Einer schrieb am 13.08.2022 um 15:27:37:überlegt sich, das Studium abzubrechen und das Angebot anzunehmen
Das will sehr gut überlegt sein. Man schaue mal eine Zeit voraus und nicht nur aufs Geld.
Im schlechten Fall:Der AG merkt in der Probezeit, dass der erfahrene Student doch nicht das bringt, was der AG erwartet und beendet das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit. iaR 6 Monate.
Der Student hat dann nichts.
Keinen Studienabschluss.
Kein Aufenthaltsrecht nach 16b
Keinen Job mehr.
Ein
AT nach §20(2)
AufenthG dürfte dann schwer zu erhalten sein.
Im guten Fall:Er übersteht die Probezeit.
Er ist AN ohne irgendeinen Abschluss.
Was macht er nach X Jahren, wenn IT nicht mehr derart gefragt ist?
Dann hat er lediglich seine Berufserfahrung als "Ungelernter" .
Auch nicht erstrebenswert.
Im ganz guten Fall:Macht er sein Studium zu Ende
Macht den Werkstudenten bei diesem AG.
Schlüpft nach Studienerfolg voll beim AG ein, wahrscheinlich dann ohne Probezeit und besser bezahlt.
Auf jeden Fall ohne Rückreise in Herkunftsland und ohne Visumsantrag mit ungewissem Ausgang.
Mit
Spurwechsel im Bereich Ausländerrecht/Aufenthaltsgesetz sind andere Sachverhalte gemeint.