Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i (Gelesen: 3.478 mal)
Themen Beschreibung: US Ehe - Dt Staatsangehorige - fehlerhafte US Urkunde die sich in den deutschen Bereich zieht und kein Amt will helfen
allesandre2014
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
10.07.2022 um 07:07:13
 
Ich entschuldige mich im voraus fuer den langen Beitrag und ggf Rechtschreibfehler

Info:

- Ehe wurde  2010 in den USA , Kalifornien geschlossen

- Wohnsitz USA mit Greencard jeweils 20 und 12 Jahre der Eheleute
- Beider Besitzen die dt . Staatsangehorigkeit und bei der Frau besteht auch rumanische durch Geburt
- Lebenspunkt ist USA jedoch mussten wir uns 2013 bei der kleinen Gemeinde anmelden da uns ein Zimmer / Wohnung zur Verfugung steht bei den Eltern  (Aussage Burgeramt muss das so sein da unserem Baby damals ein dt. Pass beantragt wurde und er als US Buerger eingereist ist )

Die Ehe wurde in Deutschland wurde von unserer Seite nie registriert /beurkundet .

- Kinder alle in USA geboren

Ehe wurde 2010 in Kalifornien geschlossen , die Certified Copy of Marriage License and Certificate  (Austellung per Antrag nach der Ehe und Bezahlung ) ha zwei Abschnitte der sich New Name After Marriage nennt ( Mann ist er leer - bei der Frau wurde der Name des Mannes eingetragen )

Jedoch haben wir haben als Ehepaar keine solche Erklaerung abgegeben und habe auch nicht mit dem neuen Namen etwas unterschrieben (uns war das bis vor kurzem gar nicht bewusst dass der clerk in der New Name section was eingetragen hatte ).

Wir haben die Certified Kopie nach Jahren erst beantragt da wir diese fuer eine Nachbeurkundung der Geburt unserer Kinder gebraucht haben. 

Marriage certificate wurde bis dahin nie gebraucht wozu auch wollten keine US Dokumente aendern . 

Tatsache is dass die Urkunde im Jahre 2010 falsch ausgestellt wurde, die certified Marriage license and Cetificate Urkunde wird nach Ehe auch wenn Fehler bestehen nicht wieder ausgestellt oder geaendert da eine Ehe schon besteht .


In den USA wird common law praktiziert und jeder kann seinen Namen einfach so wechseln. (Meines Erachtens ist dieser Eintrag auf dieser Urkunde nicht der Namenserklaerung vor einem Standesbeamten gleichzustellen somit verstehe ich nicht wie dieser Eintrag eine rechtswiedrige  Erklaerung fuer Beamte in Deutschland ist) .

Konnte jemand der sich mit der Rechtsstellung auskennt Stellung nehmen und uns weiterhelfen.

Wir sehen diesen Eintrag auf diesem US Dokument als KEINE Ehenamensbestimmung nach dt Recht vor einem Standesbeamten, jedoch sieht das Amt in Deutschland, sowie das Konsulat in den USA fuer rechtswiedrig und haben den Namen der Ehefrau auf Pass und im Melderegister ohne Einwilligung der Eheleute geaendert .

Dieser Eintrag auf diesem Dokument wurde weder verbal abgegeben oder waehrend der Zeremonie erfragt, sondern wurde von einem US clerk in ein System eingegeben damit man die license bekommt.

Auf der marriage license vor der Ehe  is keine Erwaehnung von einer Namensaenderung. 

Normalerweise muss eine solche Erklaerung  vor einem dt.  Standesbeamten bei Ehe in Deutschland abgegeben werden und mit dem neuen Namen unterschrieben werden,  was fuer diese Situation nicht der Fall war .


In den USA gibt es kein dt. Standesamt protokoll,  ich verstehe nicht wie man als deutscher Staatsbuerger vor einem US clerk eine nach deutschem Gesetz Namensfuehrung geben kann (sowas kann der doch gar nicht entgegennehmen).


Von 2012 bis vor kurzem  war die Ehefrau als verheiratet im Melderegister  eingetragen jedoch nur der  Geburtsname war dort eingetragen (kein Ehenamen weit und breit)

Bei dem Konsulatsbesuch 2019 fur den Antrag  zur Nachbeurkundung der 3 Geburten die in dann in den Jahren 2013 bis 2019 stattfanden ist folgendes passiert.

Die Ehefrau musste  eine KOPIE des marriage Certificate dem Konsulat in Kalifornien vorlegen,  daraufhin hat man sofort den Pass mit dem Geburtsnamen entwertet.
Sie  musste einen Pass mit dem nicht gewollten Namen des Ehemannes beantragen weil eben ein New Name in dem Marriage Certificate stand.

Dies geschah unter dem Vorwand wir haetten die Paesse unserer Kinder sowie die Geburtsurkunden nicht beantragen koennen da der Name der Mutter mit der Ehe geaendert wurde  - beachtet hat man auch nicht das die Frau in Deutschland als verheiratet mit Geburtsnamen eingetragen war sondern sagten ihr sie muss einen neuen Pass haben der alte ist nicht gultig.

Eine der  Fragen  ist:   Hat das Konsult das Recht solche Angelegenheiten ohne deutsche Namenserklaerung  abzuaendern wenn man in Deutschland gemeldet ist ?

Wir mussten einen Aufschlag fuer diesen Pass zahlen da man erst in Deutschland anfragen musste ,jedoch  verstehen wir nicht wie sie das einfach aendern konnen ohne abgegeben Erklaerung . Im Melderegister war ja von 2012 bis 2019 der Geburtsname der Frau als einziger Name eingetragen ist.

Liegt die Zustaendigkeit nicht im deutschen Ort fuer Namensangelegenheiten ?

Nun sind wir etwas verzweifelt da sich das ganze hinzieht und keiner will uns helfen.

Das Meldeamt / Burgeramt hat nach Austellung des Passes  sofort den Namen im Melderegister  geaendert sogar die nachbeurkundeten Geburtsurkunden haben den nicht gewollten Ehenamen.

Weiterhin hat die Ehefrau einen Pass mit einem Namen vom Konsulat bekommen  den sie nie wollte (das Konsulat nimmt auch keine Stellung  zur Frage - wie man ohne Apostille ein Dokument in nur Kopieform einfach als Namensaenderung sieht nur weil ein Fehler bei der Dateneintragung  bei einem clerk passiert ist  ) . 

(Die Seiten des Auswaertigen Amtes besagen jedoch dass sich ein Name eines deutschen Staatsangehorigen nicht einfach ohne Erklaerung aendert.)

Fuer die Geburtsurkunden der Kinder hatte man  eine Apostille  gebraucht sonst haette es keine Austellung der Kindespaesse gegeben jedoch wurde diese Aenderung des Namens ohne Apostille akzeptiert.  (  ALLE US ausgestellten Geburtsurkunden haben NUR den Geburtsnamen der Mutter gelistet da wir nie einen Namenswechsel angestrebt haben trotzdem haben die dt Urkunden nur den Ehenamen)


Wir sind etwas erstaunt dass ein Name im Pass ohne je eine  Namenserklarung vor einem dt Standesbeamten von einem Konsulat  einfach geaendert werden kann obwohl wir nur einen Antrag zur Nachbeurkundung der Geburtsurlunden gestellt haben.


Wir sind auch erstaunt wie ein Standesbeamter in einem kleinen deutschen Ort einfach den Namen im Melderegister aendert obwohl man darauf hingewiesen hat das dem US clerk ein Fehler unterlaufen ist , und all das nur weil das Konsulat den Pass entwertet hat.

Alle Dokumente hier in den US - Greencard, Fuhrerschein,Social Security Karte,  Hauskauf, Geburtsurkunden der Kinder, Kredite,  Retirement Accounts sowie investments haben alle nur den Geburtsnamen ( es bestand nie Absicht den Namen der Ehefrau zuaendern somit ist ja nur der Geburtsname eingetragen viele dieser Dokumente wurden auch nach der Ehe erstellt )

Inzwischen haben wir auf dem Burgeramt angefragt wie alles mit  einer Kopie ohne Apostille einfach abgeaendert werden kann . 

Die Antwort die wir erhalten haben ist schockierend  - "weil es im Pass so steht" , daraufhin sagte man uns das wir den Namen uber das amerikanische Recht in Verbindung mit  Art 10 Abs 2 EGBGB bei der Eheschliessung  so geawehlt haetten. Die Aussage ist falsch wir haben keine Einwilligung gegeben.

Wir verstehen nicht wie dt Recht mit US Recht einfach so verbunden wird gerade wenn ein Fehler besteht .

Erstens nimmt der clerk keine Namenserklarung hier an,  gibt auch keine Auskunft wie man das Formular zur license ausfullt und die ausgehaendigte  Marriage license (braucht man um zu heiraten) hat auch keine Eintragung zu einem neuen Namen gehabt.
Wir  haben ein Photo der llicense application gemacht bevor wir es dem clerk zum eintragen in den Computer gegeben haben(wird aber nicht als beweis gesehen weil es ja nur die application zur license ist).

Die 2 Zeugen die bei der Zeremonie anwesend waren konnten eventuell eine Aussage abgeben wird aber auch nicht anerkannt um den Fehler zu beheben.

Als wir bei dem Konsulat angefragt haben wie man sowas beheben kann sagte die Dame - Name change - das lustige is auch mit einem Name change und einem Vermerk auf dem Name change Dokument mit Apostille und mit Vermerk vom Gericht das ein falscher Eintrag staatgefunden hat will das Deutschland auch nicht anerkennen da es ja ein Name change in den USA ist und nicht rechtskraeftig in Deutschland ist.

Wie kann ein Amt / Konsulat den  New Name auf dem Certificate als Namensaenerung annerkenne jedoch nicht  den gerichtlichen name change der nur stattfinden wuerde damit man  ein Beweis Dokument hat das klar besagt die Urkunde hat einen Fehler und der Name ist der Geburtsname nicht der Name des Mannes.

Eine weitere Options per Konsulatsangestellte man koennte sich doch scheiden lassen .

Diese Option kostet nicht nur Zeit und Geld aber auch Nerven und all das weil ein Name falsch eingetragen wurde.

Auch mit einer Scheidung   wuerde das Scheidungsformular  NUR den Geburtsnamen der Frau haben und keine Erwaehnung des Ehenamens (es gibt ja keine Ausweis Dokumente mit diesem Ehenamensomit wurde das Scheidungsurteil kein Vermerk haben Ehefrau nimmt wieder Geburtsnamen an)


Ein Anwalt den wir in den USA fragtenwies uns darauf hin, dass auch wenn ein Name in dem Feld eingetragen wird ist je einer der Personen verpflichtet den Namen auch zu benutzen .
Auch wenn man ihn je benutzen wuerde,  wird ein Namenswechsel erst rechts kraeftig wenn man den Namen auf US  federal , state und local Dokumenten aendert.
Ein neuer Name muss zuerst auf der Social Security card geaendert werden, dann auf der Green Card und danach  Fuhrerschein aendert um als Namensaenderung angesehen zu werden.
Dies wurde nie gemacht der Namen der Ehefrau ist auf allen Dokumenten uber die Jahre gleich geblieben.


Ich glaube nicht dass alles was uns passiert ist rechtens ist und waeren um jeden Ratschlag dankbar.

Was konnen wir tun um dieses ganze Chaos zu beheben?

Welche Gesetzte gelten bei einer Ehe im Ausland fuer dt Staatsangehorige  - ohne Eheregistrierung in Deutschland in Verbindung mit der Namenswahl ?

An wen kann man sich wenden um meinen Pass zu aendern und den Melderegistereintrag  ?

Gibt es eine Stelle an die man sich wenden kann wie zb ein Gericht  , Aufsichtssstelle, Beschwerdestelle um den Fehler zu beheben ?

Welchen Antrag mussten wir stellen ?

Wir wollen auch keine Unmengen von Euro oder US dollar ausgeben fuer einen Fehler der sich durchweg durch alles durchzieht und wir sehen kein Ausweg  da uns kein Amt oder Konsulat helfen will.

Ich hoffe es findet sich jemand in diesem Forum der uns Tips bzw Gesetzetexte geben kann , oder eine Anlaufstelle nennen kann die an die wir uns wenden konnten um diesen Fehler zubeheben da es ja nie die Absicht gab den Namen in den USA /  Deutschland oder auf einem Pass  zuaendern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Melanny
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 323
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #1 - 10.07.2022 um 09:23:46
 
Man kann versuchen, den Fehler korrigieren zu lassen. Ich weiß leider nicht, wie weit sich Kanada- und US-Recht diesbezüglich unterscheiden. Auch in Kanada werden nachträglich keine neuen Dokumente (marriage license oder cerificate of marriage) neu ausgestellt, aber man kann eine Änderung beantragen und erhalten.

Wir hatten das Problem eines Fehlers auch, erst gesehen, nachdem wir die Dokumente bezahlt und zugeschickt bekommen hatten. Bei uns ging es um den eingetragenen Familienstand.
Zur Änderung des falschen Eintrags (nicht ersichtlichen Eintrags) bedurfte es eines Notars mit unserer Klarstellung samt eidesstattlicher Versicherung meines Mannes, da der Fehler seinen Part betraf. Wir mussten das fehlerhafte Dokument mit notarieller Erklärung an ausstellender Stelle abgeben und erhielten das fehlerhafte Dokument fest verbunden mit einem Zusatzblatt, wo die Korrektur eingetragen wurde, zurück. Der nicht korrigierte Fehler hätte uns in Deutschland Probleme bereiten können. Zum Glück bemerkten wir es, bevor wir die Dokumente brauchten.

Vielleicht ist diese Art der Änderung auch in den USA möglich, online im entsprechenden US-Staat nachschauen. Am besten mit der Stelle sprechen oder in Kontakt treten, die das Dokument ausgestellt hat, nicht nur mit dem marriage clerk.
Als Beweis könnten neben der eigenen Aussage die Zeugen und die license nebst der Person sein, die sie ausgefüllt hat.

In Deutschland haben die deutschen Behörden die „Namensänderung“ und werden da nichts tun können, außer sich daran zu halten, was auf der Heiratsurkunde und im Pass eingetragen ist, das ist demnach eine offizielle Namensänderung.
Meiner Meinung nach, muss die Sache in den USA abgeklärt werden, denn Dreh-und Angelpunkt wird wohl das marriage certificate sein.

PS: Ich konnte meinen Namen in Kanada nicht ändern lassen, weil der entsprechende Staat diese Form auf der marriage certificate nicht ermöglichte und die nachträgliche Änderung für mich in Kanada nicht möglich war. Mit einer Änderung auf dem marriage certificate, wäre die Änderung auch hier gültig gewesen. Ich beantragte eine nachträgliche Änderung in Deutschland und wählte deutsches Namensrecht. (hätte auch ausländisches wählen können)

Deutschland erkennt auch im Ausland geänderte Namen unter bestimmten Bedingungen an und ein Heiratsurkundeneintrag gehört sicher dazu.
Könnte man auf einem deutschen Standesamt erfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #2 - 10.07.2022 um 19:19:25
 
Stell nen Antrag auf Erteilung eines neuen Reisepasses mit dem Namen den du willst. Wird dir das verweigert dann verklag die Bundesrepublik vertreten vom Auswärtigen Amt beim VG Berlin, auf Erteilung des korrekten Reisepasses.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
allesandre2014
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #3 - 09.08.2022 um 19:12:57
 
Aras schrieb am 10.07.2022 um 19:19:25:
Stell nen Antrag auf Erteilung eines neuen Reisepasses mit dem Namen den du willst. Wird dir das verweigert dann verklag die Bundesrepublik vertreten vom Auswärtigen Amt beim VG Berlin, auf Erteilung des korrekten Reisepasses.



Aras und  Melanny danke dass ihr mir geantwortet habt .

Melanny- leider aendert Kalifornia diese New Name section nicht nach Austellung:  da diese section einfach jemandem die Moglichkeit einraumt nach Ehe den Namen zu aendern falls gewunscht, jedoch ist das keine sofortige Namensaenderung  wie in Deutschland sondern tritt erst in Kraft wenn man dies beim Social Security office einreicht und eben diesen Name change wuenscht.

When you include your proposed married name to be on your marriage license it does not cause your name to automatically change. Instead, it just preserves your option to change your name at any time in the future if you decide to do so. Your name doesn’t legally change until you file a request at the offices below: Your name change does not become official until you take a certified copy of your marriage license and certificatefirst to the Social Security Administrationand then to your state’s Department of Motor Vehiclesand to the Passport Office.  

Aras - ich versuche gerade Punkte aufzuschreiben die ich dann mitnehme wenn ich den neuen Pass beantrage . 

Frage:  Wenn ich einen neuen Passantrag stelle musste ich denen doch ganz genau erklaeren warum ich einen Berichtigung mochte und neue Passaustellung? 

Ich muss doch auch meinen jetzigen Pass mitnehmen und der hat doch den nichtgewollten Namen den ich auch noch nie benutzt habe (ganze 12 Jahre schon , 4 Geburten , etliche Immobilen, rentenanspruche Usa ect alles Geburtsname da ich ja nicht mal wusste das auf dieser Urkunde was eingetragen war bis wir eben das Dokument zur Beurkundung gebraucht haben) ?
 
Die fragen doch sicherlich bei dem Melderegister nach auf welchen Namen man den Pass austellen darf ?

Bis vor kurzen war ja auch da nur der  Geburtsnamen  eingetragen mit Vermerk Verheiratet eingetragen . 

Aenderung geschah ja erst kurzlich durch die Geburten Nachbeurkundung, die daraufhin zur Passentwertung fuhrte  und neuer Passaustellung ohne abgenomme Namenserklaerung  (mir war ja gar nicht bewusst dass man den Namen ohne deutsche Namenserklaerung einfach so aendert (soviele im Forum muessen eine Erklaerung oder Aenderung per Antrag machen beim Konsulat ging das mit Passentwertung vorraus - weitere passaustellungen erfragen doch nach einer dt. Namenserklaerung falls der Name im Pass anders ist als der Geburtsname die konnte ich doch in der Zukunft auch nicht nachweisen )

Wenn ich zum Konsulat gehe mochte ich mich vorbeireiten um eben dieser Pass- abteilung mitzuteilen was eigentlich hier schiefgelaufen ist . 

Ares - Koenntest du so lieb sein und mir dabei eventuell mit dem richtigen richtigen Jargon behilflich sein den ich benutzen kann um Ihnen meinen Fall zu schildern . 

Die letzten Wochen waelze ich nur in verschieden Gerichtsurteilen und Standesamts anleitungen sowie Melderegister Angelegenheiten und dreh mich wie im Hamsterrad und komm da irgendwie auch nicht auf ganz klare Gedanken wie ich das am besten handhaben angehen soll kann . 

1. Ich verstehe eigentlich gar nicht warum mein Geburtsname im Melde register sowie Personenstandsregister geaendert wird - wenn wir eine Geburten Nachbeurkundung beantragt haben . 

Ich habe doch keine Beurkundung meiner Ehe veranlasst. 
Ist das normal dass man da uberhaupt  amerikanische Recht i.V mit Art 10 ABs 2 EGBGB benutzen muss wenn Eltern - Eheleute beide deutsch sind? 

Fuer meine Kinder haben wir auch eine Notarielle Vaterschaftsannerkennung einreichen mussen sowie eine Namenserklaerung zum Namen der jetzigen 4 Kinder und Kinder in der Zukunft . 

All das obwohl die Amerikanischen Geburtsurkunden den Namen der Mutter mit Geburtsnamen  V eingetragen haben und nicht Frau X geb V und den Vater auch gelistet haben . 

Ich steh einfach nur auf dem Schlauch verstehe nicht den Verfahrensgang . Passbehorde - Beurkundung - Melderegister - Personenstandregister im Zusammnehang mit sofortiger Namensaenderung ohne Erklaerung im Pass obwohl man eine Geburt eintragen wollte. 

Mit diesem Durcheinander habe ich gar keine klaren Gedanken um den Vorgang zu verstehen was mir hier eigentlich passiert ist und wie ich das alles beheben kann. 


Das Standesamt ist keine Hilfe und meldet sich auf weitere Fragen gar nicht mehr zuruck. Und geben keine Anhaltspunkte wie das auf der deutschen Seite behoben werden kann.

Auf die letze Anfrage gab es die Antwort :

Es ist einfach so (es kann jedoch nicht sein das man rein gar nichts machen kann)  .

"Den Ehenamen X haben Sie uber das amerikanische Recht i.V mit Art 10 ABs 2 EGBGB bei der Eheschliessung dort so gewaehlt, unterschrieben und erhalten. 
Als Standesamt mussen  man auch der Meldebehorde miteilen dass Frau  X   geb  V im dt. Rechtsraum so gefuhrt werden muss. "  
Botschaft - sobald uns eine Kopie einer Urkunde vorliegt die eine andere Namenfuhrung aufweist wird das geaendert. 



Deutsch - Deutsch Ehe USA , Kalifornien  

New Name section auf die sich alle vertiefen wird in Kalifornien nicht geaendert - da kann ich drehen und schrauben wie ich will. 

Kalifornien hat die New Name section welche dem US common law  unterliegt- jedoch auch mit Eintrag in dieser Spalte ist dies keine Namenserklaerung nach dt Recht .

Diese Spalte raumt einem einfach die Moglichkeit den Namen auf US dokumenten zu aendern oder eben auch nicht.


Dies wurde mir auch in den USA bestaetigt: 

"Your marriage certificate does not change your name; it merely gives you legal permission to change your name. Changing your name with the Social Security Administration (SSA) is how to legally change your last name to that of your spouse's. The SSA is the issuer of Social Security cards. Until you change the name listed on yours, you haven't changed your name.  " 

-------->  auch mit einem Eintrag auf diesem Dokument aendert sich der Name nicht automatisch auf US seite jedoch in  D sofort  wie man meinem Fall entnehmen kann

----   meinerseits gibt es keine Namenserklaerung zum EHENAMEN ( liege ich da falsch )   weder per Erklärung der Ehegatten zur Namensbestimmung im Sinne des § 1355 Abs. 2 und 3 BGB oder um eine nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB bei oder nach der Eheschließung bei Auslandsberührung

Per research scheint es mir so ,als ob es keine rechtliche Möglichkeit gibt , überhaupt eine Erklärung zur sogenanen rechtlichen dt. Namensführung abzugeben (vgl. ebenso zum britischen Recht BayObLG NJW 1990, 642).  

Fehlt es da nicht an einer  gesetzlichen Regelung des Namensrechtes ?

Somit weiss ich nicht was fuer ein amerikanisches Recht in betracht gezogen wird per deutscher Standesbeamtin. 

Ich habe in einem Urteil gelesen dass es sich nicht um eine rechtsgeschäftliche Erklärung zur Familiennamens- oder Rechtswahl, sondern lediglich um eine faktische Namensänderung handelt , die nach der Rechtsordnung des Common Law-Rechtskreises durch den Gebrauch eines neuen Namens und dessen Anerkennung möglich ist (vgl. Staudinger/Hepting, a.a.O., Art. 10 Rn. 184 und Vorbem. 18).

Liege ich richtig, dass es maßgeblichen deutschen Recht an einem sogenannten Ehenamen (auch mit dem fehlerhaften Eintrag) einfach fehlt.

Meines Erachtens kann ich uberhaut kein amerikanisches recht (ich kann noch immer nicht herausfinden welches dieses Recht genau ist )  als deutsches Ehepaar waehlen, den US common law ist nicht dem dt Recht gleichgesetzt da der Name doch nicht per Gesetz geregelt ist. 


Der city clerk als US Organ kann doch uberhaupt keine dt Namenserklaerung nach Art 10 ABs 2 EGBGB entgegennehmen.


Im US Recht ist es jederzeit zulässig, daß der Name geändert wird. Allerdings kann dies nicht als Erklaerung gegenüber dem  US clerk erklärt werden.

Somit ist doch eine  Anwendung des Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB bei einerEheschließung in common law Laendern doch gar nicht moeglich. 


"Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen" 
Artikel 10 bezieht sich doch auch auf einen dt Standesbeamten nicht auf einen US clerk oder liege ich hier falsch . 


Weiterhin besagt § 13a Erklärung über den EhenamenEheG ( Ehegesetz )  

Der Standesbeamte soll die Verlobten vor der Eheschließung befragen, ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

(In kalifornien  wird man nichts gefragt. Es handelt sich um einen Antrag auf Papier den man ausfullt und einfach abgibt. )

Eine Unterschrift mit neuem Namen erfolgt in Deutschland,  sowie Personen info der Eheleute vor der Ehe und nach der Ehe wird dann erfasst und Vermerkt welches  gewaehlte Namensrecht je nach Angehorigkeit gewaehlt wurde.  

Diese Moglichkeit ist in  Kalifornien gar nicht gegeben und eine rechtswahl dt oder ausl. rechtswahlt kann man hier auch nicht waehlen. 

 
Nachdem die US license application ausgefullt ist , sehen die Eheleute diese auch nicht wieder und bei der Eheschliessung wird auch nach keiner Namensfuhrung / Ehenamen gefragt: 

Vermerk auf der application

"County Clerk staff cannot provide you information on how to complete the marriage license application as it relates to the entry of a new name or retention of your former name on the marriage license application." 
IMPORTANT! You may NOT amend the marriage license AFTER it has been issued

Neuer Pass wurde ohne dt Namenserklaerung vom Konsulat ausgestellt  basierend auf einer Heiratsurkunde fuer den Antrag zur Beurkundung der GEBURT.

Ich bin mir nicht sicher welche vorschrift hier nicht eingehalten wurde denn man entwertete meinen Pass und ich musste zu dem Zeitpunkt Frau X geb V sein. 

Das ganze bereitet einem unheimlichen Stress.

All das was mir passiert ist ,ubereinstimmt nicht mit folgender info : 

1.  Namensführung bei Eheschließung im Ausland
1.1. Deutsche Ehen
Die Namensführung deutscher Ehegatten, die im Ausland geheiratet haben, richtet sich aus deutscher Sicht ausschließlich nach deutschen Rechtsvorschriften.  Die Abgabe einer Namenserklärung vor einem ausländischen Standesbeamten entfaltet für den deutschen Rechtsbereich in aller Regel keine Wirkung. Die Ehegatten führen also für den deutschen Rechtsbereich auch nach der Eheschließung im Ausland getrennte Namen. Die Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens kann jedoch für den deutschen Rechtsbereich durch Erklärung gegenüber dem zuständigen deutschen Standesbeamten nachgeholt werden.


Eine solche Erklärung wird von der Botschaft aufgenommen und an das zuständige deutsche Standesamt übersandt.

Die Namensbestimmung wird erst wirksam mit Zugang beim Standesbeamten, der hierüber eine Bescheinigung ausstellt



Melde register in D von 2012  bis zu dem Zeitpunkt des Konsulats besuch beinhaltete einfach nur:  

Frau V - verheiratet 


Ich habe weder meine Ehe anerkennen lassen noch eine rechtswahl zur Namensfuhrung abgeben oder eine Namenserklaerung abgeben und auch keine Namensaenderung beantragt. 

Ich habe auch keine Eintragungen in Deutschland in ein Register beantragt.

Mir ist unklar warum man keine eidesstaatliche Versicherung abgeben kann (persohnlich sowohl Zeugen die bei der Eheschliessung dabei waren ) dass es einfach keine Namenserklaerung gab und eine kontinuirliche Benutzung des geburtsnamens schon immer gab

US seite besteht ja immer noch
Deutsche wurde ja mit dem Eintrag gebrochen

Logisch waere doch wenn ich dieses Namensaenderung Gewollt haette waere ich doch sofort nach Ehe vor 10 Jahren auf das Amt gerannt und haette den Namen uberall geandert- da bestand jedoch nie eine Absicht.



Wie sieht die Rechtslage eingentlich in meinem Fall aus ?

Wie kann das auf

- Standesamt
- Melderegister
- Personenstandsregister berichtigt werden ?

- welche Gesetze werden in meinem Faellen angewandt ? 

Haben sich Gerichte mit solchen Umstaenden wie meinen schon beschaeftigt und
welche Verweisungen konnte ich dem Amt sowie Passstelle mitteilen.


Ich wuerde unheimlich dankbar sein wenn sich jemand meldet der sich mit dem Recht auskennt und allgemeinem Verfahrensablauf der verschiedene Eintrage, Pflichten, Gesetzte  in den  verschiedenen register (Pass - Standesamt- Personen Register- Melderegister ect)

In meinem Fall scheint es mir einfach nur ein Trickle - down effect und am Ende ist es halt einfach so und ich kann sowas einfach nicht auf mir beruhen lassen. 

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
allesandre2014
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #4 - 13.03.2023 um 16:44:37
 
Kurzes Update zur Sachlage Vorschlage wie ich vorgehen soll waeren erwuenscht.

Im Dezember bin ich zum Konsulat nach dem ich hier von Melanny und Aras Tips bekommen habe.

Habe nach langer Zeit eine berichtigte und apostillierte Heiratsurkunde (amended marriage certificate ) von Ca bekommen die genau besagt dass ein Eintragungsfehler (clerical error) vorgefallen ist.
Mit dieser Urkunde die aus 2 Blaettern besteht die Erstaustellung sowie das berichtige Blatt welches das Fehlerhafte Feld berichtigt zum Konsulat gegangen , die haben den Passantrag angenommen ich habe die Gebuhr zur Passaustellung bezahlt und alles war okay.

Wochen darauf bekomm ich eine email dass der Passantrag abgelehnt wird .

Auf Ruckfrage wie dass den sein kann hiess es nur ich muss die Ehe Beurkunden lassen.

Darauf habe ich geantwortet dass man mir das Gesetz nennen soll welches besagt dass ich nun eine Beurkundung beantragen muss um die ungewollte Passaustellung von 2018 als man mir den Pass entwertet hat zu berichtigen.

Dann hiess es man muss den Namen fuer den deutschen rechtsbereich prufen worauf ich fragte wie das den jetzt zu einer solchen Nachbeurkundung kommt wenn es damals 2018 ganz anders war da ging ich zum Konsulat um Passe meiner Kinder zu beantragen und als die die Heiratsurkunde sahen und den falscheintrag des Ehenamens sahen wurde mir der Pass entwertet.  Und man hat mir einen neuen Pass unter dem Mannes Namen ausgestellt obwohl man dem Konsulat mitgeteilt hat das der Eintrag falsch ist und man in Deutschland als verheiratet gemeldet ist mit Geburtsnamen .

Ich fragte den Angestellten welche Namensrechte damals angewandt wurden da das Konsulat nur zur Passaustellung zustaendig waren den im deutschen Meldeort und Melderegister war ich zu der Zeit mit meinem Geburtsnamen als verheiratet gemeldet die hatten auch die fehlerhafte Urkunde jedoch galt der name als nicht rechtens da der fehlerhafte Eintrag nicht unserem willen entsprach und wir auch keine Beurkundung wollten oder eine Namenserklaerung abgegebn haben.

Der Mitarbeiter beim Konsulat meinte darauf hin " ich hab dazu nichts hinzufugen"  und ausserdem " in meinem persohnlichen ermessen ist es  damals in 2010 zu einer erklaerung vor der US behorde gekommen, und die Berichtigung ist einfach nicht zeitnah geschehen".
Mann bedenke-- all die Jahre in Deutschland gemeldet mit Geburtsnamen als verheiratet und dann wird einem der Pass entwertet jedoch gibt es keine Auskunft welche rechtslage angewandt wurde und welche nun zur nicht Austellung angewandt wird.

Ausserdem meinte sie das Konsulat interessiert sich nicht was im Melderegister steht. Verstehe ich ganz und gar nicht den meines erachtens  ist doch die Wohngemeinde  fuer einen zustaendig, das Konsulat  haette eine solche Namensaenderung damals nichts einfach vornehmen durfen in dem sie den Pass entwerten und einen mit dem fehlerhaften Ehenamen ausstellen .

Wie kann das alles NUR  nach persohnlichen Ermessen bearbeitet werden ?

Und nun stehe ich da , der Name wird nicht berichtigt ich habe wohl nach persohnlichen ermessen des Mitarbeiters kein anrecht auf einen gultigen berichtigten pass.

An wen muss ich mich wenden damit ich einen Pass bekomme ?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
allesandre2014
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #5 - 19.03.2023 um 02:51:27
 
Aras schrieb am 10.07.2022 um 19:19:25:
Stell nen Antrag auf Erteilung eines neuen Reisepasses mit dem Namen den du willst. Wird dir das verweigert dann verklag die Bundesrepublik vertreten vom Auswärtigen Amt beim VG Berlin, auf Erteilung des korrekten Reisepasses.



Koenntest Du mir bitte sagen ob ich die Klage ohne Anwalt beim Verwaltungsgericht einreichen kann ?
Kann ich eine derartige klage auch aus dem Ausland einreichen?

Die Ablehnung ist nur per email habe bis jetzt keinen brief erhalten
die genaue Ablehnung beinhaltet per email - Frau XX weigert sich den Pass auf Fray XY anzunehmen um eine Namensberichtigung den Fehler zu beheben muss ich eine Nachbeurkundung mit Namensnachweis aus Deutschland erbringen.

Falls ich einen Anwalt brauche wo finde ich einen Anwalt der sich spezifisch mit dem US / deutschem namensrecht auskennt sowie passgesetz.

Kann ich zu diesem zeitpunkt auch eine Untaetigkeitsklage irgendwo einreichen - und wo waere das ?

Ich kann ja nicht ewig mit einem ungultigem pass im Ausland leben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #6 - 19.03.2023 um 09:15:48
 
Du kannst zwar ohne Anwalt klagen, würde ich aber an deiner Stelle nicht. Nicht weil du es nicht könntest, sondern weil du keine ladungsfähige deusche Adresse hast. Also wenn du dann Briefe vom Gericht bekommst, dauert das länger als notwendig...

Zumindest kann man einen Anwalt nur als Zustellungsbevollmächtigten für kleines Geld beauftragen und die Post eben durch die Anwaltskanzlei empfangen, scannen und dir per E-Mail zuschicken lassen, ohne dass der Anwalt für die Sache an sich beauftragt wird.

Ansonsten vermute ich, dass es kaum Anwälte mit besonders tiefer Kenntnis von Personenstandsrecht gibt bzw braucht. ich kenne leider nur einen Anwalt in Berlin sodass ich Werbung machen würde wenn ich ihn dir hier benenne. Aber den könntest du anschreiben und die Unterlagen die du hast schicken und einen kostenpflichtigen Beratungstermin als Videocall vereinbaren. Weil der auch regelmäßig Kontakt mit dem Auswärtigen Amt hat, könnte er es erstmal mit gut zureden versuchen. Wenn's nicht klappt, dann erst klagen.

Wenn du den Namen willst, dann schreib mir ne PN.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
allesandre2014
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #7 - 20.03.2023 um 23:00:28
 
Aras - danke fuer die Ruckantwort
Wollte dir eine PN schicken und erhalte diese Nachricht .

"Sie dürfen Privatnachrichten erst verwenden, wenn Sie mindestens 5 Beiträge geschrieben haben!"

Koenntest du mir bitte eine PN schicken .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Regelung / Gesetze gelten fuer dt. Staatsburger die in USA geheiratet haben und leben mit Bezug zum Namensrecht i
Antwort #8 - 21.03.2023 um 15:04:16
 
Hab dir ne PN geschrieben. Hast ja jetzt auch 5 Beiträge, solltest also auch PNs schicken können.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema