event schrieb am 30.06.2022 um 17:01:32:Uns fällt nur schwer einzuschätzen ob unsere Situation als "familiärer Notfall" gelten könnte, was ist Eure Einschätzung dazu?
Wir könnten momentan eigentlich nur die Erkrankung meines Vaters per Attest belegen.
Ist da von "Notfall" oder "Ausnahmesituation" die Rede? Wir hatten vergangenes Jahr eine ähnliches Situation, als noch die allgemeine Corona-Einreiseverordnung galt.
Da hatten wir keine Chance, meine Schwiegermutter einzuladen. Als "Notfall" würde eine schwere Erkrankung eines nahe stehenden Verwandten schon gelten - allerdings dann mit Verwandtschaftsbezug zum Besuchenden, denke ich, (also: Mutter will kranken Sohn besuchen o.ä.).
Mir wurde damals sogar hier abgeraten, anzugeben, dass ich meine Schwiegermutter als Unterstützung für die Ferienbetreuung meiner Kinder bräuchte, weil das als illegale Beschäftigung ausgelegt werden könnte (hab ich bis heute nicht wirklich verstanden, warum eine Oma die ihren Kindern hilft, eine Beschäftige ist, aber ok, haben es daher lieber nicht so begründet.)
Allerdings weiß ich, dass jemand ein Visum bekommen hat, um zur Geburt des Enkelkindes da zu sein. Also, "Geburt" scheint so ein wichtiger Ausnahmefall gewesen zu sein. Die Beziehung zu bereits vorhandenen Enkelkindern zu pflegen aber nicht. (Sorry für die Ironie, kann ich mir nicht verkneifen.)
EDIT:
In unserem Fall war es damals so formuliert:
"nur aus zwingenden familiären Gründen, dazu zählen Geburten, Hochzeiten, Todesfälle/Beerdigungen oder andere besondere Ausnahmefälle, in denen ein zwingender
familiärer Grund vorliegt (z.B. schwere Erkrankung eines Verwandten 1. und 2. Grades, der
deswegen zwingend auf Unterstützung angewiesen ist oder beim Ausfall sämtlicher Sorgeberechtigter eines minderjährigen Kindes"