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Online Hochzeit Utah D-PHL; Ehe in Phil anerkannt, was nun? (Gelesen: 7.723 mal)
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Antwort #15 - 07.06.2022 um 09:58:56
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 08:58:20:
Insofern kann Deutschland jetzt nicht darauf verweisen, dass es nicht anerkennen will, weil Online-Eheschließung in Deutschland nicht gäbe.


Ist schon entschieden. Siehe den 2. & 3. Link von deerhunter oben oder googeln.
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Petersburger
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Antwort #16 - 07.06.2022 um 10:27:19
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 08:58:20:
Also hier wäre es ggf. leichter beim Standesamt die Eheschließung registrieren zu lassen (wie Petersburger vorgeschlagen hat)

Bitte nicht meine Worte verändern - ich sprach von einer Nachbeurkundung, also der Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Es ist schon genug Verwirrung in der Sache, die muss nicht durch eine "Registrierung" verschlimmert werden.
[Ich weiß, Aras, dass Du die korrekte Bezeichnung kennst und gemeint hast. Und Du weißt, warum ich die vorigen Sätze schrieb!]



Genau die Online-Eheschließung war im letzten Jahr ausführlich hier im Forum Thema. Die bisherigen Fälle waren nicht der Ortform entsprechend geschlossen worden.

Ich gehe davon aus, dass auch die Eheschließung des TS vermutlich nicht in Deutschland beurkundet werden kann, weil die Ortsform nicht korrekt eingehalten wurde. Es gab vor meinem Ratschlag nicht ausreichend Informationen über den Fall, um da sicher zu sein.
Außer den Staatsangehörigkeiten der beiden nichts über die Wohnorte oder die Aufenthaltsorte - das konnte man sich nur denken.

Ich habe das jetzt nicht überprüft, aber die Links in Antwort#6 sollten genügend Material zur Begründung liefern.

In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten.
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Antwort #17 - 07.06.2022 um 10:49:28
 
Ich hab jetzt die Entscheidung des VG Düsseldorf gelesen.

https://openjur.de/u/2387878.html


Dort steht, dass beide Ehepartner sich in Deutschland befanden und "Die Eheschließung ist ein familienrechtlicher Vertrag, Siede in Grüneberg (Ex-Palandt), BGB Kommentar, Vor § 1310 Rz. 3 ; 81. Aufl. 2022,
der durch Antrag (§ 145 BGB) und Annahme (§ 146ff BGB) zustande kommt. Ort des Vertragsschlusses ist dabei derjenige, an dem die Annahmeerklärung wirksam wird, d.h. wo sie dem Antragenden zugeht."

Und da in dem Fall beide in Deutschland waren, konnten die sich das VG darauf berufen, dass es eine Umgehung der deutsche Eheschließungshoheit darstellte.

Nun die Frage: Wer ist der/die Annehmende? Die Philippinin in den Philippinen oder der Deutsche in Deutschland. Und was wäre gewesen wenn der Deutsche nicht in Deutschland gewesen wäre, sondern in den zufällig in den USA? Und weil die Philippinin in den Philippinen war, kann man davon ausgehen, dass wieder philippinisches Recht gelten könnte, und die hatten ja kein Problem mit der Eheschließung.

Und dann sind wir wieder in einem ungeklärten Zustand. Denn hätte roseforest erklärt, dass beide in Deutschland die Online Eheschließung gemacht hätten, hätte ich auch die Umgehung der Eheschließungshoheit vermutet.

Also nochmal: Entweder das Standesamt beurkundet (nach Urkundenüberprüfung etc.) die Eheschließung nach oder die Frau kriegt ein Ehefähigkeitszeugnisbefreiung vom OLG, da die Eheschließung der Ehewilligen ungültig ist. Die Frau zu einer kostspieliegen, langwierigen und im Ende ad absurdum führende Eheannullierung zu bewegen nur um den Ehemann wieder zu heiraten damit Deutschland das akzeptiert finde ich schon widersinnig.

Also entweder es liegt ein Formmangel vor, oder es liegt kein Formmangel vor.
Liegt ein Formmangel vor, führt dies zu einer fehlerhaften Ehe? Ist es eine Nicht-Ehe oder ist es gar komplett nichtig? Ist es eine hinkende Ehe?

Kann es geheilt werden?

Tausend fragen. Das sollte aber deutsches Gericht am konkreten Einzelfall klären.
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Antwort #18 - 07.06.2022 um 10:51:28
 
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Wie Du vermutet hast @Petersburger der Mann war in D und die Frau auf den Phils während der Online Hochzeit.

In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten.

danke so wird man es nun versuchen.
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Petersburger
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Antwort #19 - 07.06.2022 um 11:07:52
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 10:49:28:
oder die Frau kriegt ein Ehefähigkeitszeugnisbefreiung vom OLG

Mit dem Ziel, dass dann in Deutschland dieselben Personen nochmals die Ehe schließen und dann nach philippinischem Recht (und wohl auch USA-Recht) dieselbe Ehe zweimal geschlossen wird?

Das scheint mir keine Lösung, die das Wort "besser" verdient.

Die von Dir "widersinnig" genannte Lösung hätte den Vorteil, dass nach erfolgter Eheannullierung wieder überall auf der Welt die gleichen Voraussetzungen vorliegen: Zwei nicht bereits verheiratete Brautleute schließen eine Ehe. Die dann auch überall problemlos anerkannt werden kann.
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Antwort #20 - 07.06.2022 um 11:17:22
 
Aras schrieb am 07.06.2022 um 10:49:28:
Nun die Frage: Wer ist der/die Annehmende? Die Philippinin in den Philippinen oder der Deutsche in Deutschland. Und was wäre gewesen wenn der Deutsche nicht in Deutschland gewesen wäre, sondern in den zufällig in den USA? Und weil die Philippinin in den Philippinen war, kann man davon ausgehen, dass wieder philippinisches Recht gelten könnte, und die hatten ja kein Problem mit der Eheschließung. 

Zu diesem zeitpunkt war der Deutsche aber in Deutschland und die Pinay auf den Philippinen, wie der TE schreibt! Dazu war zu dem Zeitpunkt der Ehe keine Einreise in die USA möglich (Corona). Also passt das nicht!

Petersburger schrieb am 07.06.2022 um 10:27:19:
In jedem Fall ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung der sichere Weg, um für den konkreten Fall eine verbindliche Information zu erhalten. 

So ist es

Petersburger schrieb am 07.06.2022 um 11:07:52:
Die von Dir "widersinnig" genannte Lösung hätte den Vorteil, dass nach erfolgter Eheannullierung wieder überall auf der Welt die gleichen Voraussetzungen vorliegen: Zwei nicht bereits verheiratete Brautleute schließen eine Ehe. Die dann auch überall problemlos anerkannt werden kann. 

So ist es und deshalb vermutlich die einzige Chance aus dieser Misere rauszukommen
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lottchen
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Antwort #21 - 07.06.2022 um 11:27:28
 
Ich kann mich erinnern, dass wir hier im Forum bereits ähnliche Fälle hatten. Keine Online-Heirat, aber Heiraten z.B. in Indien oder Burma/Birma/Myanmar/Nepal...(keine Ahnung mehr welches Land genau), wo nach dem falschen Ritus geheiratet wurde und für den Einheimischen die Ehe galt, aber für den Deutschen nicht. Leider erfahren wir hier im Forum nur sehr selten, wie die Lösung aussah. Und übertragbar wäre sie auf diesen Fall auch nicht 100%, da es immer andere Hindernisse für die Anerkennung sind (meist religiöse).
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Antwort #22 - 07.06.2022 um 14:56:10
 
Petersburger schrieb am 07.06.2022 um 11:07:52:
Die von Dir "widersinnig" genannte Lösung hätte den Vorteil, dass nach erfolgter Eheannullierung wieder überall auf der Welt die gleichen Voraussetzungen vorliegen: Zwei nicht bereits verheiratete Brautleute schließen eine Ehe. Die dann auch überall problemlos anerkannt werden kann.


Hier wird der Fehler gemacht, dass man eine Anullierung auf den Philippinen einer einfachen Scheidung in anderen Ländern gleichsetzt. Als wenn es eine einfache formale Sache wäre. Diese Anullierung setzt aber sehr hohe Hürden voraus: zB. Geisteskrankheit, Impotenz usw. Dazu gibt es auch Anhörungen, meist beider Partner.

Nun frage ich:
Wie soll ein Gericht auf den Philippinen nach Anhörung der beiden Eheleute eine Anullierung aussprechen, wenn

a ) beide behaupten, dass sie auch weiterhin gerne verheiratet sein wollen
b ) von den für die Anullierung nötigen Gründen kein einziger Grund real nachweisbar ist
c ) man die Anullierung nur wolle, um den deutschen Behörden "einen Gefallen" zu tun..

.. folglich wird diese Anullierung, wenn alles offen und ohne unter Tischzahlungen verläuft, abgelehnt werden.

Und dann ?

Ich bin hier bei Aras, der das im Zweifel deutschen Gerichten überlassen will, wie eine Registrierung der Hochzeit erfolgreich gemacht werden kann.
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lottchen
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Antwort #23 - 07.06.2022 um 15:22:07
 
Ich würde mich als Alternative auch mal erkundigen ob eine so geschlossene Ehe nicht von den Amis aufgehoben werden kann. Oder wird sowas dann nicht von den Philippinen anerkannt auch wenn der eigene Rechtskreis gar nicht betroffen ist?
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Antwort #24 - 07.06.2022 um 17:27:38
 
hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
Hier wird der Fehler gemacht, dass man eine Anullierung auf den Philippinen einer einfachen Scheidung in anderen Ländern gleichsetzt. Als wenn es eine einfache formale Sache wäre. Diese Anullierung setzt aber sehr hohe Hürden voraus: zB. Geisteskrankheit, Impotenz usw. Dazu gibt es auch Anhörungen, meist beider Partner.

Vielleicht ist ja zufällig einer der beiden Partner "geistig" nicht auf der Höhe, hat einer Schwerbeschädigung oder sogar "Psychoprobleme". Hatte mal einen Autisten mit Schwerbehindertenausweis, da lief es darauf hinaus und die Annulierung lief ganz prima

hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
Wie soll ein Gericht auf den Philippinen nach Anhörung der beiden Eheleute eine Anullierung aussprechen, wenn

a ) beide behaupten, dass sie auch weiterhin gerne verheiratet sein wollen


Na bei einer Phill. annulierung sagt doch niemand die Wahrheit....ist halt die einzige Möglichkeit

hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
folglich wird diese Anullierung, wenn alles offen und ohne unter Tischzahlungen verläuft, abgelehnt werden.


Auch sind die "Zahlungen" dort ja eher üblich

hge2001 schrieb am 07.06.2022 um 14:56:10:
Ich bin hier bei Aras, der das im Zweifel deutschen Gerichten überlassen will, wie eine Registrierung der Hochzeit erfolgreich gemacht werden kann. 

Kann man probieren, aber die deutschen Gerichte werden das als "nicht zuständig" vermutlich ablehnen, da es USA / Philipinen Rechtskreise betrifft....und siehe meine Links auf der Vorseite. Da haben deutsche Gerichte eben abgelehnt das anzuerkennen
Da sollte man viel Geld für einen Anwalt haben

lottchen schrieb am 07.06.2022 um 15:22:07:
Ich würde mich als Alternative auch mal erkundigen ob eine so geschlossene Ehe nicht von den Amis aufgehoben werden kann. Oder wird sowas dann nicht von den Philippinen anerkannt auch wenn der eigene Rechtskreis gar nicht betroffen ist? 


Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass man eventuell in Utah eine Scheidung machen könnte...weiß nur nicht ob die Philippinen das anerkennen
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Antwort #25 - 07.06.2022 um 17:41:05
 
Ich meinte wie geschrieben Annulierung / Aufhebung, nicht Scheidung. Habe aber keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist (bzw. welche Voraussetzugen es dafür gäbe) und ob das überhaupt einen Vorteil hätte.
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Antwort #26 - 07.06.2022 um 18:19:43
 
lottchen schrieb am 07.06.2022 um 17:41:05:
Ich meinte wie geschrieben Annulierung / Aufhebung, nicht Scheidung. Habe aber keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist (bzw. welche Voraussetzugen es dafür gäbe) und ob das überhaupt einen Vorteil hätte.


Zitat:
Annullierung in Utah Zeitliche Begrenzung

Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es keine zeitliche Begrenzung oder einen Zeitrahmen für die Einreichung von Annullierungspapieren. Die folgende Liste von Gründen für eine erfolgreiche Annullierung in Utah:

    Die Ehe war zwischen Verwandten, die rechtlich nicht heiraten dürfen, wie z.B. Bruder und Schwester.
    Eine der Personen in der Ehe war unter 18 und ihre Eltern haben der Ehe nicht zugestimmt.
    Wenn ein Paar vor dem 3. Mai 1999 geheiratet hat und mindestens eine Partei unter 14 Jahre alt war, oder wenn das Paar nach dem 3. Mai 1999 geheiratet hat und eine Partei unter 16 Jahre alt war.
    Bigamie; wenn eine Person jemanden heiratet, während sie noch mit einer anderen Person verheiratet ist, z.B. wenn sie ein zweites Mal heiratet, bevor die Scheidung einer früheren Ehe rechtskräftig ist.

Gründe für eine Annullierung in Utah

Obwohl nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt, zeigt die Rechtsprechung, dass eine Annullierung auch aus Gründen wie Täuschung, Betrug oder wenn eine Partei sich weigert, die Ehe zu vollziehen, erfolgen kann. Die Unfähigkeit eines Mannes, eine Erektion zu bekommen, ist ebenfalls ein Grund für eine Annullierung, wenn die Frau nachweisen kann, dass dies kein Umstand war, von dem sie vor der Hochzeit wusste.

Auch wenn eine Ehe durch eine Annullierung so ungültig wird, als hätte sie nie stattgefunden, können in einem Annullierungsverfahren dennoch Besuchsrechte für die Kinder und Unterhaltszahlungen verlangt werden. Auch die Aufteilung der Schulden und des Vermögens kann Teil des Annullierungsverfahrens in Utah sein.
Wie erhält man eine Annullierung in Utah?

Das Verfahren zur Annullierung einer Ehe beginnt auf die gleiche Weise wie eine Scheidung. Die Person, die eine Annullierung anstrebt, muss einen Antrag bei ihrem örtlichen Gericht für häusliche Beziehungen einreichen. Dieser Antrag kann Informationen darüber enthalten, wie der Antragsteller die Aufteilung des Vermögens wünscht, wie er das Sorgerecht für die Kinder geregelt haben möchte und wie er das Besuchsrecht geregelt haben möchte, sowie über finanzielle Unterstützung und Unterhalt. Die andere Prozesspartei hat die Möglichkeit, dem Gericht ihre Antwort zu übermitteln.

Für Fragen und Hilfe in Bezug auf eine Annullierung oder andere rechtliche Fragen wenden Sie sich an Wall & Wall Attorneys at Law, um zu sehen, wie wir Ihnen helfen können, sich durch die Feinheiten des Annullierungsrechts von Utah zu winden.
https://grainofsound.org/annullierungsgesetze-in-utah/


Also ebenso wie auf den Philippinen...vermutlich nur viel aufwändiger und damit teurer!

https://jurios.de/2022/03/13/us-heirat-per-videokonferenz-nicht-wirksam/

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Antwort #27 - 07.06.2022 um 20:54:43
 
Ich danke nochmals allen für die konstruktive Diskussion Smiley). Ich denke da sind erstmal genug Ansätze dabei Smiley

Wie es ausgegangen ist werde ich auf jeden Fall informieren. Das finde ich ist ja das Mindeste bei der tollen Hilfestellung.
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Antwort #28 - 07.06.2022 um 23:52:22
 
Moin,

nachdem da vorher schon diese Katastrophe angerichtet wurde, würde ich auch weiterhin jeden geplanten Schritt berichten und weitere Informationen hier schreiben, wenn sie denn kommen.
Die Annulierung der Ehe in Utah, wenn das denn klappt, nützt z.B. gar nichts, wenn die Phillipinen das nicht akzeptieren.

Noch ne Idee, vielleicht naiv: In den Phillipinen gelten die Beiden als verheiratet. Kann man daraus nicht was für D ableiten? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, sowas wie eine Nachbeurkundung in den Phillipinen zu machen?

Gruß,
Norbert
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Antwort #29 - 08.06.2022 um 07:22:06
 
nixwissen schrieb am 07.06.2022 um 23:52:22:
Noch ne Idee, vielleicht naiv: In den Phillipinen gelten die Beiden als verheiratet. Kann man daraus nicht was für D ableiten? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, sowas wie eine Nachbeurkundung in den Phillipinen zu machen?

Was will man dort nachbeurkunden? Er hat ja ein ROM, dass sie in den Phills verheiratet sind aufgrund der Utah Urkunde. Wobei das bis 2021 dort auch nicht anerkannt wurde...muss also entweder neu sein oder die haben nicht gesehen das es Online war
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