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Was kann als "familiärer Notfall" für Besuchsvisa für chin. Staatsbürger verstanden werden? (Gelesen: 1.367 mal)
event
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kann als "familiärer Notfall" für Besuchsvisa für chin. Staatsbürger verstanden werden?
30.06.2022 um 17:01:32
 
Hallo,

meine Frau stammt aus China, ich selber bin deutscher Staatsbürger. Wir haben mittlerweile 2 Kinder, eins wird bald 6 und das zweite ist gerade 6 Monate geworden. Wir leben seit 2012 in Deutschland und meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis.
Im September beginnt meine Frau eine Weiter-/Ausbildung und ist daher halbtags nicht zu Hause. Für unseren 6 Monate alten Sohn haben wir ab Dezember einen Kita Platz zugesagt bekommen.
Für die 3 Monate Übergangszeit von September bis Dezember hatten wir die Unterstützung meiner Eltern eingeplant, aufgrund einer Erkrankung meines Vaters wird dies nun nicht funktionieren. Ich selber bin Vollzeit beschäftigt inkl. Dienstreisen.

Wir möchten daher die Schwiegermutter aus China einladen. Aufgrund der restriktiven Visavergabe (Gegenmaßnahme zu Chinas Einschränkungen) wurde uns nun zurückgemeldet, dass dies nur bei einem "familiären Notfall" möglich wäre der per Schriftstück von Amt oder Arzt nachgewiesen werden muss.
Bevor wir nun den kompletten Antrag vorbereiten was einiges an Aufwand und Zeit benötigt (aufgrund des Umfangs der notwendigen Unterlagen zusätzlich zum Antrag selber).
Uns fällt nur schwer einzuschätzen ob unsere Situation als "familiärer Notfall" gelten könnte, was ist Eure Einschätzung dazu?
Wir könnten momentan eigentlich nur die Erkrankung meines Vaters per Attest belegen.

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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 30.06.2022 um 18:29:14
 
event schrieb am 30.06.2022 um 17:01:32:
Uns fällt nur schwer einzuschätzen ob unsere Situation als "familiärer Notfall" gelten könnte, was ist Eure Einschätzung dazu?

Nein, das ist ein normales Familieproblem das 90% aller Familie haben. Dafür kann man Tagesmutter usw. arrangieren oder die Frau muss ihre Weiterbildung eben später machen.

Familiärer Notfall ist deutlich anderes, als so etwas das man simpel lösen kann
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 30.06.2022 um 18:31:53
 
Es gibt sicher andere kurzzeitige Betreuungsmöglichkeiten.
Man benötigt eine Halbtagsbetreuung für 3 Monate.
Es gibt evtl. Babysitter, Freunde der Familie, Freunde von Freunden, Nachbarn.

Ich kann keinen familiären Notfall, der auch noch ärztlicherseits bescheinigt würde, sehen.
Bis Ende August ein Visum zu erhalten, dürfte  illusorisch sein.
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.06.2022 um 23:22:47
 
Chinesische Staatsbürger dürfen im Moment nur mit einem Studenten - oder Buisinessvisa ausreisen.

Selbst wenn ihr ein Schengenvisa bekommen würdet, würde die chinesische Grenzbehörde deine Schwiegermutter nicht ausreisen lassen.

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Madita
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 09.07.2022 um 21:41:16
 
event schrieb am 30.06.2022 um 17:01:32:
Uns fällt nur schwer einzuschätzen ob unsere Situation als "familiärer Notfall" gelten könnte, was ist Eure Einschätzung dazu?
Wir könnten momentan eigentlich nur die Erkrankung meines Vaters per Attest belegen.



Ist da von "Notfall" oder "Ausnahmesituation" die Rede? Wir hatten vergangenes Jahr eine ähnliches Situation, als noch die allgemeine Corona-Einreiseverordnung galt.
Da hatten wir keine Chance, meine Schwiegermutter einzuladen. Als "Notfall" würde eine schwere Erkrankung eines nahe stehenden Verwandten schon gelten - allerdings dann mit Verwandtschaftsbezug zum Besuchenden, denke ich, (also: Mutter will kranken Sohn besuchen o.ä.).

Mir wurde damals sogar hier abgeraten, anzugeben, dass ich meine Schwiegermutter als Unterstützung für die Ferienbetreuung meiner Kinder bräuchte, weil das als illegale Beschäftigung ausgelegt werden könnte (hab ich bis heute nicht wirklich verstanden, warum eine Oma die ihren Kindern hilft, eine Beschäftige ist, aber ok, haben es daher lieber nicht so begründet.)

Allerdings weiß ich, dass jemand ein Visum bekommen hat, um zur Geburt des Enkelkindes da zu sein. Also, "Geburt" scheint so ein wichtiger Ausnahmefall gewesen zu sein. Die Beziehung zu bereits vorhandenen Enkelkindern zu pflegen aber nicht. (Sorry für die Ironie, kann ich mir nicht verkneifen.)

EDIT:
In unserem Fall war es damals so formuliert:

"nur aus zwingenden familiären Gründen, dazu zählen Geburten, Hochzeiten, Todesfälle/Beerdigungen oder andere besondere Ausnahmefälle, in denen ein zwingender
familiärer Grund vorliegt (z.B. schwere Erkrankung eines Verwandten 1. und 2. Grades, der
deswegen zwingend auf Unterstützung angewiesen ist oder beim Ausfall sämtlicher Sorgeberechtigter eines minderjährigen Kindes"

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« Zuletzt geändert: 09.07.2022 um 21:53:34 von Madita »  
 
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