Hallo i4a-Community,
meine Frau und ich stehen kurz vor der Verlängerung ihres Aufenthaltstitels. Ich bin Deutscher, wir sind seit sechs Jahren verheiratet und als nicht-EU-Ausländerin wurde ihr bisher zwei mal der
AT nach § 28.1 mit Befristung auf drei Jahre erteilt.
Den Termin bei der Ausländerbehörde haben wir vor einer Woche über den Online-Terminplaner vereinbart. Der früheste Termin lag jedoch zwei Monate nach Ablauf ihres Aufenthaltstitels. Unsere
ABH schreibt dazu, dass der Aufenthaltsstatus in der jetzigen Form bis zur Wahrnehmung des Termins weiterhin gelte, inklusive Nebenbestimmungen wie etwa einer Arbeitserlaubnis.
Da meine Frau erst vor Kurzem ihren Arbeitgeber gewechselt hat, befindet sie sich dort in der Probezeit. Es handelt sich um einen großen Konzern und sie hat ihre Personalabteilung kontaktiert und ihre Situation geschildert, jedoch bisher noch keine Antwort.
Meine Fragen zu dieser Lage:
Ist eine Fiktionsbescheinigung Pflicht, damit meine Frau zwischen dem Ablauf des ATs und dem Verlängerungstermin weiter arbeiten darf? Ist die oben zitierte Aussage auf der Seite unserer
ABH korrekt?
Hat jemand Erfahrungen mit der Umgangsweise von Arbeitgebern bei dieser Situation? Meine Frau hat natürlich Bange, dass man ihr plötzlich kündigt, da der
AT abläuft.
Der gebuchte Termin ist übrigens für eine Niederlassungserlaubnis, wobei wir aufgrund der Probezeit in ihrem Job davon ausgehen, dass es eher auf eine Verlängerung à 28.1 statt auf die 28.2
NE hinausläuft.
Vielen Dank im vorraus und besten Gruß,
Memphis