Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zur Niederlassungserlaubnis.
Meine Frau (türkische Staatsbürgerin) und ich (deutscher Staatsbürger) haben im März 2019 geheiratet. Im Mai 2019 haben wir den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der
ABH gestellt. Zu der Zeit lief noch das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Asylantragen vor dem Verwaltungsgericht. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde auch angenommen. Der Entscheid verzögerte sich aber bis in den Januar 2020. Die
ABH teilte schriftlich mit das die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne, wenn der Asylvertrag zurückgezogen werde. Durch Corona verzögerte sich der Prozess bis zum Juni 2020 bis die Rücknahme bei der Ausländerbehörde eintraf. Der Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fand dann erst Ende September 2020 statt. Wir haben jetzt einen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis meiner Frau, das sie nur für 2 Jahre die Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Mittlerweile hat sie den Integrationskurs erfolgreich mit
B1 und LiD abgelegt. Auf die Anfrage ob sie jetzt gleich die Niederlassungserlaubnis beantragen könne, wurde ihr gesagt, dass es erst im Sept. 2023 möglich wäre.
Ist die Aussage so richtig? Der Antrag ist bereits vor zwei Jahren gestellt worden. Das es zu Verzögerungen kam, haben wir nicht zu verantworten. Mit Abgabe des Antrages trat doch die Erlaubnisfiktion ein oder irre ich mich da? Auf Rückfrage erklärte die Mitarbeiterin, dass es egal sei, wann der Antrag gestellt wurde. Die Zeit laufe erst mit der Ausgabe des Ausweises.
Ich freue mich über Rückmeldungen.
viele Grüße