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Online Hochzeit Utah D-PHL; Ehe in Phil anerkannt, was nun? (Gelesen: 10.200 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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04.06.2022 um 19:55:31
 
Guten Abend zusammen,
ich frage für einen Bekannten der gerade sehr im Stress u.a. deswegen ist, ich hoffe das ist ok?

Folgende Situation:
D Staatsbürger heiratet Anfang des Jahres seine Verlobte aus den Philippinen per Online Hochzeit in Utah.
Idee war damit sie sich endlich  sehen können, also das ihm damit die Einreise in die Philippinen ermöglicht wird.

Ergebnis: ca. 1 Woche nach der Hochzeit hätte er als tourist sowieso einreisen können.. naja blöd gelaufen Zwinkernd.

Jetzt hat er vom Phil Botschaft aus den USA auch den ROM "Report of Marriage" bekommen, also die Bestätigung dass
die Ehe in den Phils registriert ist.

Nun stellt sich heraus dass die Online Hochzeit wohl in D nicht akzeptiert wird?Also basierend auf online recherchen.  Auf den Phils gibt es aber keine Scheidung.

Die Frage ist ob es hier eine Möglichkeit gibt wie man das Problem lösen kann? Das Ziel wäre dass ein Visum für FzF in Deutschland genehmigt wird. Die Phils haben ein unsicheres Urkundenwesen, daher könnte die DBM eine UP anstoßen das wäre soweit bekannt.

Nur was ist bzgl. der Online Hochzeit? Und was wäre jetzt am Sinnvollsten zu unternehmen? Einfach einen Antrag auf FzF zu stellen?

Ich danke euch vorab Smiley
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lottchen
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Antwort #1 - 04.06.2022 um 21:46:11
 
Tja, das war ja nun wohl das Dümmste, was die beiden machen konnten. Das Zusammenleben in D können die beiden jetzt wohl vergessen. Sie ist verheiratet. Er nicht. Sie kann nicht herkommen um die Ehe hier zu leben weil er hier nicht als verheiratet gilt. Er kann sie hier auch nicht mehr heiraten weil sie ja jetzt schon verheiratet ist. Ich habe keine Idee wie man diese Kuh vom Eis bekommen will. Als einzige Möglichkeit sehe ich ein gemeinsames Leben auf den Phillipinen.

Als Erstes sollte man die Situation mal mit dem hiesigen Standesamt besprechen. Vielleicht haben die ja eine Idee. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erkennt eine solche Art der Eheschließung nicht an (7 L 122/22, Beschluß vom 15.02.22). Vielleicht tut es ja ein Standesamt bzw. Gericht in einem anderen Bundesland?   
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Antwort #2 - 04.06.2022 um 21:48:32
 
Sichere Information über die Anerkennung der Ehe in Deutschland erhält man, in dem man einen Antrag auf Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland stellt.

Falls der Deutsche seinen Wohnsitz in DEU hat, ist sein Wohnsitz-Standesamt hierfür zuständig.

Wird die Ehe nachbeurkundet, ist man auf der sicheren Seite.
Wenn nicht, weiß man es wenigstens auch sicher und einzelfallbezogen.
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roseforest
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Antwort #3 - 05.06.2022 um 05:46:02
 
@lottchen ja das ist schon klar dass das im Nachhinein jetzt blöd gelaufen ist habe ich ja geschrieben..
aber man ist mehrere Monate zusammen und sucht eben nach Möglichkeiten sich zu sehen .. ich kann es schon verstehen.

@petersburger also könnte es schon Sinn machen ein Schengen Visum zu beantragen in dem man alles ehrlich angibt oder ? Damit sie zumindest mal 3 Monate in D sein können? Die DBM  ist in der Vergangenheit sehr easy bzgl. Visum vergabe.z.B. habe ich letztes Jahr auch als Grund angegeben "das D Visum für Hochzeit dauert zu lange wegen der Urkundenprüfung und wir möchten gerne den Sommer 3 Monate in D verbringen" ich habe da für meine Verlobte damals auch 3 Monate Visum bekommen. Denke wenn die es ehrlich angeben dass man es klären will könnte es auch klappen?

Oder wie würdest ihr vorgehen?
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Antwort #4 - 05.06.2022 um 08:31:10
 
roseforest schrieb am 05.06.2022 um 05:46:02:
@petersburger also könnte es schon Sinn machen ein Schengen Visum zu beantragen in dem man alles ehrlich angibt oder ?

Wird man nicht bekommen, weil die DAV Manila von einer Umgehung des FZV ausgehen wird.

roseforest schrieb am 05.06.2022 um 05:46:02:
Oder wie würdest ihr vorgehen? 

Es gibt vermutlich nur einen Weg, wenn man die Philippinen kennt. Man muss eine Annulierung der Ehe auf den Philippinen anstoßen und durchführen. Nur so kann man diese "irrige" Hochzeit auflösen. Dauer ca. 2 Jahre + x und Kosten bei 2.500 € + x.

Wenn diese Annulierung (einzige Art der Scheidung auf den Philippinen) durch ist, kann man eine UP starten und dann entweder auf den Philippinen erneut echt heiraten oder eben mittels FZV in Deutschland.
Ein Schengenvisum wird man vermutlich nicht bekommen in dieser Zeit!

Zitat:
ch habe da für meine Verlobte damals auch 3 Monate Visum bekommen. Denke wenn die es ehrlich angeben dass man es klären will könnte es auch klappen?

Ihr ward auch nicht "falsch" verheiratet und es gab diese "erleichterte Visumvergabe" wegen reiseproblemen durch Covid...das gibt es jetzt nicht mehr. Die Philippinen sind offen! Er wird sie dort besuchen müssen, bis das Annulment durch ist


Sind beide ehepartner zufällig Muslime?
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roseforest
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Antwort #5 - 05.06.2022 um 10:54:48
 
also die Ehe Annulieren mit welchem Grund? Und selbst wenn das klappen sollte dann die gleiche Frau nochmal heiraten?
Das macht doch absolut keinen Sinn..

Die Story wäre doch schon fast reif für eien BILD Zeitung Artikel oder?

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Antwort #6 - 05.06.2022 um 11:57:53
 
roseforest schrieb am 05.06.2022 um 10:54:48:
also die Ehe Annulieren mit welchem Grund? 

Weil solche Ehen in Deutschland nicht anerkannt werden. Weil beide Partner zur Hochzeit nicht in den USA waren sondern jeweils in Deutschland / Philippinen am Monitor saßen. Hier muss man also das "ROM" fixxen in "nicht verheiratet"...das geht auf den Phills nur per Annulierung! Oder vielleicht Online - Scheidung in Utah????
Für eine Annulierung auf den Philippinen sollte man idealerweise "psychische" Gründe nennen. Vielleicht ist einer der beiden Partner psychisch nicht auf der Höhe...99% aller Annulierung auf den Phills laufen so ab.
Meiner Meinung die einzige Chance das jemals wieder zu fixxen.

roseforest schrieb am 05.06.2022 um 10:54:48:
Und selbst wenn das klappen sollte dann die gleiche Frau nochmal heiraten?

Na klar, dann ganz offiziell mit Hochzeitsvisum / UP und in Deutschland. Dort ist der Mann ja unverheiratet. Geht nunmal nicht anders, weil man sich in eine dumme Situation begeben hat. Selbst Schuld würde ich sagen, hätte man easy wissen können.

roseforest schrieb am 05.06.2022 um 10:54:48:
Das macht doch absolut keinen Sinn..

ist aber die einzige Möglichkeit wenn man in Deutschland zusammen leben will

roseforest schrieb am 05.06.2022 um 10:54:48:
Die Story wäre doch schon fast reif für eien BILD Zeitung Artikel oder?

Eher für trash TV...hier hat der "Ehemann" wissentlich und wollentlich Mist gebaut und nun muss er es wieder glätten, wenn man das will.
Also hilft nur Zeit und Geld zu investieren und das Annulment durchzusetzen....dann UP / A1 Kurs und in Deutschland erneut heiraten.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall auf den Philippinen...am Ende nach 3 Jahren aller vergeblichen Versuche und Investion von viel Geld, blieb dann auch nur der Weg über das Annulment aus psychischen Gründen.


https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-duesseldorf-online-eheschlie
ssung-in-utah-in-deutschland-ungueltig

https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/aktuelles/online-eheschliessung-nach-de...

https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Urteil-Online-Heirat-Deutsc...
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« Zuletzt geändert: 05.06.2022 um 12:10:40 von deerhunter »  
 
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Antwort #7 - 05.06.2022 um 12:18:46
 
Vergessen

Darauf achten, dass die beiden jetzt nur keine Kinder bekommen...sonst wird es extrem kompliziert, wenn man nicht auf den Philippinen leben will
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Antwort #8 - 06.06.2022 um 10:45:49
 
Vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen.

Aber eine Frage noch: wenn die beiden in D leben wollte , wäre dann ein gemeinsames Kind nicht die Lösung sogar? Dann könnte doch FzF Visum zum deutschen Kind beantragt werden oder ?

Verheiratet waren sie dann zwar nicht aber sie könnten zusammen nach D?
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Antwort #9 - 06.06.2022 um 12:40:51
 
roseforest schrieb am 06.06.2022 um 10:45:49:
wenn die beiden in D leben wollte , wäre dann ein gemeinsames Kind nicht die Lösung sogar? Dann könnte doch FzF Visum zum deutschen Kind beantragt werden oder ?

Nein, weil zur Vaterschaftsanerkennung ja eine UP gemacht wird....dazu bedarf es des Cenomar, dass die Dame als "Verheiratet" nicht bekommt, sondern nur "Cemar". Also keine Vaterschaftsanerkennung, kein FZV....vergiss dieses. Es würde nur zu noch mehr verwicklungen führen.

roseforest schrieb am 06.06.2022 um 10:45:49:
Verheiratet waren sie dann zwar nicht aber sie könnten zusammen nach D? 

Sie gilt in den Philippinen als verheiratet wenn es ein ROM gibt...also wäre das Kind ein Kind des Ehemannes, denn es für Deutschland aber nicht gibt!

Deshalb wird keine VA möglich sein, weil nach Phill Recht verheiratet. Also kein FZV zum deutschen Kind...weil Kind ncht Deutsch bis VA wirksam ist
Man muss jetzt erst die Papiere wieder sauber bekommen, was nur durch Annument geht. Deshalb zügig damit beginnen, denn das dauert mind. 2 Jahre. Also keine Zeit mit Umwegen verschwenden und loslegen.

PS: Warum meldet sich dein Kumpel nicht selbst hier? Macht es einfacher als 3rd Party
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Antwort #10 - 07.06.2022 um 07:49:42
 
Na ich weiß nicht. Warum sollte eine Handschuehe nicht anerkannt werden. Außerdem warum sollte eine Ehescheidung notwendig sein? Wenn bspw. Das deutsche Standesamt feststellt dass die Ehe nicht gültig sei, dann kann es ja auch nicht die Scheidung auf den Philippinen verlangen... Dann sollte man in Deutschland korrekt heiraten und nicht schwachsinnige Steine in den Weg stellen.
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Antwort #11 - 07.06.2022 um 07:59:24
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 07:49:42:
Na ich weiß nicht. Warum sollte eine Handschuehe nicht anerkannt werden

Weil es keine Handschuhehe ist...Bei der Handschuhehe ist bei der Eheschließung entweder die Braut oder der Bräutigam nicht persönlich anwesend und wird durch einen Stellvertreter ersetzt. Hier waren beide Ehepartner nicht persönlich anwesend, nicht mal in USA und es gab keinen Stellvertreter. Nur einen Monitor... Onlineehe aus USA wird hier nicht anerkannt!

Aras schrieb am 07.06.2022 um 07:49:42:
Wenn bspw. Das deutsche Standesamt feststellt dass die Ehe nicht gültig sei, dann kann es ja auch nicht die Scheidung auf den Philippinen verlangen... Dann sollte man in Deutschland korrekt heiraten und nicht schwachsinnige Steine in den Weg stellen. 

Nein, geht auch nicht! Philippinen haben unsicheres Urkundenwesen und es gibt zu 99,9% eine UP...dazu muss die "Ehefrau" eine "Cenomar" nachweisen, also eine "Ledigkeitsbescheinigung". Diese bekommt sie aber nicht, weil sie auf den Philippinen verheiratet ist!

Also wird das deutsche STA eine im Heimatland verheiratete Frau nicht erneut verheiraten.
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Antwort #12 - 07.06.2022 um 08:10:47
 
Kurzer Einwurf. Wäre es denn eigentlich möglich dann in Dänemark zu heiraten? Dort braucht man diese Ledigkeits-Bescheinigungen ja nicht und die Heirat würde hier dann anerkannt werden oder ergeben sich daraus dann andere Probleme?
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Antwort #13 - 07.06.2022 um 08:20:57
 
LordOfLight schrieb am 07.06.2022 um 08:10:47:
Kurzer Einwurf. Wäre es denn eigentlich möglich dann in Dänemark zu heiraten? Dort braucht man diese Ledigkeits-Bescheinigungen ja nicht und die Heirat würde hier dann anerkannt werden oder ergeben sich daraus dann andere Probleme?


Da es ja eine UP gibt, wird die Vorehe auf den Philippinen herauskommen...also wird damit die Dänische Ehe ungültig und es gibt kein FZV. Nichts gewonnen, man kann in D nicht zusammen leben
Man hat dann noch mehr Probleme...annulierung der einen Ehe aus Utah + Scheidung in Dänemark
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Antwort #14 - 07.06.2022 um 08:58:20
 
Für eine wirksame Eheschließung kommt es auf die Einhaltung der Ortsform an. Der Ort der Eheschließung ist Utah/USA und nicht Deutschland bzw. die Philippinen. Ist die Ortsform eingehalten? Offensichtlich ja.

Insofern kann Deutschland jetzt nicht darauf verweisen, dass es nicht anerkennen will, weil Online-Eheschließung in Deutschland nicht gäbe.

Auch ist die Eheannullierung in den Philippinen auch ein merkwürdiger Vorschlag. "Ich will mich scheiden lassen, damit ich meinen Ehemann nochmal heiraten will.".

Also hier wäre es ggf. leichter beim Standesamt die Eheschließung registrieren zu lassen (wie Petersburger vorgeschlagen hat) und Hilfsweise beim OLG eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für die Frau zu beantragen, und wenn das Standesamt das verweigert das gem. § 49 PStG dem Amtsgericht vorzulegen. Dann sollen die entweder feststellen, dass die Ehe gültig ist, oder  wegen einem Formfehler nicht gültig ist und darum beide heiraten können.

Denn das Problem liegt nicht in den Philippinen, sondern in Deutschland.
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Antwort #15 - 07.06.2022 um 09:58:56
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 08:58:20:
Insofern kann Deutschland jetzt nicht darauf verweisen, dass es nicht anerkennen will, weil Online-Eheschließung in Deutschland nicht gäbe.


Ist schon entschieden. Siehe den 2. & 3. Link von deerhunter oben oder googeln.
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Antwort #16 - 07.06.2022 um 10:27:19
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 08:58:20:
Also hier wäre es ggf. leichter beim Standesamt die Eheschließung registrieren zu lassen (wie Petersburger vorgeschlagen hat)

Bitte nicht meine Worte verändern - ich sprach von einer Nachbeurkundung, also der Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Es ist schon genug Verwirrung in der Sache, die muss nicht durch eine "Registrierung" verschlimmert werden.
[Ich weiß, Aras, dass Du die korrekte Bezeichnung kennst und gemeint hast. Und Du weißt, warum ich die vorigen Sätze schrieb!]



Genau die Online-Eheschließung war im letzten Jahr ausführlich hier im Forum Thema. Die bisherigen Fälle waren nicht der Ortform entsprechend geschlossen worden.

Ich gehe davon aus, dass auch die Eheschließung des TS vermutlich nicht in Deutschland beurkundet werden kann, weil die Ortsform nicht korrekt eingehalten wurde. Es gab vor meinem Ratschlag nicht ausreichend Informationen über den Fall, um da sicher zu sein.
Außer den Staatsangehörigkeiten der beiden nichts über die Wohnorte oder die Aufenthaltsorte - das konnte man sich nur denken.

Ich habe das jetzt nicht überprüft, aber die Links in Antwort#6 sollten genügend Material zur Begründung liefern.

In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten.
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Antwort #17 - 07.06.2022 um 10:49:28
 
Ich hab jetzt die Entscheidung des VG Düsseldorf gelesen.

https://openjur.de/u/2387878.html


Dort steht, dass beide Ehepartner sich in Deutschland befanden und "Die Eheschließung ist ein familienrechtlicher Vertrag, Siede in Grüneberg (Ex-Palandt), BGB Kommentar, Vor § 1310 Rz. 3 ; 81. Aufl. 2022,
der durch Antrag (§ 145 BGB) und Annahme (§ 146ff BGB) zustande kommt. Ort des Vertragsschlusses ist dabei derjenige, an dem die Annahmeerklärung wirksam wird, d.h. wo sie dem Antragenden zugeht."

Und da in dem Fall beide in Deutschland waren, konnten die sich das VG darauf berufen, dass es eine Umgehung der deutsche Eheschließungshoheit darstellte.

Nun die Frage: Wer ist der/die Annehmende? Die Philippinin in den Philippinen oder der Deutsche in Deutschland. Und was wäre gewesen wenn der Deutsche nicht in Deutschland gewesen wäre, sondern in den zufällig in den USA? Und weil die Philippinin in den Philippinen war, kann man davon ausgehen, dass wieder philippinisches Recht gelten könnte, und die hatten ja kein Problem mit der Eheschließung.

Und dann sind wir wieder in einem ungeklärten Zustand. Denn hätte roseforest erklärt, dass beide in Deutschland die Online Eheschließung gemacht hätten, hätte ich auch die Umgehung der Eheschließungshoheit vermutet.

Also nochmal: Entweder das Standesamt beurkundet (nach Urkundenüberprüfung etc.) die Eheschließung nach oder die Frau kriegt ein Ehefähigkeitszeugnisbefreiung vom OLG, da die Eheschließung der Ehewilligen ungültig ist. Die Frau zu einer kostspieliegen, langwierigen und im Ende ad absurdum führende Eheannullierung zu bewegen nur um den Ehemann wieder zu heiraten damit Deutschland das akzeptiert finde ich schon widersinnig.

Also entweder es liegt ein Formmangel vor, oder es liegt kein Formmangel vor.
Liegt ein Formmangel vor, führt dies zu einer fehlerhaften Ehe? Ist es eine Nicht-Ehe oder ist es gar komplett nichtig? Ist es eine hinkende Ehe?

Kann es geheilt werden?

Tausend fragen. Das sollte aber deutsches Gericht am konkreten Einzelfall klären.
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Antwort #18 - 07.06.2022 um 10:51:28
 
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Wie Du vermutet hast @Petersburger der Mann war in D und die Frau auf den Phils während der Online Hochzeit.

In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten.

danke so wird man es nun versuchen.
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Antwort #19 - 07.06.2022 um 11:07:52
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 10:49:28:
oder die Frau kriegt ein Ehefähigkeitszeugnisbefreiung vom OLG

Mit dem Ziel, dass dann in Deutschland dieselben Personen nochmals die Ehe schließen und dann nach philippinischem Recht (und wohl auch USA-Recht) dieselbe Ehe zweimal geschlossen wird?

Das scheint mir keine Lösung, die das Wort "besser" verdient.

Die von Dir "widersinnig" genannte Lösung hätte den Vorteil, dass nach erfolgter Eheannullierung wieder überall auf der Welt die gleichen Voraussetzungen vorliegen: Zwei nicht bereits verheiratete Brautleute schließen eine Ehe. Die dann auch überall problemlos anerkannt werden kann.
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Antwort #20 - 07.06.2022 um 11:17:22
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 10:49:28:
Nun die Frage: Wer ist der/die Annehmende? Die Philippinin in den Philippinen oder der Deutsche in Deutschland. Und was wäre gewesen wenn der Deutsche nicht in Deutschland gewesen wäre, sondern in den zufällig in den USA? Und weil die Philippinin in den Philippinen war, kann man davon ausgehen, dass wieder philippinisches Recht gelten könnte, und die hatten ja kein Problem mit der Eheschließung. 

Zu diesem zeitpunkt war der Deutsche aber in Deutschland und die Pinay auf den Philippinen, wie der TE schreibt! Dazu war zu dem Zeitpunkt der Ehe keine Einreise in die USA möglich (Corona). Also passt das nicht!

Petersburger schrieb am 07.06.2022 um 10:27:19:
In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten. 

So ist es

Petersburger schrieb am 07.06.2022 um 11:07:52:
Die von Dir "widersinnig" genannte Lösung hätte den Vorteil, dass nach erfolgter Eheannullierung wieder überall auf der Welt die gleichen Voraussetzungen vorliegen: Zwei nicht bereits verheiratete Brautleute schließen eine Ehe. Die dann auch überall problemlos anerkannt werden kann. 

So ist es und deshalb vermutlich die einzige Chance aus dieser Misere rauszukommen
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Antwort #21 - 07.06.2022 um 11:27:28
 
Ich kann mich erinnern, dass wir hier im Forum bereits ähnliche Fälle hatten. Keine Online-Heirat, aber Heiraten z.B. in Indien oder Burma/Birma/Myanmar/Nepal...(keine Ahnung mehr welches Land genau), wo nach dem falschen Ritus geheiratet wurde und für den Einheimischen die Ehe galt, aber für den Deutschen nicht. Leider erfahren wir hier im Forum nur sehr selten, wie die Lösung aussah. Und übertragbar wäre sie auf diesen Fall auch nicht 100%, da es immer andere Hindernisse für die Anerkennung sind (meist religiöse).
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Antwort #22 - 07.06.2022 um 14:56:10
 
Petersburger schrieb am 07.06.2022 um 11:07:52:
Die von Dir "widersinnig" genannte Lösung hätte den Vorteil, dass nach erfolgter Eheannullierung wieder überall auf der Welt die gleichen Voraussetzungen vorliegen: Zwei nicht bereits verheiratete Brautleute schließen eine Ehe. Die dann auch überall problemlos anerkannt werden kann.


Hier wird der Fehler gemacht, dass man eine Anullierung auf den Philippinen einer einfachen Scheidung in anderen Ländern gleichsetzt. Als wenn es eine einfache formale Sache wäre. Diese Anullierung setzt aber sehr hohe Hürden voraus: zB. Geisteskrankheit, Impotenz usw. Dazu gibt es auch Anhörungen, meist beider Partner.

Nun frage ich:
Wie soll ein Gericht auf den Philippinen nach Anhörung der beiden Eheleute eine Anullierung aussprechen, wenn

a ) beide behaupten, dass sie auch weiterhin gerne verheiratet sein wollen
b ) von den für die Anullierung nötigen Gründen kein einziger Grund real nachweisbar ist
c ) man die Anullierung nur wolle, um den deutschen Behörden "einen Gefallen" zu tun..

.. folglich wird diese Anullierung, wenn alles offen und ohne unter Tischzahlungen verläuft, abgelehnt werden.

Und dann ?

Ich bin hier bei Aras, der das im Zweifel deutschen Gerichten überlassen will, wie eine Registrierung der Hochzeit erfolgreich gemacht werden kann.
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Antwort #23 - 07.06.2022 um 15:22:07
 
Ich würde mich als Alternative auch mal erkundigen ob eine so geschlossene Ehe nicht von den Amis aufgehoben werden kann. Oder wird sowas dann nicht von den Philippinen anerkannt auch wenn der eigene Rechtskreis gar nicht betroffen ist?
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Antwort #24 - 07.06.2022 um 17:27:38
 
hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
Hier wird der Fehler gemacht, dass man eine Anullierung auf den Philippinen einer einfachen Scheidung in anderen Ländern gleichsetzt. Als wenn es eine einfache formale Sache wäre. Diese Anullierung setzt aber sehr hohe Hürden voraus: zB. Geisteskrankheit, Impotenz usw. Dazu gibt es auch Anhörungen, meist beider Partner.

Vielleicht ist ja zufällig einer der beiden Partner "geistig" nicht auf der Höhe, hat einer Schwerbeschädigung oder sogar "Psychoprobleme". Hatte mal einen Autisten mit Schwerbehindertenausweis, da lief es darauf hinaus und die Annulierung lief ganz prima

hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
Wie soll ein Gericht auf den Philippinen nach Anhörung der beiden Eheleute eine Anullierung aussprechen, wenn

a ) beide behaupten, dass sie auch weiterhin gerne verheiratet sein wollen


Na bei einer Phill. annulierung sagt doch niemand die Wahrheit....ist halt die einzige Möglichkeit

hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
folglich wird diese Anullierung, wenn alles offen und ohne unter Tischzahlungen verläuft, abgelehnt werden.


Auch sind die "Zahlungen" dort ja eher üblich

hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
Ich bin hier bei Aras, der das im Zweifel deutschen Gerichten überlassen will, wie eine Registrierung der Hochzeit erfolgreich gemacht werden kann. 

Kann man probieren, aber die deutschen Gerichte werden das als "nicht zuständig" vermutlich ablehnen, da es USA / Philipinen Rechtskreise betrifft....und siehe meine Links auf der Vorseite. Da haben deutsche Gerichte eben abgelehnt das anzuerkennen
Da sollte man viel Geld für einen Anwalt haben

lottchen schrieb am 07.06.2022 um 15:22:07:
Ich würde mich als Alternative auch mal erkundigen ob eine so geschlossene Ehe nicht von den Amis aufgehoben werden kann. Oder wird sowas dann nicht von den Philippinen anerkannt auch wenn der eigene Rechtskreis gar nicht betroffen ist? 


Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass man eventuell in Utah eine Scheidung machen könnte...weiß nur nicht ob die Philippinen das anerkennen
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Antwort #25 - 07.06.2022 um 17:41:05
 
Ich meinte wie geschrieben Annulierung / Aufhebung, nicht Scheidung. Habe aber keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist (bzw. welche Voraussetzugen es dafür gäbe) und ob das überhaupt einen Vorteil hätte.
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Antwort #26 - 07.06.2022 um 18:19:43
 
lottchen schrieb am 07.06.2022 um 17:41:05:
Ich meinte wie geschrieben Annulierung / Aufhebung, nicht Scheidung. Habe aber keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist (bzw. welche Voraussetzugen es dafür gäbe) und ob das überhaupt einen Vorteil hätte.


Zitat:
Annullierung in Utah Zeitliche Begrenzung

Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es keine zeitliche Begrenzung oder einen Zeitrahmen für die Einreichung von Annullierungspapieren. Die folgende Liste von Gründen für eine erfolgreiche Annullierung in Utah:

    Die Ehe war zwischen Verwandten, die rechtlich nicht heiraten dürfen, wie z.B. Bruder und Schwester.
    Eine der Personen in der Ehe war unter 18 und ihre Eltern haben der Ehe nicht zugestimmt.
    Wenn ein Paar vor dem 3. Mai 1999 geheiratet hat und mindestens eine Partei unter 14 Jahre alt war, oder wenn das Paar nach dem 3. Mai 1999 geheiratet hat und eine Partei unter 16 Jahre alt war.
    Bigamie; wenn eine Person jemanden heiratet, während sie noch mit einer anderen Person verheiratet ist, z.B. wenn sie ein zweites Mal heiratet, bevor die Scheidung einer früheren Ehe rechtskräftig ist.

Gründe für eine Annullierung in Utah

Obwohl nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt, zeigt die Rechtsprechung, dass eine Annullierung auch aus Gründen wie Täuschung, Betrug oder wenn eine Partei sich weigert, die Ehe zu vollziehen, erfolgen kann. Die Unfähigkeit eines Mannes, eine Erektion zu bekommen, ist ebenfalls ein Grund für eine Annullierung, wenn die Frau nachweisen kann, dass dies kein Umstand war, von dem sie vor der Hochzeit wusste.

Auch wenn eine Ehe durch eine Annullierung so ungültig wird, als hätte sie nie stattgefunden, können in einem Annullierungsverfahren dennoch Besuchsrechte für die Kinder und Unterhaltszahlungen verlangt werden. Auch die Aufteilung der Schulden und des Vermögens kann Teil des Annullierungsverfahrens in Utah sein.
Wie erhält man eine Annullierung in Utah?

Das Verfahren zur Annullierung einer Ehe beginnt auf die gleiche Weise wie eine Scheidung. Die Person, die eine Annullierung anstrebt, muss einen Antrag bei ihrem örtlichen Gericht für häusliche Beziehungen einreichen. Dieser Antrag kann Informationen darüber enthalten, wie der Antragsteller die Aufteilung des Vermögens wünscht, wie er das Sorgerecht für die Kinder geregelt haben möchte und wie er das Besuchsrecht geregelt haben möchte, sowie über finanzielle Unterstützung und Unterhalt. Die andere Prozesspartei hat die Möglichkeit, dem Gericht ihre Antwort zu übermitteln.

Für Fragen und Hilfe in Bezug auf eine Annullierung oder andere rechtliche Fragen wenden Sie sich an Wall & Wall Attorneys at Law, um zu sehen, wie wir Ihnen helfen können, sich durch die Feinheiten des Annullierungsrechts von Utah zu winden.
https://grainofsound.org/annullierungsgesetze-in-utah/


Also ebenso wie auf den Philippinen...vermutlich nur viel aufwändiger und damit teurer!

https://jurios.de/2022/03/13/us-heirat-per-videokonferenz-nicht-wirksam/

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Antwort #27 - 07.06.2022 um 20:54:43
 
Ich danke nochmals allen für die konstruktive Diskussion Smiley). Ich denke da sind erstmal genug Ansätze dabei Smiley

Wie es ausgegangen ist werde ich auf jeden Fall informieren. Das finde ich ist ja das Mindeste bei der tollen Hilfestellung.
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Antwort #28 - 07.06.2022 um 23:52:22
 
Moin,

nachdem da vorher schon diese Katastrophe angerichtet wurde, würde ich auch weiterhin jeden geplanten Schritt berichten und weitere Informationen hier schreiben, wenn sie denn kommen.
Die Annulierung der Ehe in Utah, wenn das denn klappt, nützt z.B. gar nichts, wenn die Phillipinen das nicht akzeptieren.

Noch ne Idee, vielleicht naiv: In den Phillipinen gelten die Beiden als verheiratet. Kann man daraus nicht was für D ableiten? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, sowas wie eine Nachbeurkundung in den Phillipinen zu machen?

Gruß,
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Antwort #29 - 08.06.2022 um 07:22:06
 
nixwissen schrieb am 07.06.2022 um 23:52:22:
Noch ne Idee, vielleicht naiv: In den Phillipinen gelten die Beiden als verheiratet. Kann man daraus nicht was für D ableiten? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, sowas wie eine Nachbeurkundung in den Phillipinen zu machen?

Was will man dort nachbeurkunden? Er hat ja ein ROM, dass sie in den Phills verheiratet sind aufgrund der Utah Urkunde. Wobei das bis 2021 dort auch nicht anerkannt wurde...muss also entweder neu sein oder die haben nicht gesehen das es Online war
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Antwort #30 - 08.06.2022 um 09:26:21
 
deerhunter schrieb am 08.06.2022 um 07:22:06:
Wobei das bis 2021 dort auch nicht anerkannt wurde...muss also entweder neu sein oder die haben nicht gesehen das es Online war

Dann sollte man die Behörden dort vielleicht mal drauf stoßen dass das eben eine reine Online-Trauung war. Vielleicht revidieren die Behörden dann dort ihre Entscheidung sie als verheiratet zu führen. 
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Antwort #31 - 08.06.2022 um 10:00:50
 
Ich habe online schon ein paar Berichte gelesen letztes Jahr dass die Utah Hochzeit in den Phils anerkannt wurde.
Aber : da war auch der Mann in den USA und US Staatsbürger und die Frau auf den Phils. Die haben dann logischerweise auch keine Probleme
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Antwort #32 - 08.06.2022 um 11:22:46
 
Article 26, Family Code of the Philippines

“All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country”

Furthermore, when it comes to the solemnization of marriages, the Philippines follows the rule of lex loci celebrationis, which translates to “law of the place of the ceremony”. Under this rule, the law of the state where marriage is solemnized or performed will be observed.  This means a state will recognize a marriage performed or celebrated in another state as long as it follows the requirements set by the law of that state, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38

Art. 35. The following marriages shall be void from the beginning:

    (1) Those contracted by any party below eighteen years of age even with the consent of parents or guardians;

Art. 36. A marriage contracted by any party who, at the time of the celebration, was psychologically incapacitated to comply with the essential marital obligations of marriage, shall likewise be void even if such incapacity becomes manifest only after its solemnization.


Einzige Chance, wenn man einem der beiden Partner eine "geistige" Behinderung (psychologically incapacity) unterstellen könnte, dann wäre es ungültig auch auf den Philippinen!

Aber das hat dein Kumpel nicht zufällig zu bieten, oder?

    Abhängigkeitserkrankungen. Abhängigkeitserkrankungen. ...
    Ängste und Zwänge. Ängste, Phobien, Panik und Zwang. ...
    Belastungsstörung und Trauma.
    Borderline.
    Burn-out.
    Depression und Bipolare Störung.
    Essstörung.
    Psychose und Schizophrenie.
    Autismus

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Antwort #33 - 08.06.2022 um 11:54:39
 
Wie gesagt, der Fall vom Türken und der Bulgarin wurde in den Nachrichten stark verkürzt. Es ist nicht so, dass eine Online-Eheschließung Utah generell nicht anerkannt wird. In dem speziellen Fall waren beide in Deutschland. In deinem Fall war eine Person nicht in Deutschland.

Und bei ner Annullierung in den Philippinen stellt sich mir die Frage was man macht, wenn man in 10 Jahren sich nochmal "scheiden" lassen will. Du hast also die Ehe mit deinem Ehemann annulliert nur um diesen nach kurzer Zeit wieder zu ehelichen?

Außerdem schreibst du selber, dass eine Annullierung 3 Jahre dauern kann. 3 Jahre wo man nicht zusammen leben kann. 3 Jahre wo man keine Familienplanung machen kann. Bestechungsgelder und Anwälte auf die man 100% vertrauen muss, und die einem alles versprechen.

Dann lieber ein deutsches Gericht, wo ich als Deutscher die Sprache spreche, die Arbeit eines Anwaltes auch ansatzweise beurteilen kann und innerhalb eines Jahres eine rechtsverbindliche Antwort erwarten kann.
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Antwort #34 - 08.06.2022 um 12:01:43
 
Aras schrieb am 08.06.2022 um 11:54:39:
In deinem Fall war eine Person nicht in Deutschland. 

Aber auch nicht in Utah

Aras schrieb am 08.06.2022 um 11:54:39:
Und bei ner Annullierung in den Philippinen stellt sich mir die Frage was man macht, wenn man in 10 Jahren sich nochmal "scheiden" lassen will. Du hast also die Ehe mit deinem Ehemann annulliert nur um diesen nach kurzer Zeit wieder zu ehelichen? 

Gibt es doch überall auf der Welt, das man sich scheiden lässt und dann nochmals heiratet. Hatte ich gerade in der Bekanntschaft in Deutschland.
Außerdem kann man ja dann in einer "deutschen" Scheidung begründen, dass man damals nur annulieren musste wegen nicht anerkennung!

Aras schrieb am 08.06.2022 um 11:54:39:
Außerdem schreibst du selber, dass eine Annullierung 3 Jahre dauern kann. 3 Jahre wo man nicht zusammen leben kann

So weit ich es verstanden habe leben beide zusammen auf den Philippinen im Moment..also kein Problem! Das mit der Familienplanung ist eigene Schuld

Aras schrieb am 08.06.2022 um 11:54:39:
Dann lieber ein deutsches Gericht, wo ich als Deutscher die Sprache spreche, die Arbeit eines Anwaltes auch ansatzweise beurteilen kann und innerhalb eines Jahres eine rechtsverbindliche Antwort erwarten kann. 

Ja, kann man probieren...dann ist man aber getrennt und auch deutsche Gerichte brauchen momentan Jahre und es kostet viel Geld!
Ich würde dann lieber weiter zusammen auf den Philippinen leben und das dort klären...ist billiger und man ist zusammen
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Antwort #35 - 08.06.2022 um 12:12:37
 
Sry, aber das ist doch lächerlich. Ein Deutsches Gericht braucht nicht Jahre. Das wird beim Amtsgericht bzw. beim OLG Präsidium zeitnah abgefrühstückt. Und das kann man auch ohne Anwalt schaffen, wenn man nicht auf den Kopf gefallen ist.

Und Utah Mantra-haft zu wiederholen ohne die Gerichtsentscheidung verstanden zu haben, bringt keine weiteren Erkenntnisse.
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Antwort #36 - 08.06.2022 um 13:00:11
 
Aras schrieb am 08.06.2022 um 12:12:37:
Sry, aber das ist doch lächerlich. Ein Deutsches Gericht braucht nicht Jahre. Das wird beim Amtsgericht bzw. beim OLG Präsidium zeitnah abgefrühstückt. Und das kann man auch ohne Anwalt schaffen, wenn man nicht auf den Kopf gefallen ist.

Ich habe gerade ein Verfahren beim Amtsgericht laufen, das wurde Anfang 2020 eingereicht. Bei uns in der Gegend sind die maximal überarbeitet!
Aber du magst vielleicht recht haben in anderer Gegend!

Wir werden ja erfahren was passiert...Ideen gab es ja genug
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Antwort #37 - 28.08.2022 um 10:49:40
 
roseforest schrieb am 07.06.2022 um 10:51:28:
In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten.

danke so wird man es nun versuchen. 


Hallo, gibt es ein Update, ob die Nachbeurkundung problemlos geklappt hat?

Falls nein, ein weiterer Lösungsansatz wäre womöglich, in die USA zu fliegen, eine Scheidung in Utah vorzunehmen (online), in Las Vegas "ganz traditionell" zu heiraten. Dann ist Deutschland zufrieden und die Anerkennung auf den Philippinen bleibt unberührt.
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Antwort #38 - 29.08.2022 um 18:41:11
 
Er war beim Standesamt und es verhält sich so dass sie in D "nochmal" heiraten können ohne Scheidung etc . Nachdem die Dokumente der Frau per Urkundenprüfing bestätigt wurden. Man bekommt dann natürlich keine Befreiung OLG bzgl Ehefähigkeitszeugnis aber das würde trotzdem funktionieren .

Problem ist zusätzlich er war vorher in den USA verheiratet mit einer Amerikanerin. Die Scheidung hat er aber in D nicht anerkennen lassen daher das muss vorher noch erfolgen.

Stand jetzt ist er lt Deutschen Recht noch mit seiner Ex Frau aus dem USA verheiratet 😂 also von "problemlos" kann jetzt nicht die Rede sein aber es ist.klar wie vorzugehen ist Smiley
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Antwort #39 - 30.08.2022 um 06:21:47
 
roseforest schrieb am 29.08.2022 um 18:41:11:
roblem ist zusätzlich er war vorher in den USA verheiratet mit einer Amerikanerin. Die Scheidung hat er aber in D nicht anerkennen lassen daher das muss vorher noch erfolgen.

Stand jetzt ist er lt Deutschen Recht noch mit seiner Ex Frau aus dem USA verheiratet 😂 also von "problemlos" kann jetzt nicht die Rede sein aber es ist.klar wie vorzugehen is

ach du große ..... Dein Kumpel hat aber alles mitgenommen!

roseforest schrieb am 29.08.2022 um 18:41:11:
an bekommt dann natürlich keine Befreiung OLG bzgl Ehefähigkeitszeugnis aber das würde trotzdem funktionieren . 

Wie geht das? Normalerweise kann man ohne Befreiung durch OLG nicht rechtssicher heiraten!
Hat er das schriftlich?
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Antwort #40 - 05.05.2024 um 04:18:49
 
Was ist denn jetzt dabei rausgekommen?
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Antwort #41 - 05.05.2024 um 08:44:41
 
Im Visumhandbuch gibt es nen Abschnitt darüber...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #42 - 05.05.2024 um 14:58:52
 
Wie in meinem vorherigen Beitrag geschrieben kann die Eheschließung "wiederholt" werden.

Das steht auch etwas weiter unten im Visa Handbuch als was du als Screenshot gesendet hast.

Ich kennen nun 2 Fälle mit online Utah

1) hat sich erledigt da Kind geboren wurde und nach Urkundenprüfung gab es eine D Geburtsurkunde - somit kann die Dame hier bleiben auch wenn sie nach D Recht nicht verheiratet sind. Das nachzuholen wollen sie aktuell nicht ist ja auch nicht dringend notwendig aktuell Zwinkernd

2) Fall auch online Hochzeit m FzF Visum wurde erteilt und die Dame ist schon seit über 2 Jahren in D. Scheint er Botschaft nicht aufgefallen zu sein und der ABH auch nicht bzgl Online Hochzeit Zwinkernd. Gibt nur dann ein Problem sollte sie schwanger werden - was aktuell nicht geplant ist Zwinkernd

Fazit: ist kein unlösbares Problem . Trotzdem würde ich das so auf keinen Fall empfehlen !!
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