gdhtkutfkutdk schrieb am 09.06.2022 um 16:46:45:Was passiert, wenn beide Parteien auswandern und im Ausland (EU Drittland) leben?
Ihr Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen (zum Beispiel um im Ausland eine Schule zu besuchen, zu arbeiten, um im Ausland einen Familienangehörigen zu pflegen, um zu heiraten und sich im Ausland niederzulassen) oder
ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder in das Bundesgebiet ein). Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt durch einen Auslandsaufenthalt nicht, wenn Sie sich mehr als 15 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Ihr Lebensunterhalt auch nach der Wiedereinreise gesichert ist. In diesem Fall erlischt auch die Niederlassungserlaubnis Ihres in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten nicht, unabhängig von dessen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet.
Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt auch dann nicht, wenn Sie mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. In diesem Fall benötigen wir eine gemeinsam abgegebene Erklärung darüber, dass Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und auch nach Ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland weiterhin besteht
https://www.vulkaneifel.de/integration/erloeschen-des-aufenthaltstitels-51-aufen...gdhtkutfkutdk schrieb am 09.06.2022 um 16:46:45:Wenn sich beide Parteien scheiden und dies geschieht im Ausland und wir gehen hypothetisch davon aus, dass die Scheidung rechtskräftig ist, und beide Parteien leben in diesem Zeitpunkt im Ausland unddie Frau will zurück nach Deutschland einreisen und der Aufenthalt ist im Ausland länger als 1 Jahr gewesen, wie sähe die Sachlage aus?
Sie müsste sich einen Grund für ein Visum suchen...also neu heiraten, Job usw.
Ansonsten keine Einreise erlaubt