Zuerst einmal was bedeutet Urkunde. In manchen Staaten ist mit Urkunde das Original beim Standesamt bzw. Gericht gemeint. Auszüge oder Nachweise sind alles Dokumente die den Inhalt des Originals wiedergeben. Auf Deutschland angewendet wäre die Urkunde die Seite im Stammbuch und der Auszug bzw. der Nachweis die Geburtsurkunde.
Die 1. bis 3. "klare" Scheidung bedeutet gemäß islamischen Recht nur, dass nach der dritten Scheidung/Verstoßung ein Ehehindernis zwischen den ehemaligen Ehegatten besteht und eine Versöhnung bzw. erneute Heirat nur nach einer anderweitigen Eheschließung mit anderen Menschen möglich wäre. Läge also eine 3. "klare" Scheidung vor, könnte man darauf schließen, dass die Ehe tatsächlich nicht mehr bestehen kann.
So ist quasi nur nachgewiesen, dass eine Scheidung 2016 vorlag, aber es fehlt der Nachweis, dass die Ehe innerhalb der dreimonatigen Wartezeit nicht wieder versöhnt wurde bzw. tatsächlich rechtskräftig wurde. Insofern kann man verstehen, dass das OLG das nicht akzeptiert.
Vielleicht hilft dir ja das Merkblatt vom OLG Düsseldorf weiter
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/02_..."Im Falle einer widerruflichen Scheidung ist der Nachweis, dass ein Widerruf nicht erfolgt ist,
z.B. durch Vorlage einer aktuellen Familienstandsbescheinigung, zu führen."
Ich gehe nicht davon aus, dass eine notarielle Erklärung von deinem Verlobten das OLG von dem Gegenteil überzeugen würde.