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Probleme mit ägyptischer Scheidungsurkunde für Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses (Gelesen: 2.533 mal)
Nessi_89
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit ägyptischer Scheidungsurkunde für Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
01.05.2022 um 11:19:31
 
Guten Tag zusammen,

ich habe alle nötigen Dokumente zur Beantragung meines Ehefähigkeitszeugnisses bei meinem zuständigen Standesamt abgegeben. Direkt einen Tag später kontaktiert mich das Standesamt und sagt, dass die Scheidungsurkunde meines Verlobten lediglich ein "Auszug aus dem Scheidungsregister" wäre und daraus weder die Rechtskräftigkeit noch der Verstoßungsakt hervor ginge. Mein Verlobter sagte mir jedoch, dass er kein anderes Dokument habe und auch kein anderes Dokument bekommen würde. Dazu hielt er auch nochmal Rücksprache mit dem Maazoun (Standesbeamten).

Ich habe daraufhin zwei verschiedene Anwälte für ägyptisches Recht kontaktiert. Beide bestätigten mir die Aussage meines Verlobten: in Ägypten gäbe es nur dieses Dokument, welches ich bei meinem Standesamt eingreicht habe.

Ich habe eine super Ansprechpartnerin beim Standesamt, die mir auch wirklich versucht zu helfen. Sie hat eigenständig die Deutsche Botschaft in Kairo kontaktiert und das Dokument rüber gemailt, um sich von denen ggf. eine Bestätigung geben zu lassen, dass es in Ägypten tatsächlich nur diesen "Auszug aus dem Scheidungsregister" gibt. Nun ist morgen jedoch das Zuckerfest und auch die Deutsche Botschaft in Kairo hat laut Website eine Woche lang geschlossen. Ich sitze hier also bis dahin auf heißen Kohlen und der Zeitdruck macht es nicht besser, da ich eigentlich am 01.06.2022 nach Ägypten fliege.
Gleichzeitig will die Standesbeamtin erfragen, ob ansonsten eine Eidesstattliche Versicherung meines Verlobten ausreichen würde.

Meine Frage an euch: hatte schon mal jemand von euch das Problem? Wie seid ihr damit umgegangen? Wie konntet ihr das Problem lösen?
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Aras
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Antwort #1 - 02.05.2022 um 09:30:06
 
Für die Befreiung vom EFZ ist der Präsident des OLG zuständig in desssen Amtsbezirk du dich befindest. Diese geben den Standesämtern Merkblätter aus, woraus sich ergibt welche Urkunden vorgelegt werden müssen. Dieses Merkblatt hat wahrscheinlich auch das Standesamt dir ausgedruckt und gegeben.

Die Frage ist also, ob das OLG die von deinem Mann vorgelegte Urkunde akzeptiert oder nicht. Wenn deine Standesbeamtin so toll ist, solle sie dir doch bitte die Antwort vom OLG zeigen, woraus hervorgeht, dass die Urkunde die von der Standesbeamtin angemerkten Mängel hat. Manchmal wurden die Urkunden noch garnicht dem OLG zugesendet und die Standesbeamten sind die über 110% genauen und fordern Sachen die in der Form überhaupt nicht gibt. Manchmal sagt das OLG auch tatsächlich was diese genau fordern und man weiß dann besser bescheid. Da gibt es dann sowas wie "Bitte nachfragen ob es eine Urkunde gibt aus der die Informationen hervorgehen." Und aus der Nachfrage wird eine Nachforderung.

Vielleicht ist das auch nur ein Registerproblem in Ägypten. Bspw. In deutschen Eheurkunden kann auch die Scheidung vermerkt sein. Da steht dann in der mehrsprachigen Urkunde "Div., 01.01.2022" für Scheidung am 01.01.2022. da geht auch nicht hervor was für eine Scheidung vorliegt und ob diese am 01.01.2022 tatsächlich Rechtskräftig sei. Wir gehen aber davon aus, dass es das besagt. Worauf ich hinaus will... Vielleicht muss dein Mann seinen Registereintrag in Ägypten vervollständigen weil ein nicht so genauer Standesbeamter nur nachlässig gearbeitet hat und jetzt ist er zwar als geschieden geführt aber die Daten sind unvollständig. Nun geht er zu dem Standesamt, fragt nach dem Auszug aus dem Register und die Person am Schalter druckt ihn das aus und sagt dass ist alles was sie habe. Akzeptier das. Und mit der Urkunde kommt er zu dir und sagt, dass ist alles was die haben. Die Anwälte hast du ja auch nur danach gefragt ob es weitere Urkunden gäbe. Aber wohl nicht ob der Inhalt vollständig sei.

Es wäre also gut, deinen Verlobten mit dem Auftrag zum Standesamt zu schicken und herauszufinden ob man da weitere Angaben haben könne.

Man kann auch einen arabischen Übersetzer, der viele solcher ägyptischer Urkunden übersetzt hat, fragen ob dieser Inhalt so üblich ist oder es ggf. gleiche oder andere Urkunden mit mehr Inhalt gibt. Die sehen ja mehr Urkunden als du und ich. Und den üblichen Inhalt kennen diese auch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nessi_89
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Antwort #2 - 02.05.2022 um 14:44:25
 
Hallo Aras,

es ist tatsächlich so, dass das OLG die vorgelegte Urkunde nicht akzeptiert. Die Standesbeamtin war sich selbst unsicher und hatte mit dem OLG Rücksprache gehalten. Die Mängel kommen daher nicht grds. von ihr direkt, sondern schon vom OLG.

Aus der Urkunde geht "eigentlich" hervor, um was für eine Scheidung es sich handelt. Dort steht bei Art der Scheidung der Hinweis "1. klare Scheidung". Der Anwalt meinte zu mir, es gibt 1. bis 3. klare Scheidung. In diesem Fall bedeutet die Art der Scheidung, dass es ein dreimonatiges Wiederrufsrecht gibt. Die sind aber lange vorrüber, denn die Scheidung war 2016.

Das OLG hängt sich tatsächlich auch daran auf, dass das Dokument nicht "Scheidungsurkunde" heißt, sondern "Auszug aus dem Scheidungsregister". Dabei gibt es in Ägypten scheinbar keinen Unterschied. Nicht wie bei uns bspw. mit der Geburtsurkunde und dem Auszug aus dem Geburtenregister.
Egal, wie das Dokument nun heißt, es ist das einzige, welches man bei einer Scheidung in Ägypten erhält und enthält auch alles, was an Angaben für die Ägypter wichtig ist.

Weißt du denn zufällig, ob eine Eidesstattliche Versicherung durch einen Notar von meinem Verlobten ausreichen würde, wenn sich mit dem vorgelegten Dokument nun wirklich nichts erreichen lässt?
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Aras
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Antwort #3 - 02.05.2022 um 18:03:16
 
Zuerst einmal was bedeutet Urkunde. In manchen Staaten ist mit Urkunde das Original beim Standesamt bzw. Gericht gemeint. Auszüge oder Nachweise sind alles Dokumente die den Inhalt des Originals wiedergeben. Auf Deutschland angewendet wäre die Urkunde die Seite im Stammbuch und der Auszug bzw. der Nachweis die Geburtsurkunde.

Die 1. bis 3. "klare" Scheidung bedeutet gemäß islamischen Recht nur, dass nach der dritten Scheidung/Verstoßung ein Ehehindernis zwischen den ehemaligen Ehegatten besteht und eine Versöhnung bzw. erneute Heirat nur nach einer anderweitigen Eheschließung mit anderen Menschen möglich wäre. Läge also eine 3. "klare" Scheidung vor, könnte man darauf schließen, dass die Ehe tatsächlich nicht mehr bestehen kann.

So ist quasi nur nachgewiesen, dass eine Scheidung 2016 vorlag, aber es fehlt der Nachweis, dass die Ehe innerhalb der dreimonatigen Wartezeit nicht wieder versöhnt wurde bzw. tatsächlich rechtskräftig wurde. Insofern kann man verstehen, dass das OLG das nicht akzeptiert.

Vielleicht hilft dir ja das Merkblatt vom OLG Düsseldorf weiter

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/02_...

"Im Falle einer widerruflichen Scheidung ist der Nachweis, dass ein Widerruf nicht erfolgt ist,
z.B. durch Vorlage einer aktuellen Familienstandsbescheinigung, zu führen."

Ich gehe nicht davon aus, dass eine notarielle Erklärung von deinem Verlobten das OLG von dem Gegenteil überzeugen würde.
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Antwort #4 - 02.05.2022 um 19:02:32
 
Hallo Aras,

erstmal vielen Dank, dass du mein Anliegen hier so fleißig bearbeitest!

"Im Falle einer widerruflichen Scheidung ist der Nachweis, dass ein Widerruf nicht erfolgt ist,
z.B. durch Vorlage einer aktuellen Familienstandsbescheinigung, zu führen."

Diese Familienstandsbescheinigung liegt dem Standesamt ebenfalls vor, aber das scheint nicht zu reichen. Ich habe sogar eine Ledigkeitsbescheinigung mit eingereicht. Bin daher wirklich ratlos.
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Aras
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Antwort #5 - 02.05.2022 um 19:57:46
 
Und was ist mit
Zitat:
der Beschluss des Gerichts für Personenstandsangelegenheiten, der das Vorliegen einer
Scheidung bestätigt
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Antwort #6 - 02.05.2022 um 20:02:41
 
Tja, hier mangelt es mal wieder an der Sprache Griesgrämig
Mein Verlobter versteht nicht, was ich meine und bei Google finde ich nicht, wie das Gericht für Personenstandsangelegenheiten heißt oder wo das in Kairo ist.

Weißt du das zufällig?
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Antwort #7 - 02.05.2022 um 21:09:15
 
Wahrscheinlich das Schariagericht wo er sich scheiden ließ
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