Hilfe keine überflüssigen sinnlosen Kommentare


Die Antwort macht schon Sinn,denn Du hast mit dem weiterem Verfahren der ABH nichts zu tun.Es geht allein um den AT Deines Ex,und darum muss er sich alleine kümmern.

Gruß
Uwe

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 18:26:55

Toastie schrieb am 30.08.2022 um 18:15:04:

Normalerweise hat es auch nichts mit mir zu tun wenn er mich in Ruhe leben lässt. Ich werde bedroht auch mit Abschlachtung :-/ und Nachstellung , Auto zerkratzt, mein ganzes Hab und Gut zerstört und und und.
Die Zustellung ist von gestern und Prüfung des Aufenthaltsstatus hat ab ca. April angefangen.
Es gibt auch Menschen die  mit den Arbeitsabläufen der Ausländerbehörde in so einem Fall vertraut sind.

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 18:29:58

uwe1122 schrieb am 30.08.2022 um 18:20:54:
Die Antwort macht schon Sinn,denn Du hast mit dem weiterem Verfahren der ABH nichts zu tun.Es geht allein um den AT Deines Ex,und darum muss er sich alleine kümmern.

Gruß
Uwe

Ach Mensch mein Kommentar hatte ich eigentlich schnell gelöscht gehab. Hat wohl leider nicht geklappt. Ich bin hier mit dem Forum noch nicht vertraut und habe nur den Satz am Ende vom Text gelesen.

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von uwe1122 am 30.08.2022 um 18:31:22

Toastie schrieb am 30.08.2022 um 18:26:55:
Normalerweise hat es auch nichts mit mir zu tun wenn er mich in Ruhe leben lässt. Ich werde bedroht auch mit Abschlachtung :-/ und


Ich kann Dich da sehr gut verstehen.Leider fällt das Alles in den Strafrechts bzw zivielrechts Bereich hinein,womit die ABH absolut nichts zu tun hat.

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von Toastie am 30.08.2022 um 18:40:56

uwe1122 schrieb am 30.08.2022 um 18:31:22:
Ich kann Dich da sehr gut verstehen.Leider fällt das Alles in den Strafrechts bzw zivielrechts Bereich hinein,womit die ABH absolut nichts zu tun hat.


Danke für dein Verständnis. Ja leider, aber ich habe es trotzdem der Ausländerbehörde mitgeteilt und screenshots und Fotos von Bedrohungsnachrichten und von Sachbeschädigungen geschickt und der Sachbearbeiter wollte den Aufenthaltsstatus überprüfen.

Ich hoffe dass es am Ende gut geht.

Titel: Re: Öffentliche Zustellung durch die Ausländerbehörde
Beitrag von SimonB am 30.08.2022 um 18:51:48

Toastie schrieb am 30.08.2022 um 14:12:20:
Ich brauche euren Rat oder Meinung.

Genau das habe ich dir geschrieben. Ich verstehe deine Empörung gar nicht.


Toastie schrieb am 30.08.2022 um 18:26:55:
Normalerweise hat es auch nichts mit mir zu tun

Entschuldigung, du fragst doch hier speziell und zu einer ABH-Frage und ob wir wüssten, was in diesem Schreiben stehen könnte.

Wenn du dich von ihm bedroht fühlst, kannst du doch bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. Für solche Angelegenheiten ist nun mal die Polizei zuständig.
Vielleicht findet die Polizei ihn dann auch ganz schnell?


Toastie schrieb am 30.08.2022 um 18:26:55:
Es gibt auch Menschen die  mit den Arbeitsabläufen der Ausländerbehörde in so einem Fall vertraut sind.

Die gibt es selbstverständlich. Trotzdem können auch die nicht wissen, was in solch einem Schreiben steht.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.