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Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ? (Gelesen: 20.629 mal)
SimonB
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Antwort #60 - 25.11.2023 um 14:42:45
 
Habowan schrieb am 25.11.2023 um 10:56:45:
Meine Frau hat heute die Einbürgerungszusicherung erhalten!!!

Herzlichen Glückwunsch !
Die aktuellen LU-Nachweise konnten in der EBH selbst geprüft werden. Deshalb ging das jetzt so rasend schnell.  Zwinkernd
Ab und zu höre ich dazu was aus Hannover/EBH. Die EBH nennt ca 12-15 Monate, wenn der Antragsteller nicht wegen Untätigkeit klagt.

Habowan schrieb am 25.11.2023 um 10:56:45:
Wir haben die Hoffnung das das schon in weniger als 4 Monaten komplett incl. neuer Papiere und Pässe abgeschlossen ist. 

Ja, das kann man hoffen.


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Habowan
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Antwort #61 - 13.12.2023 um 13:42:37
 
Heute am 13.12.2023 war unser erster Termin zur Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft.

Alles soweit gut. Überraschenderweise wollten die von uns eine Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung haben. (Das stand nicht bei den gewünschen Dokumenten dabei) Aber, noch viel überraschender, wir können die beim 2. Termin nachreichen. D.h. der Vorgang läuft jetzt schon.

Gebühr war 18 €

Nun heisst es abwarten wann das OK zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft kommt. üblicherweise dauert diese Prüfung 2 Monate (ob gegen meine Frau noch Behördlich/Strafrechtlich was vorliegt, etc)

Wir haben noch eine Email erhalten mit einem Link wo wir jederzeit nachschauen können wie der Status der Bearbeitung ist. Was das Internet doch alles möglich machen kann....
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Habowan
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Antwort #62 - 26.02.2024 um 10:08:52
 
Wieder ein weiterer Schritt erledigt.

Die Bestätigung das meine Frau aus der Türkischen Staatsbürgerschaft entlassen ist/wird haben wir heute aus dem Konsulat mitgenommen. Die letzten 3 Monate waren sehr angenehm und Stressfrei, weil dort alles schnell und unkompliziert funktioniert, was solche Verwaltungsvorgänge angeht. Alles lief Terminlich sehr kurz bis auf den Heutigen Termin (da gab es grad keine Termine also 4 Wochen Wartezeit)

Lustigerweise habe ich von der EB letzte Woche einen Anruf erhalten (der erste Telefonische Kontakt in nun schon fast 2 Jahren) wo darauf hingewiesen wurde das wir auch noch 2 Monate warten könnten da dann die Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft wegen der dann geänderten Rechtslage nicht mehr nötig wäre.

Man hat uns am Telefon zugesagt (ja ich weiss Telefonisch ist eh wertlos) das wir nach zusendung der Unterlagen + LA der letzten Monate innerhalb von 2 Wochen (ich hab mehrmals nachgefragt) einen Termin erhalten würden um die letzten Schritte zu gehen. Also die Tatsächliche Einbürgerung und (dann/später/irgendwann) übergabe der Urkunde.

Ich wage fast zu vermuten als ob nun Personell tatsächlich aufgestockt wurde, was für die Region Hannover nur von Vorteil sein kann.
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SimonB
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Antwort #63 - 26.02.2024 um 17:00:35
 
Habowan schrieb am 26.02.2024 um 10:08:52:
das wir auch noch 2 Monate warten könnten da dann die Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft wegen der dann geänderten Rechtslage nicht mehr nötig wäre.

Das finde ich auch lustig. Der Hinweis kam eindeutig zu spät. Aber ihr hättet es auch so gewusst, oder?

Habowan schrieb am 26.02.2024 um 10:08:52:
Also die Tatsächliche Einbürgerung und (dann/später/irgendwann) übergabe der Urkunde.

Ich tippe auf baldige Übergabe der E-Urkunde. Die Feierstunden hat mW auch H schon längst abgeschafft.
Dann nur noch Wartezeit auf DPA und Reisepass. Damit hat die EBH nichts zu tun. Da fehlt woanders Personal.



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Puncherfaust
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Antwort #64 - 26.02.2024 um 19:12:31
 
SimonB schrieb am 26.02.2024 um 17:00:35:
Das finde ich auch lustig. Der Hinweis kam eindeutig zu spät. Aber ihr hättet es auch so gewusst, oder?


Das Gesetz wurde vor ca. 1 Monat vom Bundestag beschlossen und ist Stand Heute noch nicht einmal verkündet. Wieso soll die EBH deiner Meinung nach Auskünfte zu einem Gesetz geben, das noch im Gesetzgebungsverfahren ist?
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SimonB
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Antwort #65 - 27.02.2024 um 11:16:44
 
Puncherfaust schrieb am 26.02.2024 um 19:12:31:
Wieso soll die EBH deiner Meinung nach Auskünfte zu einem Gesetz geben, das noch im Gesetzgebungsverfahren ist?

Mir ist bekannt, dass das StARModG noch nicht in Kraft ist
Meinst du etwa, der Anrufer von der EBH wüsste das nicht auch?

Habowan schrieb am 26.02.2024 um 10:08:52:
das wir auch noch 2 Monate warten könnten da dann die Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft wegen der dann geänderten Rechtslage nicht mehr nötig wäre.

Warten braucht die Ehefrau des TS nicht mehr, denn sie hat bereits ihre Staatsangehörigkeit abgegeben.
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Habowan
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Antwort #66 - 27.02.2024 um 14:16:11
 
SimonB schrieb am 26.02.2024 um 17:00:35:
Das finde ich auch lustig. Der Hinweis kam eindeutig zu spät. Aber ihr hättet es auch so gewusst, oder?


naja, die Einbürgerung läuft schon so lang, wir haben das jetzt nicht so explizit verfolgt. Wunderlich ist nur wie schnell plötzlich alles geht.
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SimonB
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Antwort #67 - 27.02.2024 um 17:25:00
 
Habowan schrieb am 27.02.2024 um 14:16:11:
die Einbürgerung läuft schon so lang,

Richtig. Zuerst gabs leider die Panne mit dem nicht auffindbaren postalisch eingereichten Antrag.
Dann gabs den Termin, der im September 22 den Antrag nun endlich zum gestellten Antrag machte. Für die EBH lief die "Bearbeitungszeit" ab diesem Datum. Da gab es schon in 11/22 vom Forum nochmal den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage. Du hast dann doch nicht geklagt. Und später auch nicht.
Nun hat es (aus Sicht der EBH) 14 Monate gedauert.
Vielleicht aus Sicht der EBH  noch immer ganz übliche Zeiten ?

Habowan schrieb am 27.02.2024 um 14:16:11:
Wunderlich ist nur wie schnell plötzlich alles geht.

Was geht denn jetzt plötzlich schnell?
Wie schnell ihr die Ausbürgerung deiner Frau betreibt, ist doch eure Sache. Und wie schnell das im Ausland geht, kann die EBH und ihr nicht beeinflussen. Bei manchen Personen zieht sich allein die Entlassung aus der bish. StAG über 1,5 Jahre.
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Antwort #68 - 27.02.2024 um 17:58:58
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #69 - 27.02.2024 um 18:18:33
 

SimonB schrieb am 27.02.2024 um 17:25:00:
Vielleicht aus Sicht der EBH  noch immer ganz übliche Zeiten ?


Es ist wirklich faszinierend, wie sich die zeitlichen Dynamiken in bürokratischen Prozessen entwickeln können. Da kann eine simple Panne bei der Antragseinreichung zu einer regelrechten Odyssee führen. Es ist wie ein Tanz zwischen den verschiedenen Akteuren und Vorschriften, bei dem manchmal die Musik etwas langsamer zu spielen scheint als erwartet. Aber trotz der Hindernisse und Verzögerungen hofft man immer auf ein zufriedenstellendes Ende dieser Reise durch den Papierdschungel.

SimonB schrieb am 27.02.2024 um 17:25:00:
Was geht denn jetzt plötzlich schnell?
Wie schnell ihr die Ausbürgerung deiner Frau betreibt, ist doch eure Sache. Und wie schnell das im Ausland geht, kann die EBH und ihr nicht beeinflussen. Bei manchen Personen zieht sich allein die Entlassung aus der bish. StAG über 1,5 Jahre.


Ja, das ist wirklich erstaunlich, wie sich die Geschwindigkeit der Dinge manchmal plötzlich ändert. In diesem Fall scheint es jedoch so zu sein, dass die Ausbürgerung einer Person nicht nur von den internen Prozessen in der betreffenden Behörde abhängt, sondern auch von einer Vielzahl externer Faktoren und Gesetze, insbesondere wenn es sich um Angelegenheiten im Ausland handelt. Manchmal fühlt es sich an, als ob man in einem Netz aus bürokratischen Verflechtungen gefangen ist, das die Zeit nach eigenem Rhythmus zu weben scheint.


@SimonB

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Ich bitte um Verzeihung für meine mögliche Unterbewertung deiner Beiträge und verspreche, in Zukunft deine Erkenntnisse angemessen zu würdigen und zu berücksichtigen. Deine Teilnahme ist von großer Bedeutung für den Fortschritt und die Qualität dieses Threads, und ich freue mich darauf, weiterhin von deinem Wissen und deinen Einsichten zu profitieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Habowan
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Antwort #70 - 28.02.2024 um 09:38:32
 
SimonB schrieb am 27.02.2024 um 17:25:00:
Richtig. Zuerst gabs leider die Panne mit dem nicht auffindbaren postalisch eingereichten Antrag.
Dann gabs den Termin, der im September 22 den Antrag nun endlich zum gestellten Antrag machte. Für die EBH lief die "Bearbeitungszeit" ab diesem Datum. Da gab es schon in 11/22 vom Forum nochmal den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage. Du hast dann doch nicht geklagt. Und später auch nicht.


Wir haben alles richtig gemacht. Wir wissen jetzt das unser erster Antrag es schon bis in den Computer/ Physische Akte geschafft hatte. Vielleicht hilft es ein wenig in der Einordnung der nachfolgenden Ereignisse.

Was danach geschah, ausserhalb der 'Verwaltungsvorgänge' gehört hier (ich bin mir da 1000% sicher) nicht hin. Mich interessiert jetzt nur das Ergebnis -> er wird jetzt bearbeitet und wir sehen, dieser Vorgang kommt so langsam zu einem Ende.

Wir sind froh

Ich freue mich auch über die Tips und Hinweise die ich hier erhielt. Das ein oder andee gab mir erst den Antrieb Dinge hinterfragen zu lassen die andere wohl als gottgegebenes Schicksal hinnehmen würden.

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Antwort #71 - 06.03.2024 um 18:16:59
 
SimonB schrieb am 26.02.2024 um 17:00:35:
Ich tippe auf baldige Übergabe der E-Urkunde. Die Feierstunden hat mW auch H schon längst abgeschafft.
Dann nur noch Wartezeit auf DPA und Reisepass. Damit hat die EBH nichts zu tun. Da fehlt woanders Personal.



Na jetzt gehts aber ab, Hannover scheint, wie ich vermutet habe richtig Aufgerüstet zu haben. Ich habe am 26.2 um einen Termin für die weiteren Schritte gebeten und habe heute im Briefkasten einen Brief gefunden.

Am 14.3. haben wir einen Termin für die (endlich) letzten Schritte und am 21.3. wurden wir 'zu einem kleinen Empfang' im Rathaus Hannover eingeladen um die EB-Urkunde überreicht zu bekommen.

Also, die Feierstunde gibt es also noch, vermutlich wird nicht jeder eingeladen (aufgrund der schieren Masse verständlich) und wir wurden wohl aus dem Lostopf gezogen.

Positiv hervorzuheben ist das die Reaktionszeit auf Emails von einstmals ~1-2 Monaten nun auf tatsächlich unter eine Woche ging. Ich vermute das da tatsächlich das Personal aufgestockt wurde.

Ich hoffe mal die Urkunde die da überreicht wird ist die 'Echte' denn wir versuchen gleich schnellstmöglich damit PA und Reisepass zu beantragen-





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Antwort #72 - 06.03.2024 um 18:53:43
 
Fun Fact: Das mit den Verdienstabrechnungen.

Ich erhalte die immer als Digital mit Zertifikat signierte PDF's. nun muss ich die PDF's ausdrucken und dort werden wie wohl wieder eingescannt (als pdf ?)  Laut lachend

Neuland, Neuland....

So ein stück Papier da könnte ich jeden Betrag drauf erzeugen...
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reinhard
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Antwort #73 - 06.03.2024 um 22:23:10
 
Du musst ja unterschreiben, dass alles stimmt.

Und das Gesetz gibt die Möglichkeit, bei einer Täuschung (gefälschte Abrechnungen) später die Einbürgerung zurückzunehmen.

Aber Du hast Recht: So digital wie anderswo sind die Behörden hier nicht.
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Antwort #74 - 14.03.2024 um 16:19:54
 
Endlich!

Beim heutigen Termin sagte man uns die Urkunde wäre schon vorbereitet. Also Haben wir sie gleich mitgenommen!

Ein langer Weg kam zu seinem Ende!

Min Fru ist jetzt Deutsche Staatsbürgerin!
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