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Pflicht zum Integrationskurs / Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 683 mal)
Werner H
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
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Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pflicht zum Integrationskurs / Aufenthaltserlaubnis
09.07.2022 um 17:35:56
 
Guten Tag!

Meine Frau ist Ex-EU und lebt seit 4+ Jahren bei mir in Deutschland. Sie ist Hausfrau.

Die Ausländerbehörde gibt ihr neuerdings nur noch ein Jahr Aufenthaltserlaubnis. Begründung: sie sei zu einem Integrationskurs verpflichtet.

Vor ihrer Einreise hat sie im Goethe-Institut ihres Heimatlandes fast 2 Jahre lang Sprachkurse besucht. Dabei hat sie natürlich den obligatorischen A1-Test gemacht. Weitere Kurse bis zum B1 sind gefolgt. Allerdings hat sie nur den B1-Kurs ohne Prüfung gemacht. Insgesamt hat sie c.a. 700 Stunden Sprachkurse besucht. Die Zeugnisse des Goetheinstituts liegen vor.

Seit sie in Deutschland ist, hat sie die deutsche Fahrprüfung gemacht. Sie kann sich vernünftig ausdrücken und selbstständig alles unternehmen.

Trotzdem behauptet die AB, sie habe keine ausreichenden Sprachkenntnisse und müsse den Integrationskurs machen. Eine schriftliche Anfrage dazu blieb unbeantwortet. Nur am Telefon wurde mir mitgeteilt das "sei halt so".

Dauerhaft nur noch ein Jahr Aufenthaltserlaubnis scheint uns unzumutbar. Einen Integrationskurs will sie nicht machen, da sie schon ausreichend Kurse besucht hat.

Welches Vorgehen ist hier sinnvoll?

Ich danke für alle Kommentare!

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.07.2022 um 17:42:17
 
Es wäre ausreichend, wenn sie nur die entsprechenden Prüfungen (Sprachprüfung und Leben in Deutschland) erfolgreich abschließt und den Nachweis darüber erbringt. Der Besuch des Kurses an sich wäre nicht nötig.
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