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Eingedeutschter Name seit meiner Geburt (Gelesen: 855 mal)
Legenden5
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eingedeutschter Name seit meiner Geburt
16.06.2022 um 19:38:29
 
Hallo,

ich bin in Deutschland geboren und bis auf die Geburtsurkunde und meinem Reisepass, ist mein Name seit meiner Geburt überall eingedeutscht (ı zu i und ş zu s). Das zieht sich anscheinend durch unsere gesamte Familie und mir fiel es erst richtig auf als ich meine Geburtsurkunde beantragt habe.

Wie ist denn jetzt die vorgehensweise? Mit den "richtigen" Buchstaben und der damit völlig anderen Aussprache kann ich mich überhaupt nicht identifizieren, da ich mit der eingedeutschten Version groß geworden bin. Wie sieht das denn jetzt mit all meinen Dokumenten aus? Zeugnisse usw. da steht es ja überall eingedeutscht und wie muss ich vorgehen wenn ich mich z. B. für ein Studium bewerben möchte. Was gebe ich denn da jetzt ein? Die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich nicht. Müsste ich jetzt theorethisch alle meine Dokumente ab der Grundschule aufwärts ändern lassen? Auf vielen Online-Formularen wird auch immer gemeckert wenn ich diese Buchstaben eingebe, weil die immer nur englische akzeptieren, oder aus ihnen werden dann Fragezeichen.

Vielen Dank!
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« Zuletzt geändert: 16.06.2022 um 19:50:09 von Legenden5 »  
 
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Aras
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.06.2022 um 21:31:16
 
Du kannst das höchstens nach ner Einbürgerung "eindeutschen". Oder eben in der Türkei ne Namensänderung machen, und dann mit neuem türkischem Pass dich entsprechend ausweisen.

Ansonsten eben Abitur und Co entsprechend aktualisieren. Das mit dem englischen Formular ist kein Argument, denn das Problem hat auch der deutsche Müller mit seinem u-Umlaut.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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