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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Eingedeutschter Name seit meiner Geburt
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Beitrag begonnen von Legenden5 am 16.06.2022 um 19:38:29

Titel: Eingedeutschter Name seit meiner Geburt
Beitrag von Legenden5 am 16.06.2022 um 19:38:29
Hallo,

ich bin in Deutschland geboren und bis auf die Geburtsurkunde und meinem Reisepass, ist mein Name seit meiner Geburt überall eingedeutscht (ı zu i und ş zu s). Das zieht sich anscheinend durch unsere gesamte Familie und mir fiel es erst richtig auf als ich meine Geburtsurkunde beantragt habe.

Wie ist denn jetzt die vorgehensweise? Mit den "richtigen" Buchstaben und der damit völlig anderen Aussprache kann ich mich überhaupt nicht identifizieren, da ich mit der eingedeutschten Version groß geworden bin. Wie sieht das denn jetzt mit all meinen Dokumenten aus? Zeugnisse usw. da steht es ja überall eingedeutscht und wie muss ich vorgehen wenn ich mich z. B. für ein Studium bewerben möchte. Was gebe ich denn da jetzt ein? Die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich nicht. Müsste ich jetzt theorethisch alle meine Dokumente ab der Grundschule aufwärts ändern lassen? Auf vielen Online-Formularen wird auch immer gemeckert wenn ich diese Buchstaben eingebe, weil die immer nur englische akzeptieren, oder aus ihnen werden dann Fragezeichen.

Vielen Dank!

Titel: Re: Eingedeutschter Name seit meiner Geburt
Beitrag von Aras am 16.06.2022 um 21:31:16
Du kannst das höchstens nach ner Einbürgerung "eindeutschen". Oder eben in der Türkei ne Namensänderung machen, und dann mit neuem türkischem Pass dich entsprechend ausweisen.

Ansonsten eben Abitur und Co entsprechend aktualisieren. Das mit dem englischen Formular ist kein Argument, denn das Problem hat auch der deutsche Müller mit seinem u-Umlaut.


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