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Mit Frau nach Vietnam zurückgehen > Aufenthaltstitel futsch? (Gelesen: 966 mal)
BuiVien
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.07.2022 um 14:12:01
 
Hallo Leute,
ich bin seit 2018 mit einer vietnamesischen Frau verheiratet. Sie ist 2018 mit einem Heiratsvisum nach Deutschland gekommen und hat einen Aufenthaltstitel samt Arbeitserlaubnis, der noch bis 2023 gültig ist (kann verlängert werden).

Jetzt ist es so, dass meine Frau und ich überlegen, nach Vietnam zurückzugehen, weil ich dort eine Jobzusage erhalten habe. Allerdings ist es ja so, dass wir in Vietnam nur dann eine Lebensgrundlage hätten, solange ich dort Arbeit hätte.

Was würde eigentlich passieren, wenn ich nach 3, 4 oder 5 Jahren mangels Arbeit oder aus anderen Gründen nach Deutschland zurückkehren müsste, z.B. weil ich einfach keine Lust mehr auf Vietnam hätte oder aus gesundheitlichen Gründen?
Würde meine Frau dann ohne Probleme einen neuen Titel erhalten, oder könnte es passieren, dass meine Frau nicht mehr nach Deutschland reisen dürfte?

Wenn das passieren würde, wäre das schrecklich, weil das quasi das Ende unserer Beziehung bedeuten würde (ich kann nicht in V leben <=> sie kann nicht in D leben). Aus diesem Grund bin ich echt am überlegen, ob ich die Stelle wirklich annehmen oder doch lieber ablehnen soll, weil unsere Beziehung für mich an erster Stelle steht.
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.301
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.07.2022 um 14:20:57
 
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html

Ja, die AE Deiner Frau würde sofort bei Ausreise erlöschen. Wollt Ihr in ein paar Jahren wieder zusammen in D leben muss sie in Vietnam ein neues Visum zur FZF beantragen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.07.2022 um 14:23:18
 
BuiVien schrieb am 28.07.2022 um 14:12:01:
Würde meine Frau dann ohne Probleme einen neuen Titel erhalten, oder könnte es passieren, dass meine Frau nicht mehr nach Deutschland reisen dürfte?

Solange ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft führt, steht deiner Frau ein Anspruch auf ein erneutes Visum und anschließender Aufenthaltserlaubnis zu. Da braucht ihr euch keine Sorgen zu machen.

Übrigens: Da deine Frau bereits seit über drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, könnte sie theoretisch eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis bekommen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG), Voraussetzung wäre hierfür das Sprachniveau B1 und ein gesicherter Lebensunterhalt. Die Niederlassungserlaubnis eines Deutschverheirateten erlischt selbst bei dauerhafter Ausreise nicht (§ 51 Abs. 2 Satz 2 AufenthG). Ihr könntet damit also auch ohne neues Visumverfahren einfach nach Deutschland zurück.
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