Danke dir - das hatte ich auch schon mal gelesen, aber nicht mehr wiedergefunden. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finde ich dazu nämlich nichts, nur das hier:
Zitat:Die Entscheidung, für welchen Zeitraum und für wie viele Tage ein Visum ausgestellt wird, trifft die zuständige Auslandsvertretung anhand der eingereichten Unterlagen. Falls erforderlich, besteht die Möglichkeit, Visa auszustellen, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur mehrmaligen Einreise in den Schengen-Raum berechtigen.
Sogenannte Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit unter anderem durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben.
Zu beachten ist, dass auch Visa mit längerfristiger Gültigkeit lediglich zu einem Aufenthalt von jeweils 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen berechtigen.
Das Ding ist, es macht für uns gar keinen Sinn, erst mal das Einjahresvisum zu beantragen, weil es ja nicht um mehrmalige Einreisen innerhalb eines Jahres geht...
Deswegen würde mich interessieren, ob das eine zwingende Voraussetzung ist oder eben eine Ermessensentscheidung und auch die Chance besteht, direkt drei Jahre bewilligt zu bekommen mit obiger Begründung?