Aras schrieb am 10.07.2022 um 19:19:25:Stell nen Antrag auf Erteilung eines neuen Reisepasses mit dem Namen den du willst. Wird dir das verweigert dann verklag die Bundesrepublik vertreten vom Auswärtigen Amt beim VG Berlin, auf Erteilung des korrekten Reisepasses.
Aras und
Melanny danke dass ihr mir geantwortet habt .
Melanny- leider aendert Kalifornia diese New Name section nicht nach Austellung: da diese section einfach jemandem die Moglichkeit einraumt nach Ehe den Namen zu aendern falls gewunscht, jedoch ist das keine sofortige Namensaenderung wie in Deutschland sondern tritt erst in Kraft wenn man dies beim Social Security office einreicht und eben diesen Name change wuenscht.
When you include your proposed married name to be on your marriage license it does not cause your name to automatically change. Instead, it just preserves your option to change your name at any time in the future if you decide to do so. Your name doesn’t legally change until you file a request at the offices below: Your name change does not become official until you take a certified copy of your marriage license and certificatefirst to the Social Security Administrationand then to your state’s Department of Motor Vehiclesand to the Passport Office.
Aras - ich versuche gerade Punkte aufzuschreiben die ich dann mitnehme wenn ich den neuen Pass beantrage .
Frage: Wenn ich einen neuen Passantrag stelle musste ich denen doch ganz genau erklaeren warum ich einen Berichtigung mochte und neue Passaustellung?
Ich muss doch auch meinen jetzigen Pass mitnehmen und der hat doch den nichtgewollten Namen den ich auch noch nie benutzt habe (ganze 12 Jahre schon , 4 Geburten , etliche Immobilen, rentenanspruche Usa ect alles Geburtsname da ich ja nicht mal wusste das auf dieser Urkunde was eingetragen war bis wir eben das Dokument zur Beurkundung gebraucht haben) ?
Die fragen doch sicherlich bei dem Melderegister nach auf welchen Namen man den Pass austellen darf ?
Bis vor kurzen war ja auch da nur der Geburtsnamen eingetragen mit Vermerk Verheiratet eingetragen .
Aenderung geschah ja erst kurzlich durch die Geburten Nachbeurkundung, die daraufhin zur Passentwertung fuhrte und neuer Passaustellung ohne abgenomme Namenserklaerung (mir war ja gar nicht bewusst dass man den Namen ohne deutsche Namenserklaerung einfach so aendert (soviele im Forum muessen eine Erklaerung oder Aenderung per Antrag machen beim Konsulat ging das mit Passentwertung vorraus - weitere passaustellungen erfragen doch nach einer dt. Namenserklaerung falls der Name im Pass anders ist als der Geburtsname die konnte ich doch in der Zukunft auch nicht nachweisen )
Wenn ich zum Konsulat gehe mochte ich mich vorbeireiten um eben dieser Pass- abteilung mitzuteilen was eigentlich hier schiefgelaufen ist .
Ares - Koenntest du so lieb sein und mir dabei eventuell mit dem richtigen richtigen Jargon behilflich sein den ich benutzen kann um Ihnen meinen Fall zu schildern .
Die letzten Wochen waelze ich nur in verschieden Gerichtsurteilen und Standesamts anleitungen sowie Melderegister Angelegenheiten und dreh mich wie im Hamsterrad und komm da irgendwie auch nicht auf ganz klare Gedanken wie ich das am besten handhaben angehen soll kann .
1. Ich verstehe eigentlich gar nicht warum mein Geburtsname im Melde register sowie Personenstandsregister geaendert wird - wenn wir eine Geburten Nachbeurkundung beantragt haben .
Ich habe doch keine Beurkundung meiner Ehe veranlasst.
Ist das normal dass man da uberhaupt amerikanische Recht i.V mit Art 10 ABs 2 EGBGB benutzen muss wenn Eltern - Eheleute beide deutsch sind?
Fuer meine Kinder haben wir auch eine Notarielle Vaterschaftsannerkennung einreichen mussen sowie eine Namenserklaerung zum Namen der jetzigen 4 Kinder und Kinder in der Zukunft .
All das obwohl die Amerikanischen Geburtsurkunden den Namen der Mutter mit Geburtsnamen V eingetragen haben und nicht Frau X geb V und den Vater auch gelistet haben .
Ich steh einfach nur auf dem Schlauch verstehe nicht den Verfahrensgang . Passbehorde - Beurkundung - Melderegister - Personenstandregister im Zusammnehang mit sofortiger Namensaenderung ohne Erklaerung im Pass obwohl man eine Geburt eintragen wollte. Mit diesem Durcheinander habe ich gar keine klaren Gedanken um den Vorgang zu verstehen was mir hier eigentlich passiert ist und wie ich das alles beheben kann.
Das Standesamt ist keine Hilfe und meldet sich auf weitere Fragen gar nicht mehr zuruck. Und geben keine Anhaltspunkte wie das auf der deutschen Seite behoben werden kann.
Auf die letze Anfrage gab es die Antwort :
Es ist einfach so (es kann jedoch nicht sein das man rein gar nichts machen kann) .
"Den Ehenamen X haben Sie uber das amerikanische Recht i.V mit Art 10 ABs 2 EGBGB bei der Eheschliessung dort so gewaehlt, unterschrieben und erhalten.
Als Standesamt mussen man auch der Meldebehorde miteilen dass Frau X geb V im dt. Rechtsraum so gefuhrt werden muss. "
Botschaft - sobald uns eine Kopie einer Urkunde vorliegt die eine andere Namenfuhrung aufweist wird das geaendert. Deutsch - Deutsch Ehe USA , Kalifornien
New Name section auf die sich alle vertiefen wird in Kalifornien nicht geaendert - da kann ich drehen und schrauben wie ich will.
Kalifornien hat die New Name section welche dem US common law unterliegt- jedoch auch mit Eintrag in dieser Spalte ist dies keine Namenserklaerung nach dt Recht .
Diese Spalte raumt einem einfach die Moglichkeit den Namen auf US dokumenten zu aendern oder eben auch nicht.
Dies wurde mir auch in den USA bestaetigt:
"
Your marriage certificate does not change your name; it merely gives you legal permission to change your name. Changing your name with the Social Security Administration (SSA) is how to legally change your last name to that of your spouse's. The SSA is the issuer of Social Security cards. Until you change the name listed on yours, you haven't changed your name. " --------> auch mit einem Eintrag auf diesem Dokument aendert sich der Name nicht automatisch auf US seite jedoch in D sofort wie man meinem Fall entnehmen kann
---- meinerseits gibt es keine Namenserklaerung zum EHENAMEN ( liege ich da falsch ) weder per Erklärung der Ehegatten zur Namensbestimmung im Sinne des § 1355 Abs. 2 und 3 BGB oder um eine nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB bei oder nach der Eheschließung bei Auslandsberührung
Per research scheint es mir so ,als ob es keine rechtliche Möglichkeit gibt , überhaupt eine Erklärung zur sogenanen rechtlichen dt. Namensführung abzugeben (vgl. ebenso zum britischen Recht BayObLG NJW 1990, 642).
Fehlt es da nicht an einer gesetzlichen Regelung des Namensrechtes ?
Somit weiss ich nicht was fuer ein amerikanisches Recht in betracht gezogen wird per deutscher Standesbeamtin.
Ich habe in einem Urteil gelesen dass es sich nicht um eine rechtsgeschäftliche Erklärung zur Familiennamens- oder Rechtswahl, sondern lediglich um eine faktische Namensänderung handelt , die nach der Rechtsordnung des Common Law-Rechtskreises durch den Gebrauch eines neuen Namens und dessen Anerkennung möglich ist (vgl. Staudinger/Hepting, a.a.O., Art. 10 Rn. 184 und Vorbem. 18).
Liege ich richtig, dass es maßgeblichen deutschen Recht an einem sogenannten Ehenamen (auch mit dem fehlerhaften Eintrag) einfach fehlt.
Meines Erachtens kann ich uberhaut kein amerikanisches recht (ich kann noch immer nicht herausfinden welches dieses Recht genau ist ) als deutsches Ehepaar waehlen, den US common law ist nicht dem dt Recht gleichgesetzt da der Name doch nicht per Gesetz geregelt ist.
Der city clerk als US Organ kann doch uberhaupt keine dt Namenserklaerung nach Art 10 ABs 2 EGBGB entgegennehmen.
Im US Recht ist es jederzeit zulässig, daß der Name geändert wird. Allerdings kann dies nicht als Erklaerung gegenüber dem US clerk erklärt werden.
Somit ist doch eine Anwendung des Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB bei einerEheschließung in common law Laendern doch gar nicht moeglich.
"Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen"
Artikel 10 bezieht sich doch auch auf einen dt Standesbeamten nicht auf einen US clerk oder liege ich hier falsch .
Weiterhin besagt § 13a Erklärung über den EhenamenEheG ( Ehegesetz )
Der Standesbeamte soll die Verlobten vor der Eheschließung befragen, ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
(In kalifornien wird man nichts gefragt. Es handelt sich um einen Antrag auf Papier den man ausfullt und einfach abgibt. )
Eine Unterschrift mit
neuem Namen erfolgt in Deutschland, sowie Personen info der Eheleute vor der Ehe und nach der Ehe wird dann erfasst und Vermerkt welches gewaehlte Namensrecht je nach Angehorigkeit gewaehlt wurde.
Diese Moglichkeit ist in Kalifornien gar nicht gegeben und eine rechtswahl dt oder ausl. rechtswahlt kann man hier auch nicht waehlen.
Nachdem die US license application ausgefullt ist , sehen die Eheleute diese auch nicht wieder und bei der Eheschliessung wird auch nach keiner Namensfuhrung / Ehenamen gefragt:
Vermerk auf der application
"County Clerk staff cannot provide you information on how to complete the marriage license application as it relates to the entry of a new name or retention of your former name on the marriage license application." IMPORTANT! You may NOT amend the marriage license AFTER it has been issued
Neuer Pass wurde ohne dt Namenserklaerung vom Konsulat ausgestellt basierend auf einer Heiratsurkunde fuer den Antrag zur Beurkundung der GEBURT.
Ich bin mir nicht sicher welche vorschrift hier nicht eingehalten wurde denn man entwertete meinen Pass und ich musste zu dem Zeitpunkt Frau X geb V sein.
Das ganze bereitet einem unheimlichen Stress.
All das was mir passiert ist ,ubereinstimmt nicht mit folgender info :
1. Namensführung bei Eheschließung im Ausland
1.1. Deutsche Ehen
Die Namensführung deutscher Ehegatten, die im Ausland geheiratet haben, richtet sich aus deutscher Sicht ausschließlich nach deutschen Rechtsvorschriften. Die Abgabe einer Namenserklärung vor einem ausländischen Standesbeamten entfaltet für den deutschen Rechtsbereich in aller Regel keine Wirkung. Die Ehegatten führen also für den deutschen Rechtsbereich auch nach der Eheschließung im Ausland getrennte Namen. Die Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens kann jedoch für den deutschen Rechtsbereich durch Erklärung gegenüber dem zuständigen deutschen Standesbeamten nachgeholt werden. Eine solche Erklärung wird von der Botschaft aufgenommen und an das zuständige deutsche Standesamt übersandt. Die Namensbestimmung wird erst wirksam mit Zugang beim Standesbeamten, der hierüber eine Bescheinigung ausstelltMelde register in D von 2012 bis zu dem Zeitpunkt des Konsulats besuch beinhaltete einfach nur:
Frau V - verheiratet
Ich habe weder meine Ehe anerkennen lassen noch eine rechtswahl zur Namensfuhrung abgeben oder eine Namenserklaerung abgeben und auch keine Namensaenderung beantragt.
Ich habe auch keine Eintragungen in Deutschland in ein Register beantragt.
Mir ist unklar warum man keine eidesstaatliche Versicherung abgeben kann (persohnlich sowohl Zeugen die bei der Eheschliessung dabei waren ) dass es einfach keine Namenserklaerung gab und eine kontinuirliche Benutzung des geburtsnamens schon immer gab
US seite besteht ja immer noch
Deutsche wurde ja mit dem Eintrag gebrochen
Logisch waere doch wenn ich dieses Namensaenderung Gewollt haette waere ich doch sofort nach Ehe vor 10 Jahren auf das Amt gerannt und haette den Namen uberall geandert- da bestand jedoch nie eine Absicht.
Wie sieht die Rechtslage eingentlich in meinem Fall aus ?
Wie kann das auf
- Standesamt
- Melderegister
- Personenstandsregister berichtigt werden ?
- welche Gesetze werden in meinem Faellen angewandt ?
Haben sich Gerichte mit solchen Umstaenden wie meinen schon beschaeftigt und
welche Verweisungen konnte ich dem Amt sowie Passstelle mitteilen.
Ich wuerde unheimlich dankbar sein wenn sich jemand meldet der sich mit dem Recht auskennt und allgemeinem Verfahrensablauf der verschiedene Eintrage, Pflichten, Gesetzte in den verschiedenen register (Pass - Standesamt- Personen Register- Melderegister ect)
In meinem Fall scheint es mir einfach nur ein Trickle - down effect und am Ende ist es halt einfach so und ich kann sowas einfach nicht auf mir beruhen lassen.